Presserecht

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"Presserecht" bezeichnet das Recht der gedruckten Massenmedien. Es hat die längste Tradition aller "Medienrechte", da es im Grunde auf die Anfänge des Buchdrucks zurückgeht, und bildet die Grundlage z. B. für das Rundfunkrecht, das sich z. T. an das Presserecht anlehnt (vgl. Definition auf der Webseite von Löffler).

Literatur

  • Löffler, Martin; Reinhart Ricker (2005): Handbuch des Presserechts. Beck Juristischer Verlag
  • Paschke, Marian (2008): Medienrecht. Springer-Lehrbuch. (Taschenbuch)

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BroaderMedienrecht  +
Definition"Presserecht" bezeichnet das Recht der gedruckten Massenmedien
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