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Rundfunkgesetze
2006-03-21T13:58:27Z
<p>Regina Groß: /* Rechtliche Grundlagen des Rundfunks */</p>
<hr />
<div>'''''Artikel in Arbeit, bitte nicht verändern. Danke!'''''<br />
<br />
==Rechtliche Grundlagen des Rundfunks==<br />
siehe auch [[Geschichte des Rundfunk]], [[Finanzierung des Rundfunkwesen]]<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze in der Weimarer Republik===<br />
<br />
§1 des '''"Gesetzes über das Telegraphenwesen des Deutschen Reiches"''' (TG) vom 06.04.1892, mit Basis in Art.4 Ziff.10 und Art.48 der Reichsverfassung von 1871, über den Begriff "Telegraphenanlage":<br />
"jede Nachrichtenbeförderung..., welche nicht durch den Transport des körperlichen Trägers von Nachrichten von Ort zu Ort, sondern dadurch bewegt wird, daß der an einem Ort zum sinnlichen Ausdruck gebrachte Gedanke an einem anderen entfernten Ort sinnlich wahrnehmbar wieder erzeugt wird"<br />
<br />
Das TG begründet das Telegraphenhoheitsrecht des Reiches und damit die Hoheit des Reiches über den Rundfunk.<br />
<br />
§1 Abs.1 des '''"Gesetzes über Fernmeldeanlagen"''' (FAG) zum Begriff der Funk-, bzw. Fernmeldeanlage:<br />
"elektrische Sendeeinrichtungen sowie elektrische Empfangseinrichtungen, bei denen die Übermittlung von Nachrichten, Zeichen, Bildern oder Tönen ohne Verbindungsleitungen oder unter Verwendung elektrischer, an einem Leiter entlanggeführten Schwingungen stattfinden kann."<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze im Dritten Reich===<br />
<br />
Durch die Verordnung vom 30.06.1933 erhält das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda vom Innenministerium die Zuständigkeit für den Rundfunk und vom Postministerium die Zuständigkeit für alle dort bearbeiteten, den Rundfunk betreffende Angelegenheiten.<br />
Die Zentralisierung des Rundfunks erfolgt durch die Gleichschaltung der Länder.<br />
Durch das Reichskulturkammergesetz vom 22.09.1933 und die Erste Durchführungsverordnung vom 01.11. dürfen nur Mitglieder der "Reichsrundfunkkammer" im Rundfunk tätig sein. <br />
Während des 2. Weltkriegs wird das Abhören ausländischer Sender durch die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" verboten. Mit dem 1934 eingeführten "Volksempfänger", der keinen Kurzwellenanteil hat, ist das Empfangen von weit entfernten Sendern nicht möglich. <br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach dem 2.Weltkrieg===<br />
<br />
1945 wurde mit dem '''MilRegG''' Nr. 191 jeglicher deutscher Rundfunk verboten. Mit Nr. 52 wurden DRP und RRG enteignet.<br />
Am 21.11.1947 wurden in der amerikanischen Zone die Grundlagen eines zukünftigen deutschen Rundfunks vom Militärgouverneur so formuliert: ''"Es ist grundlegende Politik der US-Militärregierung, daß die Kontrolle über die Mittel der öffentlichen Meinung, wie Presse und Rundfunk, verteilt und von der Beherrschung durch die Regierung freigehalten werden müssen. Demgemäß ist der Deutschen Post die Beteiligung am Rundfunk...verboten."''<br />
Durch weitere Gesetze oder Verordnungen der Militärregierungen wurde der Übergang des Eigentums der enteigneten Postsender auf die neu gegründeten Rundfunkanstalten beschlossen. In der amerikanischen Zone geschah dies durch das Gesetz Nr. 19 vom 20.04.1949, in der britischen durch die Verordnung Nr. 202 vom 06.09.1949. In der französischen Zone gab es dazu schon am 30.10.1948 Verordnung.<br />
Seit dem Inkrafttreten des '''Grundgesetzes''' am 24.05.1949, findet sich in Artikel 5, Absätze 1 und 2, eine weitere Grundlage für den Rundfunk: <br />
<br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
<br />
''(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."''<br />
<br />
Weiterhin entscheidend für die Entwicklung des Rundfunks ist das 1. Rundfunkurteil des BVerfG von 1961 zur Verteilung der Kompetenzen. Es fallen demnach Grundentscheidungen über die Rundfunkordnung, die Organisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finanzierung sowie die Zulassung privater Rundfunksender ebenso den Bundesländern zu, wie die Vorgabe grundlegender Inhalte. Dagegen liegen beim Bund die Kompetenz für das Urheberrecht, die Regelungen zur technischen Übertragung von Fernsehprogrammen und fernmelderechtliche Fragen.<br />
Weiter entscheidend für die Entwicklung des deutschen Rundfunks war der '''"Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens"''', der am 03.04.1987 beschlossen, am 01.12.1987 in Kraft trat. Er schuf einen Ordnungsrahmen für den ö.-r. und den privaten Rundfunk, regelte die Finanzierung der ö.-r. Sender und gab die Mindestanforderungen vor, die an den privaten Rundfunk gestellt wurden (Programmgrundsätze, Vielfalt, Jugendschutz, Werbung).<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach der Wiedervereinigung===<br />
<br />
Weiterhin entscheidend für den Rundfunk bleibt auch jetzt Artikel 5 des GG:<br />
<br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
<br />
''(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."''<br />
<br />
Zusätzlich wird in §2 des '''Rundfunkstaatsvertrags''' vom 31.08.1991 der Rundfunk wie folgt definiert: ''"Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektronischer Schwingungen ohne Verbindungsleiter oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind, sowie Fernsehtext."''<br />
Oben genannter Staatsvertrag ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil enthält Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften für private und ö.-r. Rundfunkveranstalter (s. o. §2). Im zweiten Teil finden sich Sonderregelungen für die ö.-r. Rundfunkanstalten, im dritten Teil entsprechend die Sonderregelungen für private Rundfunkveranstalter.<br />
<br />
<br />
===Rundfunk(gesetze) heute und in Zukunft===<br />
<br />
Da in Zukunft der Informationsaustausch mit Hilfe elektronischer Medien noch weiter zunehmen wird, müssen neue Regelungen geschaffen werden, s.a. [[Finanzierung des Rundfunkwesen]].<br />
<br />
<br />
===Quellen===<br />
<br />
• [http://www.groepl.uni-saarland.de/lehre0506/PRR30.pdf http://www.groepl.uni-saarland.de/lehre0506/PRR30.pdf]<br />
Prof. Dr. Christoph Gröpl, Universität des Saarlandes, Vorlesung Presse- u. Rundfunkrecht<br />
• [http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/rundfunk/intro-de.htm http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/rundfunk/intro-de.htm]<br />
© Inter Nationes; Juristisches Internetprojekt Saarbrücken; BIJUS<br />
• [http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg]<br />
ABC der ARD: Rundfunkstaatsvertrag<br />
• [http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html]<br />
Rundfunkstaatsvertrag<br />
• [http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg]<br />
EU-Fernsehrichtlinie, Richtlinie (89/552/EWG) des Rates zur<br />
Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der<br />
Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit <br />
ABC der ARD: Fernsehrichtlinie<br />
<br />
• Ansgar Diller in Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland; Hrsg. Jürgen Wilke; S.164f.<br />
<br />
• [http://www.lmsaar.de/upload/download/smg.pdf http://www.lmsaar.de/upload/download/smg.pdf]<br />
<br />
• Ingo Fessmann, Rundfunk und Rundfunkrecht in der Weimarer Republik; 1973; S.22, 33, 48, 179, 92<br />
<br />
• Albrecht Hesse, Rundfunkrecht, 2. Auflage; S. 6-33<br />
<br />
[[category:Rechtliche Aspekte von Information]]<br />
[[category:Publikumsinformation]]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Rundfunkgesetze&diff=6937
Rundfunkgesetze
2006-03-21T13:57:47Z
<p>Regina Groß: /* Rechtliche Grundlagen des Rundfunks */</p>
<hr />
<div>'''''Artikel in Arbeit, bitte nicht verändern. Danke!'''''<br />
<br />
==Rechtliche Grundlagen des Rundfunks==<br />
siehe auch [[Geschichte des Rundfunk]], [[Finanzierung des Rundfunkwesen]]<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze in der Weimarer Republik===<br />
<br />
§1 des '''"Gesetzes über das Telegraphenwesen des Deutschen Reiches"''' (TG) vom 06.04.1892, mit Basis in Art.4 Ziff.10 und Art.48 der Reichsverfassung von 1871, über den Begriff "Telegraphenanlage":<br />
"jede Nachrichtenbeförderung..., welche nicht durch den Transport des körperlichen Trägers von Nachrichten von Ort zu Ort, sondern dadurch bewegt wird, daß der an einem Ort zum sinnlichen Ausdruck gebrachte Gedanke an einem anderen entfernten Ort sinnlich wahrnehmbar wieder erzeugt wird"<br />
<br />
Das TG begründet das Telegraphenhoheitsrecht des Reiches und damit die Hoheit des Reiches über den Rundfunk.<br />
<br />
§1 Abs.1 des '''"Gesetzes über Fernmeldeanlagen"''' (FAG) zum Begriff der Funk-, bzw. Fernmeldeanlage:<br />
"elektrische Sendeeinrichtungen sowie elektrische Empfangseinrichtungen, bei denen die Übermittlung von Nachrichten, Zeichen, Bildern oder Tönen ohne Verbindungsleitungen oder unter Verwendung elektrischer, an einem Leiter entlanggeführten Schwingungen stattfinden kann."<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze im Dritten Reich===<br />
<br />
Durch die Verordnung vom 30.06.1933 erhält das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda vom Innenministerium die Zuständigkeit für den Rundfunk und vom Postministerium die Zuständigkeit für alle dort bearbeiteten, den Rundfunk betreffende Angelegenheiten.<br />
Die Zentralisierung des Rundfunks erfolgt durch die Gleichschaltung der Länder.<br />
Durch das Reichskulturkammergesetz vom 22.09.1933 und die Erste Durchführungsverordnung vom 01.11. dürfen nur Mitglieder der "Reichsrundfunkkammer" im Rundfunk tätig sein. <br />
Während des 2. Weltkriegs wird das Abhören ausländischer Sender durch die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" verboten. Mit dem 1934 eingeführten "Volksempfänger", der keinen Kurzwellenanteil hat, ist das Empfangen von weit entfernten Sendern nicht möglich. <br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach dem 2.Weltkrieg===<br />
<br />
1945 wurde mit dem '''MilRegG''' Nr. 191 jeglicher deutscher Rundfunk verboten. Mit Nr. 52 wurden DRP und RRG enteignet.<br />
Am 21.11.1947 wurden in der amerikanischen Zone die Grundlagen eines zukünftigen deutschen Rundfunks vom Militärgouverneur so formuliert: ''"Es ist grundlegende Politik der US-Militärregierung, daß die Kontrolle über die Mittel der öffentlichen Meinung, wie Presse und Rundfunk, verteilt und von der Beherrschung durch die Regierung freigehalten werden müssen. Demgemäß ist der Deutschen Post die Beteiligung am Rundfunk...verboten."''<br />
Durch weitere Gesetze oder Verordnungen der Militärregierungen wurde der Übergang des Eigentums der enteigneten Postsender auf die neu gegründeten Rundfunkanstalten beschlossen. In der amerikanischen Zone geschah dies durch das Gesetz Nr. 19 vom 20.04.1949, in der britischen durch die Verordnung Nr. 202 vom 06.09.1949. In der französischen Zone gab es dazu schon am 30.10.1948 Verordnung.<br />
Seit dem Inkrafttreten des '''Grundgesetzes''' am 24.05.1949, findet sich in Artikel 5, Absätze 1 und 2, eine weitere Grundlage für den Rundfunk: <br />
<br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
<br />
''(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."''<br />
<br />
Weiterhin entscheidend für die Entwicklung des Rundfunks ist das 1. Rundfunkurteil des BVerfG von 1961 zur Verteilung der Kompetenzen. Es fallen demnach Grundentscheidungen über die Rundfunkordnung, die Organisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finanzierung sowie die Zulassung privater Rundfunksender ebenso den Bundesländern zu, wie die Vorgabe grundlegender Inhalte. Dagegen liegen beim Bund die Kompetenz für das Urheberrecht, die Regelungen zur technischen Übertragung von Fernsehprogrammen und fernmelderechtliche Fragen.<br />
Weiter entscheidend für die Entwicklung des deutschen Rundfunks war der '''"Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens"''', der am 03.04.1987 beschlossen, am 01.12.1987 in Kraft trat. Er schuf einen Ordnungsrahmen für den ö.-r. und den privaten Rundfunk, regelte die Finanzierung der ö.-r. Sender und gab die Mindestanforderungen vor, die an den privaten Rundfunk gestellt wurden (Programmgrundsätze, Vielfalt, Jugendschutz, Werbung).<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach der Wiedervereinigung===<br />
<br />
Weiterhin entscheidend für den Rundfunk bleibt auch jetzt Artikel 5 des GG:<br />
<br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
<br />
''(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."''<br />
<br />
Zusätzlich wird in §2 des '''Rundfunkstaatsvertrags''' vom 31.08.1991 der Rundfunk wie folgt definiert: ''"Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektronischer Schwingungen ohne Verbindungsleiter oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind, sowie Fernsehtext."''<br />
Oben genannter Staatsvertrag ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil enthält Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften für private und ö.-r. Rundfunkveranstalter (s. o. §2). Im zweiten Teil finden sich Sonderregelungen für die ö.-r. Rundfunkanstalten, im dritten Teil entsprechend die Sonderregelungen für private Rundfunkveranstalter.<br />
<br />
===Rundfunk(gesetze) heute und in Zukunft===<br />
<br />
Da in Zukunft der Informationsaustausch mit Hilfe elektronischer Medien noch weiter zunehmen wird, müssen neue Regelungen geschaffen werden, s.a. [[Finanzierung des Rundfunkwesen]].<br />
<br />
===Quellen===<br />
<br />
• [http://www.groepl.uni-saarland.de/lehre0506/PRR30.pdf http://www.groepl.uni-saarland.de/lehre0506/PRR30.pdf]<br />
Prof. Dr. Christoph Gröpl, Universität des Saarlandes, Vorlesung Presse- u. Rundfunkrecht<br />
• [http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/rundfunk/intro-de.htm http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/rundfunk/intro-de.htm]<br />
© Inter Nationes; Juristisches Internetprojekt Saarbrücken; BIJUS<br />
• [http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg]<br />
ABC der ARD: Rundfunkstaatsvertrag<br />
• [http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html]<br />
Rundfunkstaatsvertrag<br />
• [http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg]<br />
EU-Fernsehrichtlinie, Richtlinie (89/552/EWG) des Rates zur<br />
Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der<br />
Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit <br />
ABC der ARD: Fernsehrichtlinie<br />
<br />
• Ansgar Diller in Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland; Hrsg. Jürgen Wilke; S.164f.<br />
<br />
• [http://www.lmsaar.de/upload/download/smg.pdf http://www.lmsaar.de/upload/download/smg.pdf]<br />
<br />
• Ingo Fessmann, Rundfunk und Rundfunkrecht in der Weimarer Republik; 1973; S.22, 33, 48, 179, 92<br />
<br />
• Albrecht Hesse, Rundfunkrecht, 2. Auflage; S. 6-33<br />
<br />
[[category:Rechtliche Aspekte von Information]]<br />
[[category:Publikumsinformation]]</div>
Regina Groß
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Rundfunkgesetze
2006-03-21T13:57:20Z
<p>Regina Groß: /* Rundfunk(gesetze) heute und in Zukunft */</p>
<hr />
<div>'''''Artikel in Arbeit, bitte nicht verändern. Danke!'''''<br />
<br />
==Rechtliche Grundlagen des Rundfunks==<br />
siehe auch [[Geschichte des Rundfunk]]<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze in der Weimarer Republik===<br />
<br />
§1 des '''"Gesetzes über das Telegraphenwesen des Deutschen Reiches"''' (TG) vom 06.04.1892, mit Basis in Art.4 Ziff.10 und Art.48 der Reichsverfassung von 1871, über den Begriff "Telegraphenanlage":<br />
"jede Nachrichtenbeförderung..., welche nicht durch den Transport des körperlichen Trägers von Nachrichten von Ort zu Ort, sondern dadurch bewegt wird, daß der an einem Ort zum sinnlichen Ausdruck gebrachte Gedanke an einem anderen entfernten Ort sinnlich wahrnehmbar wieder erzeugt wird"<br />
<br />
Das TG begründet das Telegraphenhoheitsrecht des Reiches und damit die Hoheit des Reiches über den Rundfunk.<br />
<br />
§1 Abs.1 des '''"Gesetzes über Fernmeldeanlagen"''' (FAG) zum Begriff der Funk-, bzw. Fernmeldeanlage:<br />
"elektrische Sendeeinrichtungen sowie elektrische Empfangseinrichtungen, bei denen die Übermittlung von Nachrichten, Zeichen, Bildern oder Tönen ohne Verbindungsleitungen oder unter Verwendung elektrischer, an einem Leiter entlanggeführten Schwingungen stattfinden kann."<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze im Dritten Reich===<br />
<br />
Durch die Verordnung vom 30.06.1933 erhält das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda vom Innenministerium die Zuständigkeit für den Rundfunk und vom Postministerium die Zuständigkeit für alle dort bearbeiteten, den Rundfunk betreffende Angelegenheiten.<br />
Die Zentralisierung des Rundfunks erfolgt durch die Gleichschaltung der Länder.<br />
Durch das Reichskulturkammergesetz vom 22.09.1933 und die Erste Durchführungsverordnung vom 01.11. dürfen nur Mitglieder der "Reichsrundfunkkammer" im Rundfunk tätig sein. <br />
Während des 2. Weltkriegs wird das Abhören ausländischer Sender durch die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" verboten. Mit dem 1934 eingeführten "Volksempfänger", der keinen Kurzwellenanteil hat, ist das Empfangen von weit entfernten Sendern nicht möglich. <br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach dem 2.Weltkrieg===<br />
<br />
1945 wurde mit dem '''MilRegG''' Nr. 191 jeglicher deutscher Rundfunk verboten. Mit Nr. 52 wurden DRP und RRG enteignet.<br />
Am 21.11.1947 wurden in der amerikanischen Zone die Grundlagen eines zukünftigen deutschen Rundfunks vom Militärgouverneur so formuliert: ''"Es ist grundlegende Politik der US-Militärregierung, daß die Kontrolle über die Mittel der öffentlichen Meinung, wie Presse und Rundfunk, verteilt und von der Beherrschung durch die Regierung freigehalten werden müssen. Demgemäß ist der Deutschen Post die Beteiligung am Rundfunk...verboten."''<br />
Durch weitere Gesetze oder Verordnungen der Militärregierungen wurde der Übergang des Eigentums der enteigneten Postsender auf die neu gegründeten Rundfunkanstalten beschlossen. In der amerikanischen Zone geschah dies durch das Gesetz Nr. 19 vom 20.04.1949, in der britischen durch die Verordnung Nr. 202 vom 06.09.1949. In der französischen Zone gab es dazu schon am 30.10.1948 Verordnung.<br />
Seit dem Inkrafttreten des '''Grundgesetzes''' am 24.05.1949, findet sich in Artikel 5, Absätze 1 und 2, eine weitere Grundlage für den Rundfunk: <br />
<br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
<br />
''(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."''<br />
<br />
Weiterhin entscheidend für die Entwicklung des Rundfunks ist das 1. Rundfunkurteil des BVerfG von 1961 zur Verteilung der Kompetenzen. Es fallen demnach Grundentscheidungen über die Rundfunkordnung, die Organisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finanzierung sowie die Zulassung privater Rundfunksender ebenso den Bundesländern zu, wie die Vorgabe grundlegender Inhalte. Dagegen liegen beim Bund die Kompetenz für das Urheberrecht, die Regelungen zur technischen Übertragung von Fernsehprogrammen und fernmelderechtliche Fragen.<br />
Weiter entscheidend für die Entwicklung des deutschen Rundfunks war der '''"Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens"''', der am 03.04.1987 beschlossen, am 01.12.1987 in Kraft trat. Er schuf einen Ordnungsrahmen für den ö.-r. und den privaten Rundfunk, regelte die Finanzierung der ö.-r. Sender und gab die Mindestanforderungen vor, die an den privaten Rundfunk gestellt wurden (Programmgrundsätze, Vielfalt, Jugendschutz, Werbung).<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach der Wiedervereinigung===<br />
<br />
Weiterhin entscheidend für den Rundfunk bleibt auch jetzt Artikel 5 des GG:<br />
<br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
<br />
''(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."''<br />
<br />
Zusätzlich wird in §2 des '''Rundfunkstaatsvertrags''' vom 31.08.1991 der Rundfunk wie folgt definiert: ''"Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektronischer Schwingungen ohne Verbindungsleiter oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind, sowie Fernsehtext."''<br />
Oben genannter Staatsvertrag ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil enthält Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften für private und ö.-r. Rundfunkveranstalter (s. o. §2). Im zweiten Teil finden sich Sonderregelungen für die ö.-r. Rundfunkanstalten, im dritten Teil entsprechend die Sonderregelungen für private Rundfunkveranstalter.<br />
<br />
===Rundfunk(gesetze) heute und in Zukunft===<br />
<br />
Da in Zukunft der Informationsaustausch mit Hilfe elektronischer Medien noch weiter zunehmen wird, müssen neue Regelungen geschaffen werden, s.a. [[Finanzierung des Rundfunkwesen]].<br />
<br />
===Quellen===<br />
<br />
• [http://www.groepl.uni-saarland.de/lehre0506/PRR30.pdf http://www.groepl.uni-saarland.de/lehre0506/PRR30.pdf]<br />
Prof. Dr. Christoph Gröpl, Universität des Saarlandes, Vorlesung Presse- u. Rundfunkrecht<br />
• [http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/rundfunk/intro-de.htm http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/rundfunk/intro-de.htm]<br />
© Inter Nationes; Juristisches Internetprojekt Saarbrücken; BIJUS<br />
• [http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg]<br />
ABC der ARD: Rundfunkstaatsvertrag<br />
• [http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html]<br />
Rundfunkstaatsvertrag<br />
• [http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg]<br />
EU-Fernsehrichtlinie, Richtlinie (89/552/EWG) des Rates zur<br />
Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der<br />
Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit <br />
ABC der ARD: Fernsehrichtlinie<br />
<br />
• Ansgar Diller in Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland; Hrsg. Jürgen Wilke; S.164f.<br />
<br />
• [http://www.lmsaar.de/upload/download/smg.pdf http://www.lmsaar.de/upload/download/smg.pdf]<br />
<br />
• Ingo Fessmann, Rundfunk und Rundfunkrecht in der Weimarer Republik; 1973; S.22, 33, 48, 179, 92<br />
<br />
• Albrecht Hesse, Rundfunkrecht, 2. Auflage; S. 6-33<br />
<br />
[[category:Rechtliche Aspekte von Information]]<br />
[[category:Publikumsinformation]]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Rundfunkgesetze&diff=6931
Rundfunkgesetze
2006-03-21T13:55:00Z
<p>Regina Groß: /* Rundfunk(gesetze) heute und in Zukunft */</p>
<hr />
<div>'''''Artikel in Arbeit, bitte nicht verändern. Danke!'''''<br />
<br />
==Rechtliche Grundlagen des Rundfunks==<br />
siehe auch [[Geschichte des Rundfunk]]<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze in der Weimarer Republik===<br />
<br />
§1 des '''"Gesetzes über das Telegraphenwesen des Deutschen Reiches"''' (TG) vom 06.04.1892, mit Basis in Art.4 Ziff.10 und Art.48 der Reichsverfassung von 1871, über den Begriff "Telegraphenanlage":<br />
"jede Nachrichtenbeförderung..., welche nicht durch den Transport des körperlichen Trägers von Nachrichten von Ort zu Ort, sondern dadurch bewegt wird, daß der an einem Ort zum sinnlichen Ausdruck gebrachte Gedanke an einem anderen entfernten Ort sinnlich wahrnehmbar wieder erzeugt wird"<br />
<br />
Das TG begründet das Telegraphenhoheitsrecht des Reiches und damit die Hoheit des Reiches über den Rundfunk.<br />
<br />
§1 Abs.1 des '''"Gesetzes über Fernmeldeanlagen"''' (FAG) zum Begriff der Funk-, bzw. Fernmeldeanlage:<br />
"elektrische Sendeeinrichtungen sowie elektrische Empfangseinrichtungen, bei denen die Übermittlung von Nachrichten, Zeichen, Bildern oder Tönen ohne Verbindungsleitungen oder unter Verwendung elektrischer, an einem Leiter entlanggeführten Schwingungen stattfinden kann."<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze im Dritten Reich===<br />
<br />
Durch die Verordnung vom 30.06.1933 erhält das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda vom Innenministerium die Zuständigkeit für den Rundfunk und vom Postministerium die Zuständigkeit für alle dort bearbeiteten, den Rundfunk betreffende Angelegenheiten.<br />
Die Zentralisierung des Rundfunks erfolgt durch die Gleichschaltung der Länder.<br />
Durch das Reichskulturkammergesetz vom 22.09.1933 und die Erste Durchführungsverordnung vom 01.11. dürfen nur Mitglieder der "Reichsrundfunkkammer" im Rundfunk tätig sein. <br />
Während des 2. Weltkriegs wird das Abhören ausländischer Sender durch die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" verboten. Mit dem 1934 eingeführten "Volksempfänger", der keinen Kurzwellenanteil hat, ist das Empfangen von weit entfernten Sendern nicht möglich. <br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach dem 2.Weltkrieg===<br />
<br />
1945 wurde mit dem '''MilRegG''' Nr. 191 jeglicher deutscher Rundfunk verboten. Mit Nr. 52 wurden DRP und RRG enteignet.<br />
Am 21.11.1947 wurden in der amerikanischen Zone die Grundlagen eines zukünftigen deutschen Rundfunks vom Militärgouverneur so formuliert: ''"Es ist grundlegende Politik der US-Militärregierung, daß die Kontrolle über die Mittel der öffentlichen Meinung, wie Presse und Rundfunk, verteilt und von der Beherrschung durch die Regierung freigehalten werden müssen. Demgemäß ist der Deutschen Post die Beteiligung am Rundfunk...verboten."''<br />
Durch weitere Gesetze oder Verordnungen der Militärregierungen wurde der Übergang des Eigentums der enteigneten Postsender auf die neu gegründeten Rundfunkanstalten beschlossen. In der amerikanischen Zone geschah dies durch das Gesetz Nr. 19 vom 20.04.1949, in der britischen durch die Verordnung Nr. 202 vom 06.09.1949. In der französischen Zone gab es dazu schon am 30.10.1948 Verordnung.<br />
Seit dem Inkrafttreten des '''Grundgesetzes''' am 24.05.1949, findet sich in Artikel 5, Absätze 1 und 2, eine weitere Grundlage für den Rundfunk: <br />
<br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
<br />
''(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."''<br />
<br />
Weiterhin entscheidend für die Entwicklung des Rundfunks ist das 1. Rundfunkurteil des BVerfG von 1961 zur Verteilung der Kompetenzen. Es fallen demnach Grundentscheidungen über die Rundfunkordnung, die Organisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finanzierung sowie die Zulassung privater Rundfunksender ebenso den Bundesländern zu, wie die Vorgabe grundlegender Inhalte. Dagegen liegen beim Bund die Kompetenz für das Urheberrecht, die Regelungen zur technischen Übertragung von Fernsehprogrammen und fernmelderechtliche Fragen.<br />
Weiter entscheidend für die Entwicklung des deutschen Rundfunks war der '''"Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens"''', der am 03.04.1987 beschlossen, am 01.12.1987 in Kraft trat. Er schuf einen Ordnungsrahmen für den ö.-r. und den privaten Rundfunk, regelte die Finanzierung der ö.-r. Sender und gab die Mindestanforderungen vor, die an den privaten Rundfunk gestellt wurden (Programmgrundsätze, Vielfalt, Jugendschutz, Werbung).<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach der Wiedervereinigung===<br />
<br />
Weiterhin entscheidend für den Rundfunk bleibt auch jetzt Artikel 5 des GG:<br />
<br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
<br />
''(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."''<br />
<br />
Zusätzlich wird in §2 des '''Rundfunkstaatsvertrags''' vom 31.08.1991 der Rundfunk wie folgt definiert: ''"Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektronischer Schwingungen ohne Verbindungsleiter oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind, sowie Fernsehtext."''<br />
Oben genannter Staatsvertrag ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil enthält Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften für private und ö.-r. Rundfunkveranstalter (s. o. §2). Im zweiten Teil finden sich Sonderregelungen für die ö.-r. Rundfunkanstalten, im dritten Teil entsprechend die Sonderregelungen für private Rundfunkveranstalter.<br />
<br />
===Rundfunk(gesetze) heute und in Zukunft===<br />
<br />
Da in Zukunft der Informationsaustausch mit Hilfe elektronischer Medien noch weiter zunehmen wird, müssen neue Regelungen geschaffen werden, s.a. [[Rundfunkgebühren]].<br />
<br />
===Quellen===<br />
<br />
• [http://www.groepl.uni-saarland.de/lehre0506/PRR30.pdf http://www.groepl.uni-saarland.de/lehre0506/PRR30.pdf]<br />
Prof. Dr. Christoph Gröpl, Universität des Saarlandes, Vorlesung Presse- u. Rundfunkrecht<br />
• [http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/rundfunk/intro-de.htm http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/rundfunk/intro-de.htm]<br />
© Inter Nationes; Juristisches Internetprojekt Saarbrücken; BIJUS<br />
• [http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg]<br />
ABC der ARD: Rundfunkstaatsvertrag<br />
• [http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html]<br />
Rundfunkstaatsvertrag<br />
• [http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg]<br />
EU-Fernsehrichtlinie, Richtlinie (89/552/EWG) des Rates zur<br />
Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der<br />
Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit <br />
ABC der ARD: Fernsehrichtlinie<br />
<br />
• Ansgar Diller in Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland; Hrsg. Jürgen Wilke; S.164f.<br />
<br />
• [http://www.lmsaar.de/upload/download/smg.pdf http://www.lmsaar.de/upload/download/smg.pdf]<br />
<br />
• Ingo Fessmann, Rundfunk und Rundfunkrecht in der Weimarer Republik; 1973; S.22, 33, 48, 179, 92<br />
<br />
• Albrecht Hesse, Rundfunkrecht, 2. Auflage; S. 6-33<br />
<br />
[[category:Rechtliche Aspekte von Information]]<br />
[[category:Publikumsinformation]]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationsarbeit&diff=6930
Informationsarbeit
2006-03-21T13:53:55Z
<p>Regina Groß: /* Definition */</p>
<hr />
<div>[[category:Fachinformation]]<br />
<br />
== Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung, bitte nicht verändern! ==<br />
== Informationsarbeit==<br />
<br />
<br />
===Definition===<br />
<br />
Das Konzept der professionellen '''„Informationsarbeit“''' im hier gemeinten Sinn soll verstanden werden als spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteiligkeit erfüllt '''Informationsarbeit''', die immer wichtiger werdende Funktion, [[Wissensmanagement|Wissen]], Erfahrungen, Anschauungen und Werte als Kulturleistungen über die Barrieren Zeit und Raum zu [[Information und Sprache|Informationen]] zu transformieren und diese über geeignete Organisationen und Kanäle in angemessenen Formen und Diensten und mit Hilfe zeitgemäßer Technologien an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln.<br />
Zum Begriff der professionellen '''Informationsarbeit''' gehören u.a. die Bereiche<br />
<br />
- [[Dokumentation/Bibliothek/Archiv|Bibliothek]]<br />
<br />
- IUD<br />
<br />
- [[Informationsvermittlung]]<br />
<br />
- Informationswirtschaft<br />
<br />
- Informationsmarkt<br />
<br />
<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit''' teilt sich in drei Bereiche: <br />
<br />
- Input<br />
<br />
- Darstellung und Aufbereitung <br />
<br />
- Output<br />
<br />
===Inhalte===<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit''' setzt sich aus vier großen Teilen zusammen. Diese sind die [[Informationsbedarfsanalyse]], die [[Informationserschließung]], die [[Informationspräsentation]] und die [[Informationsvermittlung]]. Damit beinhaltet sie alles vom Erkennen des Bedarfs an [[Information und Sprache|Information]] bis zur Übermittlung genau der [[Information und Sprache|Information]] die zur Lösung eines bestimmten Problems gebraucht wird.<br />
<br />
<br />
<br />
===Quellen===<br />
<br />
(1)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 2: Glossar, 5. Auflage 2004, Zusammengestellt und redigiert von Dietmar Strauch, S.56;<br />
<br />
(2)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Thomas Seeger: A 3 Professionalisierung in der Informationsarbeit: Beruf und Ausbildung in Deutschland,<br />
A 3.1 Zur Professionalisierung des Berufsfeldes Informationsarbeit, S.37;<br />
<br />
(3)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Ralph Schmidt: C 6 Informationsvermittlung, C 6.1 Informationsvermittlung und Informationsarbeit, S.429;<br />
<br />
(4)In: Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]<br />
<br />
(5)In: Buder, M., Rehfeld, W., Seeger, T., Strauch, D. (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 4.Auflage 1997, Thomas Seeger: Grundbegriffe der Information und Dokumentation, A1.3 Information als Tätigkeit und System, S.11-12; <br />
Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]</div>
Regina Groß
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Informationsarbeit
2006-03-21T13:53:40Z
<p>Regina Groß: /* Informationsarbeit */</p>
<hr />
<div>[[category:Fachinformation]]<br />
<br />
== Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung, bitte nicht verändern! ==<br />
== Informationsarbeit==<br />
<br />
<br />
===Definition===<br />
<br />
Das Konzept der professionellen '''„Informationsarbeit“''' im hier gemeinten Sinn soll verstanden werden als spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteiligkeit erfüllt '''Informationsarbeit''', die immer wichtiger werdende Funktion, [[Wissensmanagment|Wissen]], Erfahrungen, Anschauungen und Werte als Kulturleistungen über die Barrieren Zeit und Raum zu [[Information und Sprache|Informationen]] zu transformieren und diese über geeignete Organisationen und Kanäle in angemessenen Formen und Diensten und mit Hilfe zeitgemäßer Technologien an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln.<br />
Zum Begriff der professionellen '''Informationsarbeit''' gehören u.a. die Bereiche<br />
<br />
- [[Dokumentation/Bibliothek/Archiv|Bibliothek]]<br />
<br />
- IUD<br />
<br />
- [[Informationsvermittlung]]<br />
<br />
- Informationswirtschaft<br />
<br />
- Informationsmarkt<br />
<br />
<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit''' teilt sich in drei Bereiche: <br />
<br />
- Input<br />
<br />
- Darstellung und Aufbereitung <br />
<br />
- Output<br />
<br />
<br />
<br />
===Inhalte===<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit''' setzt sich aus vier großen Teilen zusammen. Diese sind die [[Informationsbedarfsanalyse]], die [[Informationserschließung]], die [[Informationspräsentation]] und die [[Informationsvermittlung]]. Damit beinhaltet sie alles vom Erkennen des Bedarfs an [[Information und Sprache|Information]] bis zur Übermittlung genau der [[Information und Sprache|Information]] die zur Lösung eines bestimmten Problems gebraucht wird.<br />
<br />
<br />
<br />
===Quellen===<br />
<br />
(1)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 2: Glossar, 5. Auflage 2004, Zusammengestellt und redigiert von Dietmar Strauch, S.56;<br />
<br />
(2)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Thomas Seeger: A 3 Professionalisierung in der Informationsarbeit: Beruf und Ausbildung in Deutschland,<br />
A 3.1 Zur Professionalisierung des Berufsfeldes Informationsarbeit, S.37;<br />
<br />
(3)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Ralph Schmidt: C 6 Informationsvermittlung, C 6.1 Informationsvermittlung und Informationsarbeit, S.429;<br />
<br />
(4)In: Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]<br />
<br />
(5)In: Buder, M., Rehfeld, W., Seeger, T., Strauch, D. (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 4.Auflage 1997, Thomas Seeger: Grundbegriffe der Information und Dokumentation, A1.3 Information als Tätigkeit und System, S.11-12; <br />
Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationsarbeit&diff=6927
Informationsarbeit
2006-03-21T13:49:45Z
<p>Regina Groß: /* Informationsarbeit */</p>
<hr />
<div>[[category:Fachinformation]]<br />
<br />
== Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung, bitte nicht verändern! ==<br />
== Informationsarbeit==<br />
<br />
<br />
===Definition===<br />
<br />
Das Konzept der professionellen '''„Informationsarbeit“''' im hier gemeinten Sinn soll verstanden werden als spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteiligkeit erfüllt '''Informationsarbeit''', die immer wichtiger werdende Funktion, [[Wissen]], Erfahrungen, Anschauungen und Werte als Kulturleistungen über die Barrieren Zeit und Raum zu [[Information und Sprache|Informationen]] zu transformieren und diese über geeignete Organisationen und Kanäle in angemessenen Formen und Diensten und mit Hilfe zeitgemäßer Technologien an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln.<br />
Zum Begriff der professionellen '''Informationsarbeit''' gehören u.a. die Bereiche<br />
<br />
- [[Dokumentation/Bibliothek/Archiv|Bibliothek]]<br />
<br />
- IUD<br />
<br />
- [[Informationsvermittlung]]<br />
<br />
- Informationswirtschaft<br />
<br />
- Informationsmarkt<br />
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<br />
Die '''Informationsarbeit''' teilt sich in drei Bereiche: <br />
<br />
- Input<br />
<br />
- Darstellung und Aufbereitung <br />
<br />
- Output<br />
<br />
<br />
<br />
===Inhalte===<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit''' setzt sich aus vier großen Teilen zusammen. Diese sind die [[Informationsbedarfsanalyse]], die [[Informationserschließung]], die [[Informationspräsentation]] und die [[Informationsvermittlung]]. Damit beinhaltet sie alles vom Erkennen des Bedarfs an [[Information und Sprache|Information]] bis zur Übermittlung genau der [[Information und Sprache|Information]] die zur Lösung eines bestimmten Problems gebraucht wird.<br />
<br />
<br />
<br />
===Quellen===<br />
<br />
(1)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 2: Glossar, 5. Auflage 2004, Zusammengestellt und redigiert von Dietmar Strauch, S.56;<br />
<br />
(2)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Thomas Seeger: A 3 Professionalisierung in der Informationsarbeit: Beruf und Ausbildung in Deutschland,<br />
A 3.1 Zur Professionalisierung des Berufsfeldes Informationsarbeit, S.37;<br />
<br />
(3)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Ralph Schmidt: C 6 Informationsvermittlung, C 6.1 Informationsvermittlung und Informationsarbeit, S.429;<br />
<br />
(4)In: Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]<br />
<br />
(5)In: Buder, M., Rehfeld, W., Seeger, T., Strauch, D. (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 4.Auflage 1997, Thomas Seeger: Grundbegriffe der Information und Dokumentation, A1.3 Information als Tätigkeit und System, S.11-12; <br />
Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]</div>
Regina Groß
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Informationsarbeit
2006-03-21T13:49:29Z
<p>Regina Groß: /* Definition */</p>
<hr />
<div>[[category:Fachinformation]]<br />
<br />
== Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung, bitte nicht verändern! ==<br />
== Informationsarbeit==<br />
<br />
<br />
===Definition===<br />
<br />
Das Konzept der professionellen '''„Informationsarbeit“''' im hier gemeinten Sinn soll verstanden werden als spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteiligkeit erfüllt '''Informationsarbeit''', die immer wichtiger werdende Funktion, [[Wissen]], Erfahrungen, Anschauungen und Werte als Kulturleistungen über die Barrieren Zeit und Raum zu [[Information und Sprache|Informationen]] zu transformieren und diese über geeignete Organisationen und Kanäle in angemessenen Formen und Diensten und mit Hilfe zeitgemäßer Technologien an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln.<br />
Zum Begriff der professionellen '''Informationsarbeit''' gehören u.a. die Bereiche<br />
<br />
- [[Dokumentation/Bibliothek/Archiv|Bibliothek]]<br />
<br />
- IUD<br />
<br />
- [[Informationsvermittlung]]<br />
<br />
- Informationswirtschaft<br />
<br />
- Informationsmarkt<br />
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Die '''Informationsarbeit''' teilt sich in drei Bereiche: <br />
<br />
- Input<br />
<br />
- Darstellung und Aufbereitung <br />
<br />
- Output<br />
<br />
===Inhalte===<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit''' setzt sich aus vier großen Teilen zusammen. Diese sind die [[Informationsbedarfsanalyse]], die [[Informationserschließung]], die [[Informationspräsentation]] und die [[Informationsvermittlung]]. Damit beinhaltet sie alles vom Erkennen des Bedarfs an [[Information und Sprache|Information]] bis zur Übermittlung genau der [[Information und Sprache|Information]] die zur Lösung eines bestimmten Problems gebraucht wird.<br />
<br />
<br />
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===Quellen===<br />
<br />
(1)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 2: Glossar, 5. Auflage 2004, Zusammengestellt und redigiert von Dietmar Strauch, S.56;<br />
<br />
(2)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Thomas Seeger: A 3 Professionalisierung in der Informationsarbeit: Beruf und Ausbildung in Deutschland,<br />
A 3.1 Zur Professionalisierung des Berufsfeldes Informationsarbeit, S.37;<br />
<br />
(3)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Ralph Schmidt: C 6 Informationsvermittlung, C 6.1 Informationsvermittlung und Informationsarbeit, S.429;<br />
<br />
(4)In: Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]<br />
<br />
(5)In: Buder, M., Rehfeld, W., Seeger, T., Strauch, D. (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 4.Auflage 1997, Thomas Seeger: Grundbegriffe der Information und Dokumentation, A1.3 Information als Tätigkeit und System, S.11-12; <br />
Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationsarbeit&diff=6925
Informationsarbeit
2006-03-21T13:48:52Z
<p>Regina Groß: /* Definition */</p>
<hr />
<div>[[category:Fachinformation]]<br />
<br />
== Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung, bitte nicht verändern! ==<br />
== Informationsarbeit==<br />
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<br />
===Definition===<br />
<br />
Das Konzept der professionellen '''„Informationsarbeit“''' im hier gemeinten Sinn soll verstanden werden als spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteiligkeit erfüllt '''Informationsarbeit''', die immer wichtiger werdende Funktion, [[Wissen]], Erfahrungen, Anschauungen und Werte als Kulturleistungen über die Barrieren Zeit und Raum zu [[Information und Sprache|Informationen]] zu transformieren und diese über geeignete Organisationen und Kanäle in angemessenen Formen und Diensten und mit Hilfe zeitgemäßer Technologien an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln.<br />
Zum Begriff der professionellen '''Informationsarbeit''' gehören u.a. die Bereiche<br />
<br />
- [[Dokumentation/Bibliothek/Archiv|Bibliothek]]<br />
<br />
- IUD<br />
<br />
- [[Informationsvermittlung]]<br />
<br />
- Informationswirtschaft<br />
<br />
- Informationsmarkt<br />
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Die '''Informationsarbeit''' teilt sich in drei Bereiche: <br />
<br />
- Input<br />
<br />
- Darstellung und Aufbereitung <br />
<br />
- Output<br />
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===Inhalte===<br />
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Die '''Informationsarbeit''' setzt sich aus vier großen Teilen zusammen. Diese sind die [[Informationsbedarfsanalyse]], die [[Informationserschließung]], die [[Informationspräsentation]] und die [[Informationsvermittlung]]. Damit beinhaltet sie alles vom Erkennen des Bedarfs an [[Information und Sprache|Information]] bis zur Übermittlung genau der [[Information und Sprache|Information]] die zur Lösung eines bestimmten Problems gebraucht wird.<br />
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===Quellen===<br />
<br />
(1)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 2: Glossar, 5. Auflage 2004, Zusammengestellt und redigiert von Dietmar Strauch, S.56;<br />
<br />
(2)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Thomas Seeger: A 3 Professionalisierung in der Informationsarbeit: Beruf und Ausbildung in Deutschland,<br />
A 3.1 Zur Professionalisierung des Berufsfeldes Informationsarbeit, S.37;<br />
<br />
(3)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Ralph Schmidt: C 6 Informationsvermittlung, C 6.1 Informationsvermittlung und Informationsarbeit, S.429;<br />
<br />
(4)In: Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]<br />
<br />
(5)In: Buder, M., Rehfeld, W., Seeger, T., Strauch, D. (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 4.Auflage 1997, Thomas Seeger: Grundbegriffe der Information und Dokumentation, A1.3 Information als Tätigkeit und System, S.11-12; <br />
Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationsarbeit&diff=6924
Informationsarbeit
2006-03-21T13:48:39Z
<p>Regina Groß: /* Informationsarbeit */</p>
<hr />
<div>[[category:Fachinformation]]<br />
<br />
== Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung, bitte nicht verändern! ==<br />
== Informationsarbeit==<br />
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===Definition===<br />
<br />
Das Konzept der professionellen '''„Informationsarbeit“''' im hier gemeinten Sinn soll verstanden werden als spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteiligkeit erfüllt '''Informationsarbeit''', die immer wichtiger werdende Funktion, [[Wissen]], Erfahrungen, Anschauungen und Werte als Kulturleistungen über die Barrieren Zeit und Raum zu [[Information und Sprache|Informationen]] zu transformieren und diese über geeignete Organisationen und Kanäle in angemessenen Formen und Diensten und mit Hilfe zeitgemäßer Technologien an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln.<br />
Zum Begriff der professionellen '''Informationsarbeit''' gehören u.a. die Bereiche<br />
<br />
- [[Dokumentation/Bibliothek/Archiv|Bibliothek]]<br />
<br />
- IUD<br />
<br />
- [[Informationsvermittlung]]<br />
<br />
- Informationswirtschaft<br />
<br />
- Informationsmarkt<br />
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Die '''Informationsarbeit''' teilt sich in drei Bereiche: <br />
<br />
- Input<br />
<br />
- Darstellung und Aufbereitung <br />
<br />
- Output<br />
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===Inhalte===<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit''' setzt sich aus vier großen Teilen zusammen. Diese sind die [[Informationsbedarfsanalyse]], die [[Informationserschließung]], die [[Informationspräsentation]] und die [[Informationsvermittlung]]. Damit beinhaltet sie alles vom Erkennen des Bedarfs an [[Information und Sprache|Information]] bis zur Übermittlung genau der [[Information und Sprache|Information]] die zur Lösung eines bestimmten Problems gebraucht wird.<br />
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===Quellen===<br />
<br />
(1)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 2: Glossar, 5. Auflage 2004, Zusammengestellt und redigiert von Dietmar Strauch, S.56;<br />
<br />
(2)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Thomas Seeger: A 3 Professionalisierung in der Informationsarbeit: Beruf und Ausbildung in Deutschland,<br />
A 3.1 Zur Professionalisierung des Berufsfeldes Informationsarbeit, S.37;<br />
<br />
(3)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Ralph Schmidt: C 6 Informationsvermittlung, C 6.1 Informationsvermittlung und Informationsarbeit, S.429;<br />
<br />
(4)In: Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]<br />
<br />
(5)In: Buder, M., Rehfeld, W., Seeger, T., Strauch, D. (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 4.Auflage 1997, Thomas Seeger: Grundbegriffe der Information und Dokumentation, A1.3 Information als Tätigkeit und System, S.11-12; <br />
Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationsarbeit&diff=6922
Informationsarbeit
2006-03-21T13:47:56Z
<p>Regina Groß: /* Informationsarbeit */</p>
<hr />
<div>[[category:Fachinformation]]<br />
<br />
== Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung, bitte nicht verändern! ==<br />
== Informationsarbeit==<br />
<br />
<br />
===Definition===<br />
<br />
Das Konzept der professionellen '''„Informationsarbeit“''' im hier gemeinten Sinn soll verstanden werden als spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteiligkeit erfüllt '''Informationsarbeit''', die immer wichtiger werdende Funktion, [[Wissen]], Erfahrungen, Anschauungen und Werte als Kulturleistungen über die Barrieren Zeit und Raum zu [[Information und Sprache|Informationen]] zu transformieren und diese über geeignete Organisationen und Kanäle in angemessenen Formen und Diensten und mit Hilfe zeitgemäßer Technologien an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln.<br />
Zum Begriff der professionellen '''Informationsarbeit''' gehören u.a. die Bereiche<br />
<br />
- [[Dokumentation/Bibliothek/Archiv|Bibliothek]]<br />
<br />
- IUD<br />
<br />
- [[Informationsvermittlung]]<br />
<br />
- Informationswirtschaft<br />
<br />
- Informationsmarkt<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit''' teilt sich in drei Bereiche: <br />
<br />
- Input<br />
<br />
- Darstellung und Aufbereitung <br />
<br />
- Output<br />
<br />
<br />
<br />
===Inhalte===<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit''' setzt sich aus vier großen Teilen zusammen. Diese sind die [[Informationsbedarfsanalyse]], die [[Informationserschließung]], die [[Informationspräsentation]] und die [[Informationsvermittlung]]. Damit beinhaltet sie alles vom Erkennen des Bedarfs an [[Information und Sprache|Information]] bis zur Übermittlung genau der [[Information und Sprache|Information]] die zur Lösung eines bestimmten Problems gebraucht wird.<br />
<br />
<br />
<br />
===Quellen:===<br />
<br />
(1)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 2: Glossar, 5. Auflage 2004, Zusammengestellt und redigiert von Dietmar Strauch, S.56;<br />
<br />
(2)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Thomas Seeger: A 3 Professionalisierung in der Informationsarbeit: Beruf und Ausbildung in Deutschland,<br />
A 3.1 Zur Professionalisierung des Berufsfeldes Informationsarbeit, S.37;<br />
<br />
(3)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Ralph Schmidt: C 6 Informationsvermittlung, C 6.1 Informationsvermittlung und Informationsarbeit, S.429;<br />
<br />
(4)In: Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]<br />
<br />
(5)In: Buder, M., Rehfeld, W., Seeger, T., Strauch, D. (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 4.Auflage 1997, Thomas Seeger: Grundbegriffe der Information und Dokumentation, A1.3 Information als Tätigkeit und System, S.11-12; <br />
Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationsarbeit&diff=6921
Informationsarbeit
2006-03-21T13:47:28Z
<p>Regina Groß: /* Informationsarbeit */</p>
<hr />
<div>[[category:Fachinformation]]<br />
<br />
== Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung, bitte nicht verändern! ==<br />
== Informationsarbeit==<br />
<br />
<br />
===Definition===<br />
<br />
Das Konzept der professionellen '''„Informationsarbeit“''' im hier gemeinten Sinn soll verstanden werden als spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteiligkeit erfüllt '''Informationsarbeit''', die immer wichtiger werdende Funktion, [[Wissen]], Erfahrungen, Anschauungen und Werte als Kulturleistungen über die Barrieren Zeit und Raum zu [[Information und Sprache|Informationen]] zu transformieren und diese über geeignete Organisationen und Kanäle in angemessenen Formen und Diensten und mit Hilfe zeitgemäßer Technologien an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln.<br />
Zum Begriff der professionellen '''Informationsarbeit''' gehören u.a. die Bereiche<br />
<br />
- [[Dokumentation/Bibliothek/Archiv|Bibliothek]]<br />
<br />
- IUD<br />
<br />
- [[Informationsvermittlung]]<br />
<br />
- Informationswirtschaft<br />
<br />
- Informationsmarkt<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit'''(5) teilt sich in drei Bereiche: <br />
<br />
- Input<br />
<br />
- Darstellung und Aufbereitung <br />
<br />
- Output<br />
<br />
<br />
<br />
===Inhalte===<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit''' setzt sich aus vier großen Teilen zusammen. Diese sind die [[Informationsbedarfsanalyse]], die [[Informationserschließung]], die [[Informationspräsentation]] und die [[Informationsvermittlung]]. Damit beinhaltet sie alles vom Erkennen des Bedarfs an [[Information und Sprache|Information]] bis zur Übermittlung genau der [[Information und Sprache|Information]] die zur Lösung eines bestimmten Problems gebraucht wird.<br />
<br />
<br />
<br />
===Quellen:===<br />
<br />
(1)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 2: Glossar, 5. Auflage 2004, Zusammengestellt und redigiert von Dietmar Strauch, S.56;<br />
<br />
(2)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Thomas Seeger: A 3 Professionalisierung in der Informationsarbeit: Beruf und Ausbildung in Deutschland,<br />
A 3.1 Zur Professionalisierung des Berufsfeldes Informationsarbeit, S.37;<br />
<br />
(3)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Ralph Schmidt: C 6 Informationsvermittlung, C 6.1 Informationsvermittlung und Informationsarbeit, S.429;<br />
<br />
(4)In: Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]<br />
<br />
(5)In: Buder, M., Rehfeld, W., Seeger, T., Strauch, D. (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 4.Auflage 1997, Thomas Seeger: Grundbegriffe der Information und Dokumentation, A1.3 Information als Tätigkeit und System, S.11-12; <br />
Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Rundfunkgesetze&diff=6726
Rundfunkgesetze
2006-03-12T11:57:33Z
<p>Regina Groß: /* Rundfunkgesetze nach der Wiedervereinigung */</p>
<hr />
<div>'''''Artikel in Arbeit, bitte nicht verändern. Danke!'''''<br />
<br />
==Rechtliche Grundlagen des Rundfunks==<br />
siehe auch [[Geschichte des Rundfunk]]<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze in der Weimarer Republik===<br />
<br />
§1 des '''"Gesetzes über das Telegraphenwesen des Deutschen Reiches"''' (TG) vom 06.04.1892, mit Basis in Art.4 Ziff.10 und Art.48 der Reichsverfassung von 1871, über den Begriff "Telegraphenanlage":<br />
"jede Nachrichtenbeförderung..., welche nicht durch den Transport des körperlichen Trägers von Nachrichten von Ort zu Ort, sondern dadurch bewegt wird, daß der an einem Ort zum sinnlichen Ausdruck gebrachte Gedanke an einem anderen entfernten Ort sinnlich wahrnehmbar wieder erzeugt wird"<br />
<br />
Das TG begründet das Telegraphenhoheitsrecht des Reiches und damit die Hoheit des Reiches über den Rundfunk.<br />
<br />
§1 Abs.1 des '''"Gesetzes über Fernmeldeanlagen"''' (FAG) zum Begriff der Funk-, bzw. Fernmeldeanlage:<br />
"elektrische Sendeeinrichtungen sowie elektrische Empfangseinrichtungen, bei denen die Übermittlung von Nachrichten, Zeichen, Bildern oder Tönen ohne Verbindungsleitungen oder unter Verwendung elektrischer, an einem Leiter entlanggeführten Schwingungen stattfinden kann."<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze im Dritten Reich===<br />
<br />
Durch die Verordnung vom 30.06.1933 erhält das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda vom Innenministerium die Zuständigkeit für den Rundfunk und vom Postministerium die Zuständigkeit für alle dort bearbeiteten, den Rundfunk betreffende Angelegenheiten.<br />
Die Zentralisierung des Rundfunks erfolgt durch die Gleichschaltung der Länder.<br />
Durch das Reichskulturkammergesetz vom 22.09.1933 und die Erste Durchführungsverordnung vom 01.11. dürfen nur Mitglieder der "Reichsrundfunkkammer" im Rundfunk tätig sein. <br />
Während des 2. Weltkriegs wird das Abhören ausländischer Sender durch die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" verboten. Mit dem 1934 eingeführten "Volksempfänger", der keinen Kurzwellenanteil hat, ist das Empfangen von weit entfernten Sendern nicht möglich. <br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach dem 2.Weltkrieg===<br />
<br />
1945 wurde mit dem '''MilRegG''' Nr. 191 jeglicher deutscher Rundfunk verboten. Mit Nr. 52 wurden DRP und RRG enteignet.<br />
Am 21.11.1947 wurden in der amerikanischen Zone die Grundlagen eines zukünftigen deutschen Rundfunks vom Militärgouverneur so formuliert: ''"Es ist grundlegende Politik der US-Militärregierung, daß die Kontrolle über die Mittel der öffentlichen Meinung, wie Presse und Rundfunk, verteilt und von der Beherrschung durch die Regierung freigehalten werden müssen. Demgemäß ist der Deutschen Post die Beteiligung am Rundfunk...verboten."''<br />
Durch weitere Gesetze oder Verordnungen der Militärregierungen wurde der Übergang des Eigentums der enteigneten Postsender auf die neu gegründeten Rundfunkanstalten beschlossen. In der amerikanischen Zone geschah dies durch das Gesetz Nr. 19 vom 20.04.1949, in der britischen durch die Verordnung Nr. 202 vom 06.09.1949. In der französischen Zone gab es dazu schon am 30.10.1948 Verordnung.<br />
Seit dem Inkrafttreten des '''Grundgesetzes''' am 24.05.1949, findet sich in Artikel 5, Absätze 1 und 2, eine weitere Grundlage für den Rundfunk: <br />
<br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
<br />
''(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."''<br />
<br />
Weiterhin entscheidend für die Entwicklung des Rundfunks ist das 1. Rundfunkurteil des BVerfG von 1961 zur Verteilung der Kompetenzen. Es fallen demnach Grundentscheidungen über die Rundfunkordnung, die Organisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finanzierung sowie die Zulassung privater Rundfunksender ebenso den Bundesländern zu, wie die Vorgabe grundlegender Inhalte. Dagegen liegen beim Bund die Kompetenz für das Urheberrecht, die Regelungen zur technischen Übertragung von Fernsehprogrammen und fernmelderechtliche Fragen.<br />
Weiter entscheidend für die Entwicklung des deutschen Rundfunks war der '''"Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens"''', der am 03.04.1987 beschlossen, am 01.12.1987 in Kraft trat. Er schuf einen Ordnungsrahmen für den ö.-r. und den privaten Rundfunk, regelte die Finanzierung der ö.-r. Sender und gab die Mindestanforderungen vor, die an den privaten Rundfunk gestellt wurden (Programmgrundsätze, Vielfalt, Jugendschutz, Werbung).<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach der Wiedervereinigung===<br />
<br />
Weiterhin entscheidend für den Rundfunk bleibt auch jetzt Artikel 5 des GG:<br />
<br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
<br />
''(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."''<br />
<br />
Zusätzlich wird in §2 des '''Rundfunkstaatsvertrags''' vom 31.08.1991 der Rundfunk wie folgt definiert: ''"Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektronischer Schwingungen ohne Verbindungsleiter oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind, sowie Fernsehtext."''<br />
Oben genannter Staatsvertrag ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil enthält Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften für private und ö.-r. Rundfunkveranstalter (s. o. §2). Im zweiten Teil finden sich Sonderregelungen für die ö.-r. Rundfunkanstalten, im dritten Teil entsprechend die Sonderregelungen für private Rundfunkveranstalter.<br />
<br />
===Rundfunk(gesetze) heute und in Zukunft===<br />
<br />
Da in Zukunft der Informationsaustausch mit Hilfe elektronischer Medien noch weiter zunehmen wird, müssen neue Regelungen geschaffen werden, s.a.[[Rundfunkgebühren]].<br />
<br />
<br />
===Quellen===<br />
<br />
• [http://www.groepl.uni-saarland.de/lehre0506/PRR30.pdf http://www.groepl.uni-saarland.de/lehre0506/PRR30.pdf]<br />
Prof. Dr. Christoph Gröpl, Universität des Saarlandes, Vorlesung Presse- u. Rundfunkrecht<br />
• [http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/rundfunk/intro-de.htm http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/rundfunk/intro-de.htm]<br />
© Inter Nationes; Juristisches Internetprojekt Saarbrücken; BIJUS<br />
• [http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg]<br />
ABC der ARD: Rundfunkstaatsvertrag<br />
• [http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html]<br />
Rundfunkstaatsvertrag<br />
• [http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg]<br />
EU-Fernsehrichtlinie, Richtlinie (89/552/EWG) des Rates zur<br />
Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der<br />
Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit <br />
ABC der ARD: Fernsehrichtlinie<br />
<br />
• Ansgar Diller in Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland; Hrsg. Jürgen Wilke; S.164f.<br />
<br />
• [http://www.lmsaar.de/upload/download/smg.pdf http://www.lmsaar.de/upload/download/smg.pdf]<br />
<br />
• Ingo Fessmann, Rundfunk und Rundfunkrecht in der Weimarer Republik; 1973; S.22, 33, 48, 179, 92<br />
<br />
• Albrecht Hesse, Rundfunkrecht, 2. Auflage; S. 6-33<br />
<br />
[[category:Rechtliche Aspekte von Information]]<br />
[[category:Publikumsinformation]]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Rundfunkgesetze&diff=6725
Rundfunkgesetze
2006-03-12T11:56:46Z
<p>Regina Groß: /* Rundfunkgesetze nach dem 2.Weltkrieg */</p>
<hr />
<div>'''''Artikel in Arbeit, bitte nicht verändern. Danke!'''''<br />
<br />
==Rechtliche Grundlagen des Rundfunks==<br />
siehe auch [[Geschichte des Rundfunk]]<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze in der Weimarer Republik===<br />
<br />
§1 des '''"Gesetzes über das Telegraphenwesen des Deutschen Reiches"''' (TG) vom 06.04.1892, mit Basis in Art.4 Ziff.10 und Art.48 der Reichsverfassung von 1871, über den Begriff "Telegraphenanlage":<br />
"jede Nachrichtenbeförderung..., welche nicht durch den Transport des körperlichen Trägers von Nachrichten von Ort zu Ort, sondern dadurch bewegt wird, daß der an einem Ort zum sinnlichen Ausdruck gebrachte Gedanke an einem anderen entfernten Ort sinnlich wahrnehmbar wieder erzeugt wird"<br />
<br />
Das TG begründet das Telegraphenhoheitsrecht des Reiches und damit die Hoheit des Reiches über den Rundfunk.<br />
<br />
§1 Abs.1 des '''"Gesetzes über Fernmeldeanlagen"''' (FAG) zum Begriff der Funk-, bzw. Fernmeldeanlage:<br />
"elektrische Sendeeinrichtungen sowie elektrische Empfangseinrichtungen, bei denen die Übermittlung von Nachrichten, Zeichen, Bildern oder Tönen ohne Verbindungsleitungen oder unter Verwendung elektrischer, an einem Leiter entlanggeführten Schwingungen stattfinden kann."<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze im Dritten Reich===<br />
<br />
Durch die Verordnung vom 30.06.1933 erhält das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda vom Innenministerium die Zuständigkeit für den Rundfunk und vom Postministerium die Zuständigkeit für alle dort bearbeiteten, den Rundfunk betreffende Angelegenheiten.<br />
Die Zentralisierung des Rundfunks erfolgt durch die Gleichschaltung der Länder.<br />
Durch das Reichskulturkammergesetz vom 22.09.1933 und die Erste Durchführungsverordnung vom 01.11. dürfen nur Mitglieder der "Reichsrundfunkkammer" im Rundfunk tätig sein. <br />
Während des 2. Weltkriegs wird das Abhören ausländischer Sender durch die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" verboten. Mit dem 1934 eingeführten "Volksempfänger", der keinen Kurzwellenanteil hat, ist das Empfangen von weit entfernten Sendern nicht möglich. <br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach dem 2.Weltkrieg===<br />
<br />
1945 wurde mit dem '''MilRegG''' Nr. 191 jeglicher deutscher Rundfunk verboten. Mit Nr. 52 wurden DRP und RRG enteignet.<br />
Am 21.11.1947 wurden in der amerikanischen Zone die Grundlagen eines zukünftigen deutschen Rundfunks vom Militärgouverneur so formuliert: ''"Es ist grundlegende Politik der US-Militärregierung, daß die Kontrolle über die Mittel der öffentlichen Meinung, wie Presse und Rundfunk, verteilt und von der Beherrschung durch die Regierung freigehalten werden müssen. Demgemäß ist der Deutschen Post die Beteiligung am Rundfunk...verboten."''<br />
Durch weitere Gesetze oder Verordnungen der Militärregierungen wurde der Übergang des Eigentums der enteigneten Postsender auf die neu gegründeten Rundfunkanstalten beschlossen. In der amerikanischen Zone geschah dies durch das Gesetz Nr. 19 vom 20.04.1949, in der britischen durch die Verordnung Nr. 202 vom 06.09.1949. In der französischen Zone gab es dazu schon am 30.10.1948 Verordnung.<br />
Seit dem Inkrafttreten des '''Grundgesetzes''' am 24.05.1949, findet sich in Artikel 5, Absätze 1 und 2, eine weitere Grundlage für den Rundfunk: <br />
<br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
<br />
''(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."''<br />
<br />
Weiterhin entscheidend für die Entwicklung des Rundfunks ist das 1. Rundfunkurteil des BVerfG von 1961 zur Verteilung der Kompetenzen. Es fallen demnach Grundentscheidungen über die Rundfunkordnung, die Organisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finanzierung sowie die Zulassung privater Rundfunksender ebenso den Bundesländern zu, wie die Vorgabe grundlegender Inhalte. Dagegen liegen beim Bund die Kompetenz für das Urheberrecht, die Regelungen zur technischen Übertragung von Fernsehprogrammen und fernmelderechtliche Fragen.<br />
Weiter entscheidend für die Entwicklung des deutschen Rundfunks war der '''"Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens"''', der am 03.04.1987 beschlossen, am 01.12.1987 in Kraft trat. Er schuf einen Ordnungsrahmen für den ö.-r. und den privaten Rundfunk, regelte die Finanzierung der ö.-r. Sender und gab die Mindestanforderungen vor, die an den privaten Rundfunk gestellt wurden (Programmgrundsätze, Vielfalt, Jugendschutz, Werbung).<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach der Wiedervereinigung===<br />
<br />
Weiterhin entscheidend für den Rundfunk bleibt auch jetzt Artikel 5 des GG:<br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."''<br />
Zusätzlich wird in §2 des '''Rundfunkstaatsvertrags''' vom 31.08.1991 der Rundfunk wie folgt definiert: ''"Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektronischer Schwingungen ohne Verbindungsleiter oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind, sowie Fernsehtext."''<br />
Oben genannter Staatsvertrag ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil enthält Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften für private und ö.-r. Rundfunkveranstalter (s. o. §2). Im zweiten Teil finden sich Sonderregelungen für die ö.-r. Rundfunkanstalten, im dritten Teil entsprechend die Sonderregelungen für private Rundfunkveranstalter.<br />
<br />
<br />
===Rundfunk(gesetze) heute und in Zukunft===<br />
<br />
Da in Zukunft der Informationsaustausch mit Hilfe elektronischer Medien noch weiter zunehmen wird, müssen neue Regelungen geschaffen werden, s.a.[[Rundfunkgebühren]].<br />
<br />
<br />
===Quellen===<br />
<br />
• [http://www.groepl.uni-saarland.de/lehre0506/PRR30.pdf http://www.groepl.uni-saarland.de/lehre0506/PRR30.pdf]<br />
Prof. Dr. Christoph Gröpl, Universität des Saarlandes, Vorlesung Presse- u. Rundfunkrecht<br />
• [http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/rundfunk/intro-de.htm http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/rundfunk/intro-de.htm]<br />
© Inter Nationes; Juristisches Internetprojekt Saarbrücken; BIJUS<br />
• [http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg]<br />
ABC der ARD: Rundfunkstaatsvertrag<br />
• [http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html]<br />
Rundfunkstaatsvertrag<br />
• [http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg]<br />
EU-Fernsehrichtlinie, Richtlinie (89/552/EWG) des Rates zur<br />
Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der<br />
Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit <br />
ABC der ARD: Fernsehrichtlinie<br />
<br />
• Ansgar Diller in Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland; Hrsg. Jürgen Wilke; S.164f.<br />
<br />
• [http://www.lmsaar.de/upload/download/smg.pdf http://www.lmsaar.de/upload/download/smg.pdf]<br />
<br />
• Ingo Fessmann, Rundfunk und Rundfunkrecht in der Weimarer Republik; 1973; S.22, 33, 48, 179, 92<br />
<br />
• Albrecht Hesse, Rundfunkrecht, 2. Auflage; S. 6-33<br />
<br />
[[category:Rechtliche Aspekte von Information]]<br />
[[category:Publikumsinformation]]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Rundfunkgesetze&diff=6724
Rundfunkgesetze
2006-03-12T11:53:49Z
<p>Regina Groß: /* Rechtliche Grundlagen des Rundfunks */</p>
<hr />
<div>'''''Artikel in Arbeit, bitte nicht verändern. Danke!'''''<br />
<br />
==Rechtliche Grundlagen des Rundfunks==<br />
siehe auch [[Geschichte des Rundfunk]]<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze in der Weimarer Republik===<br />
<br />
§1 des '''"Gesetzes über das Telegraphenwesen des Deutschen Reiches"''' (TG) vom 06.04.1892, mit Basis in Art.4 Ziff.10 und Art.48 der Reichsverfassung von 1871, über den Begriff "Telegraphenanlage":<br />
"jede Nachrichtenbeförderung..., welche nicht durch den Transport des körperlichen Trägers von Nachrichten von Ort zu Ort, sondern dadurch bewegt wird, daß der an einem Ort zum sinnlichen Ausdruck gebrachte Gedanke an einem anderen entfernten Ort sinnlich wahrnehmbar wieder erzeugt wird"<br />
<br />
Das TG begründet das Telegraphenhoheitsrecht des Reiches und damit die Hoheit des Reiches über den Rundfunk.<br />
<br />
§1 Abs.1 des '''"Gesetzes über Fernmeldeanlagen"''' (FAG) zum Begriff der Funk-, bzw. Fernmeldeanlage:<br />
"elektrische Sendeeinrichtungen sowie elektrische Empfangseinrichtungen, bei denen die Übermittlung von Nachrichten, Zeichen, Bildern oder Tönen ohne Verbindungsleitungen oder unter Verwendung elektrischer, an einem Leiter entlanggeführten Schwingungen stattfinden kann."<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze im Dritten Reich===<br />
<br />
Durch die Verordnung vom 30.06.1933 erhält das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda vom Innenministerium die Zuständigkeit für den Rundfunk und vom Postministerium die Zuständigkeit für alle dort bearbeiteten, den Rundfunk betreffende Angelegenheiten.<br />
Die Zentralisierung des Rundfunks erfolgt durch die Gleichschaltung der Länder.<br />
Durch das Reichskulturkammergesetz vom 22.09.1933 und die Erste Durchführungsverordnung vom 01.11. dürfen nur Mitglieder der "Reichsrundfunkkammer" im Rundfunk tätig sein. <br />
Während des 2. Weltkriegs wird das Abhören ausländischer Sender durch die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" verboten. Mit dem 1934 eingeführten "Volksempfänger", der keinen Kurzwellenanteil hat, ist das Empfangen von weit entfernten Sendern nicht möglich. <br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach dem 2.Weltkrieg===<br />
<br />
1945 wurde mit dem '''MilRegG''' Nr. 191 jeglicher deutscher Rundfunk verboten. Mit Nr. 52 wurden DRP und RRG enteignet.<br />
Am 21.11.1947 wurden in der amerikanischen Zone die Grundlagen eines zukünftigen deutschen Rundfunks vom Militärgouverneur so formuliert: ''"Es ist grundlegende Politik der US-Militärregierung, daß die Kontrolle über die Mittel der öffentlichen Meinung, wie Presse und Rundfunk, verteilt und von der Beherrschung durch die Regierung freigehalten werden müssen. Demgemäß ist der Deutschen Post die Beteiligung am Rundfunk...verboten."''<br />
Durch weitere Gesetze oder Verordnungen der Militärregierungen wurde der Übergang des Eigentums der enteigneten Postsender auf die neu gegründeten Rundfunkanstalten beschlossen. In der amerikanischen Zone geschah dies durch das Gesetz Nr. 19 vom 20.04.1949, in der britischen durch die Verordnung Nr. 202 vom 06.09.1949. In der französischen Zone gab es dazu schon am 30.10.1948 Verordnung.<br />
Seit dem Inkrafttreten des '''Grundgesetzes''' am 24.05.1949, findet sich in Artikel 5, Absätze 1 und 2, eine weitere Grundlage für den Rundfunk: <br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."''<br />
Weiterhin entscheidend für die Entwicklung des Rundfunks ist das 1. Rundfunkurteil des BVerfG von 1961 zur Verteilung der Kompetenzen. Es fallen demnach Grundentscheidungen über die Rundfunkordnung, die Organisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finanzierung sowie die Zulassung privater Rundfunksender ebenso den Bundesländern zu, wie die Vorgabe grundlegender Inhalte. Dagegen liegen beim Bund die Kompetenz für das Urheberrecht, die Regelungen zur technischen Übertragung von Fernsehprogrammen und fernmelderechtliche Fragen.<br />
Weiter entscheidend für die Entwicklung des deutschen Rundfunks war der '''"Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens"''', der am 03.04.1987 beschlossen, am 01.12.1987 in Kraft trat. Er schuf einen Ordnungsrahmen für den ö.-r. und den privaten Rundfunk, regelte die Finanzierung der ö.-r. Sender und gab die Mindestanforderungen vor, die an den privaten Rundfunk gestellt wurden (Programmgrundsätze, Vielfalt, Jugendschutz, Werbung).<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach der Wiedervereinigung===<br />
<br />
Weiterhin entscheidend für den Rundfunk bleibt auch jetzt Artikel 5 des GG:<br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."''<br />
Zusätzlich wird in §2 des '''Rundfunkstaatsvertrags''' vom 31.08.1991 der Rundfunk wie folgt definiert: ''"Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektronischer Schwingungen ohne Verbindungsleiter oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind, sowie Fernsehtext."''<br />
Oben genannter Staatsvertrag ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil enthält Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften für private und ö.-r. Rundfunkveranstalter (s. o. §2). Im zweiten Teil finden sich Sonderregelungen für die ö.-r. Rundfunkanstalten, im dritten Teil entsprechend die Sonderregelungen für private Rundfunkveranstalter.<br />
<br />
<br />
===Rundfunk(gesetze) heute und in Zukunft===<br />
<br />
Da in Zukunft der Informationsaustausch mit Hilfe elektronischer Medien noch weiter zunehmen wird, müssen neue Regelungen geschaffen werden, s.a.[[Rundfunkgebühren]].<br />
<br />
<br />
===Quellen===<br />
<br />
• [http://www.groepl.uni-saarland.de/lehre0506/PRR30.pdf http://www.groepl.uni-saarland.de/lehre0506/PRR30.pdf]<br />
Prof. Dr. Christoph Gröpl, Universität des Saarlandes, Vorlesung Presse- u. Rundfunkrecht<br />
• [http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/rundfunk/intro-de.htm http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/rundfunk/intro-de.htm]<br />
© Inter Nationes; Juristisches Internetprojekt Saarbrücken; BIJUS<br />
• [http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg]<br />
ABC der ARD: Rundfunkstaatsvertrag<br />
• [http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html]<br />
Rundfunkstaatsvertrag<br />
• [http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg]<br />
EU-Fernsehrichtlinie, Richtlinie (89/552/EWG) des Rates zur<br />
Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der<br />
Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit <br />
ABC der ARD: Fernsehrichtlinie<br />
<br />
• Ansgar Diller in Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland; Hrsg. Jürgen Wilke; S.164f.<br />
<br />
• [http://www.lmsaar.de/upload/download/smg.pdf http://www.lmsaar.de/upload/download/smg.pdf]<br />
<br />
• Ingo Fessmann, Rundfunk und Rundfunkrecht in der Weimarer Republik; 1973; S.22, 33, 48, 179, 92<br />
<br />
• Albrecht Hesse, Rundfunkrecht, 2. Auflage; S. 6-33<br />
<br />
[[category:Rechtliche Aspekte von Information]]<br />
[[category:Publikumsinformation]]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Rundfunkgesetze&diff=6723
Rundfunkgesetze
2006-03-12T11:45:39Z
<p>Regina Groß: /* Rechtliche Grundlagen des Rundfunks */</p>
<hr />
<div>'''''Artikel in Arbeit, bitte nicht verändern. Danke!'''''<br />
<br />
==Rechtliche Grundlagen des Rundfunks==<br />
siehe auch [[Geschichte des Rundfunk]]<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze in der Weimarer Rpublik===<br />
<br />
§1 des '''"Gesetzes über das Telegraphenwesen des Deutschen Reiches"''' (TG) vom 06.04.1892, mit Basis in Art.4 Ziff.10 und Art.48 der Reichsverfassung von 1871, über den Begriff "Telegraphenanlage":<br />
"jede Nachrichtenbeförderung..., welche nicht durch den Transport des körperlichen Trägers von Nachrichten von Ort zu Ort, sondern dadurch bewegt wird, daß der an einem Ort zum sinnlichen Ausdruck gebrachte Gedanke an einem anderen entfernten Ort sinnlich wahrnehmbar wieder erzeugt wird"<br />
<br />
Das TG begründet das Telegraphenhoheitsrecht des Reiches und damit die Hoheit des Reiches über den Rundfunk.<br />
<br />
§1 Abs.1 des '''"Gesetzes über Fernmeldeanlagen"''' (FAG) zum Begriff der Funk-, bzw. Fernmeldeanlage:<br />
"elektrische Sendeeinrichtungen sowie elektrische Empfangseinrichtungen, bei denen die Übermittlung von Nachrichten, Zeichen, Bildern oder Tönen ohne Verbindungsleitungen oder unter Verwendung elektrischer, an einem Leiter entlanggeführten Schwingungen stattfinden kann."<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze im Dritten Reich===<br />
<br />
Durch die Verordnung vom 30.06.1933 erhält das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda vom Innenministerium die Zuständigkeit für den Rundfunk und vom Postministerium die Zuständigkeit für alle dort bearbeiteten, den Rundfunk betreffende Angelegenheiten.<br />
Die Zentalisierung des Rundfunks erfolgt durch die Gleichschaltung der Länder.<br />
Durch das Reichskulturkammergesetz vom 22.09.1933 und die Erste Durchführungsverordnung vom 01.11. dürfen nur Mitglieder der "Reichsrundfunkkammer" im Rundfunk tätig sein. <br />
Während des 2. Weltkriegs wird das Abhören ausländischer Sender durch die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" verboten. Mit dem 1934 eingeführten "Volksempfänger",der keinen Kurzwellenanteil hat, ist das Empfangen von weit entfernten Sendern nicht möglich. <br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach dem 2.Weltkrieg===<br />
<br />
1945 wurde mit dem '''MilRegG''' Nr. 191 jeglicher deutscher Rundfunk verboten. Mit Nr. 52 wurden DRP und RRG enteignet.<br />
Am 21.11.1947 wurden in der amerikanischen Zone die Gundlagen eines zukünftigen deutschen Rundfunks vom Militärgouverneur so formuliert: ''"Es ist grundlegende Politik der US-Militärregierung, daß die Kontrolle über die Mittel der öffentlichen Meinung, wie Presse und Rundfunk, verteilt und von der Beherrschung durch die Regierung freigehalten werden müssen. Demgemäß ist der Deutschen Post die Beteiligung am Rundfunk...verboten."''<br />
Durch weitere Gesetze oder Verordnungen der Militärregierungen wurde der Übergang des Eigentums der enteigneten Postsender auf die neu gegründeten Rundfunkanstalten beschlossen. In der amerikanischen Zone geschah dies durch das Gesetz Nr. 19 vom 20.04.1949, in der britischen durch die Verordnung Nr. 202 om 06.09.1949. In der französischen Zone gab ee dazu schon am 30.10.1948 Verordnung.<br />
Seit dem Inkrafttreten des '''Grundgesetzes''' am 24.05.1949, findet sich in Artikel 5, Absätze 1 und 2, eine weitere Grundlage für den Rundfunk: <br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."''<br />
Weiterhin entscheidend für die Entwicklung des Rundfunks ist das 1. Rundfunkurteil des BVerfG von 1961 zur Verteilung der Kompetenzen. Es fallen demnach Grundentscheidungen über die Rundfunkordnung, die Organisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finazierung sowie die Zulassung privater Rundfunksender ebenso den Bundesländern zu, wie die Vorgabe grundlegender Inhalte. Dagegen liegen beim Bund die Kompetenz für das Urheberrecht, die Regelungen zur technischen Übertragung von Fernsehprogrammen und fernmelderechtliche Fragen.<br />
Weiter entscheidend für die Entwicklung des deustchen Rundfunks war der '''"Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens"''', der am 03.04.1987 beschlossen, am 01.12.1987 in Kraft trat. Er schuf einen Ordnungsrahmen für den ö.-r. und den privaten Rundfunk, regelte die Finazierung der ö.-r. Sender und gab die Mindestanforderungen die an den privatn Rundfunk gestellt wurden vor (Programmgrundsätze, Vielfalt, Jugendschutz, Werbung).<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach der Wiedervereinigung===<br />
<br />
Weiterhin entscheidend für den Rundfunk bleibt auch jetzt Artikel 5 des GG:<br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."''<br />
Zusätzlich wird in §2 des '''Rundfunkstaatsvertrags''' vom 31.08.1991 der Rundfunk wie folgt definiert:''"Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektronischer Schwingungen ohne Verbindungsleiter oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbitungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind, sowie Fernshetext."''<br />
Oben genannter Staatsvertrag ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil enthält Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften für private und ö.-r. Rundfunkveranstalter (s.o. §2). Im zweiten Teil finden sich Sonderregelungen für die ö.-r. Rundfunkanstalten, im dritten Teil entsprechend die Sonderregelungen für private Rundfunkveranstalter.<br />
<br />
<br />
===Rundfunk(gesetze) heute und in Zukunft===<br />
<br />
Da in Zukunft der Informationsaustausch mit Hilfe elektronischer Medien noch weiter zunehmen wird, müssen neue Regelungen geschaffen werden, s.a.[[Rundfunkgebühren]].<br />
<br />
<br />
===Quellen===<br />
<br />
• [http://www.groepl.uni-saarland.de/lehre0506/PRR30.pdf http://www.groepl.uni-saarland.de/lehre0506/PRR30.pdf]<br />
Prof. Dr. Christoph Gröpl, Universität des Saarlandes, Vorlesung Presse- u. Rundfunkrecht<br />
• [http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/rundfunk/intro-de.htm http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/rundfunk/intro-de.htm]<br />
© Inter Nationes; Juristisches Internetprojekt Saarbrücken; BIJUS<br />
• [http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg]<br />
ABC der ARD: Rundfunkstaatsvertrag<br />
• [http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html]<br />
Rundfunkstaatsvertrag<br />
• [http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg]<br />
EU-Fernsehrichtlinie, Richtlinie (89/552/EWG) des Rates zur<br />
Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der<br />
Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit <br />
ABC der ARD: Fernsehrichtlinie<br />
<br />
• Ansgar Diller in Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland; Hrsg. Jürgen Wilke; S.164f.<br />
<br />
• [http://www.lmsaar.de/upload/download/smg.pdf http://www.lmsaar.de/upload/download/smg.pdf]<br />
<br />
• Ingo Fessmann, Rundfunk und Rundfunkrecht in der Weimarer Republik; 1973; S.22, 33, 48, 179, 92<br />
<br />
• Albrecht Hesse, Rundfunkrecht, 2. Auflage; S. 6-33<br />
<br />
[[category:Rechtliche Aspekte von Information]]<br />
[[category:Publikumsinformation]]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Rundfunkgesetze&diff=6722
Rundfunkgesetze
2006-03-12T11:43:49Z
<p>Regina Groß: /* Rechtliche Grundlagen des Rundfunks */</p>
<hr />
<div>'''''Artikel in Arbeit, bitte nicht verändern. Danke!'''''<br />
<br />
==Rechtliche Grundlagen des Rundfunks==<br />
siehe auch [[Geschichte des Rundfunk]]<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze in der Weimarer Rpublik===<br />
<br />
§1 des '''"Gesetzes über das Telegraphenwesen des Deutschen Reiches"''' (TG) vom 06.04.1892, mit Basis in Art.4 Ziff.10 und Art.48 der Reichsverfassung von 1871, über den Begriff "Telegraphenanlage":<br />
"jede Nachrichtenbeförderung..., welche nicht durch den Transport des körperlichen Trägers von Nachrichten von Ort zu Ort, sondern dadurch bewegt wird, daß der an einem Ort zum sinnlichen Ausdruck gebrachte Gedanke an einem anderen entfernten Ort sinnlich wahrnehmbar wieder erzeugt wird"<br />
<br />
Das TG begründet das Telegraphenhoheitsrecht des Reiches und damit die Hoheit des Reiches über den Rundfunk.<br />
<br />
§1 Abs.1 des '''"Gesetzes über Fernmeldeanlagen"''' (FAG) zum Begriff der Funk-, bzw. Fernmeldeanlage:<br />
"elektrische Sendeeinrichtungen sowie elektrische Empfangseinrichtungen, bei denen die Übermittlung von Nachrichten, Zeichen, Bildern oder Tönen ohne Verbindungsleitungen oder unter Verwendung elektrischer, an einem Leiter entlanggeführten Schwingungen stattfinden kann."<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze im Dritten Reich===<br />
<br />
Durch die Verordnung vom 30.06.1933 erhält das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda vom Innenministerium die Zuständigkeit für den Rundfunk und vom Postministerium die Zuständigkeit für alle dort bearbeiteten, den Rundfunk betreffende Angelegenheiten.<br />
Die Zentalisierung des Rundfunks erfolgt durch die Gleichschaltung der Länder.<br />
Durch das Reichskulturkammergesetz vom 22.09.1933 und die Erste Durchführungsverordnung vom 01.11. dürfen nur Mitglieder der "Reichsrundfunkkammer" im Rundfunk tätig sein. <br />
Während des 2. Weltkriegs wird das Abhören ausländischer Sender durch die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" verboten. Mit dem 1934 eingeführten "Volksempfänger",der keinen Kurzwellenanteil hat, ist das Empfangen von weit entfernten Sendern nicht möglich. <br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach dem 2.Weltkrieg===<br />
<br />
1945 wurde mit dem '''MilRegG''' Nr. 191 jeglicher deutscher Rundfunk verboten. Mit Nr. 52 wurden DRP und RRG enteignet.<br />
Am 21.11.1947 wurden in der amerikanischen Zone die Gundlagen eines zukünftigen deutschen Rundfunks vom Militärgouverneur so formuliert: ''"Es ist grundlegende Politik der US-Militärregierung, daß die Kontrolle über die Mittel der öffentlichen Meinung, wie Presse und Rundfunk, verteilt und von der Beherrschung durch die Regierung freigehalten werden müssen. Demgemäß ist der Deutschen Post die Beteiligung am Rundfunk...verboten."''<br />
Durch weitere Gesetze oder Verordnungen der Militärregierungen wurde der Übergang des Eigentums der enteigneten Postsender auf die neu gegründeten Rundfunkanstalten beschlossen. In der amerikanischen Zone geschah dies durch das Gesetz Nr. 19 vom 20.04.1949, in der britischen durch die Verordnung Nr. 202 om 06.09.1949. In der französischen Zone gab ee dazu schon am 30.10.1948 Verordnung.<br />
Seit dem Inkrafttreten des '''Grundgesetzes''' am 24.05.1949, findet sich in Artikel 5, Absätze 1 und 2, eine weitere Grundlage für den Rundfunk: <br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."''<br />
Weiterhin entscheidend für die Entwicklung des Rundfunks ist das 1. Rundfunkurteil des BVerfG von 1961 zur Verteilung der Kompetenzen. Es fallen demnach Grundentscheidungen über die Rundfunkordnung, die Organisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finazierung sowie die Zulassung privater Rundfunksender ebenso den Bundesländern zu, wie die Vorgabe grundlegender Inhalte. Dagegen liegen beim Bund die Kompetenz für das Urheberrecht, die Regelungen zur technischen Übertragung von Fernsehprogrammen und fernmelderechtliche Fragen.<br />
Weiter entscheidend für die Entwicklung des deustchen Rundfunks war der '''"Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens"''', der am 03.04.1987 beschlossen, am 01.12.1987 in Kraft trat. Er schuf einen Ordnungsrahmen für den ö.-r. und den privaten Rundfunk, regelte die Finazierung der ö.-r. Sender und gab die Mindestanforderungen die an den privatn Rundfunk gestellt wurden vor (Programmgrundsätze, Vielfalt, Jugendschutz, Werbung).<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach der Wiedervereinigung===<br />
<br />
Weiterhin entscheidend für den Rundfunk bleibt auch jetzt Artikel 5 des GG:<br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."''<br />
Zusätzlich wird in §2 des '''Rundfunkstaatsvertrags''' vom 31.08.1991 der Rundfunk wie folgt definiert:''"Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektronischer Schwingungen ohne Verbindungsleiter oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbitungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind, sowie Fernshetext."''<br />
Oben genannter Staatsvertrag ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil enthält Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften für private und ö.-r. Rundfunkveranstalter (s.o. §2). Im zweiten Teil finden sich Sonderregelungen für die ö.-r. Rundfunkanstalten, im dritten Teil entsprechend die Sonderregelungen für private Rundfunkveranstalter.<br />
<br />
<br />
===Rundfunk(gesetze) heute und in Zukunft===<br />
<br />
Da in Zukunft der Informationsaustausch mit Hilfe elektronischer Medien noch weiter zunehmen wird, müssen neue Regelungen geschaffen werden, s.a.[[Rundfunkgebühren]].<br />
<br />
<br />
===Quellen===<br />
<br />
• [http://www.groepl.uni-saarland.de/lehre0506/PRR30.pdf http://www.groepl.uni-saarland.de/lehre0506/PRR30.pdf]<br />
Prof. Dr. Christoph Gröpl, Universität des Saarlandes, Vorlesung Presse- u. Rundfunkrecht<br />
• [http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/rundfunk/intro-de.htm http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/rundfunk/intro-de.htm]<br />
© Inter Nationes; Juristisches Internetprojekt Saarbrücken; BIJUS<br />
• [http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg]<br />
ABC der ARD: Rundfunkstaatsvertrag<br />
• [http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html<br />
Rundfunkstaatsvertrag]<br />
• [http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg http://web.ard.de/abc_relink/relink.php?p_id=826&p_typ=eg]<br />
EU-Fernsehrichtlinie, Richtlinie (89/552/EWG) des Rates zur<br />
Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der<br />
Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit <br />
ABC der ARD: Fernsehrichtlinie<br />
• Ansgar Diller in Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland; Hrsg. Jürgen Wilke; S.164f.<br />
• [http://www.lmsaar.de/upload/download/smg.pdf http://www.lmsaar.de/upload/download/smg.pdf]<br />
• Ingo Fessmann, Rundfunk und Rundfunkrecht in der Weimarer Republik; 1973; S.22, 33, 48, 179, 92<br />
• Albrecht Hesse, Rundfunkrecht, 2. Auflage; S. 6-33<br />
<br />
[[category:Rechtliche Aspekte von Information]]<br />
[[category:Publikumsinformation]]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Rundfunkgesetze&diff=6721
Rundfunkgesetze
2006-03-12T11:37:30Z
<p>Regina Groß: /* Rechtliche Grundlagen des Rundfunks */</p>
<hr />
<div>'''''Artikel in Arbeit, bitte nicht verändern. Danke!'''''<br />
<br />
==Rechtliche Grundlagen des Rundfunks==<br />
siehe auch [[Geschichte des Rundfunk]]<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze in der Weimarer Rpublik===<br />
<br />
§1 des '''"Gesetzes über das Telegraphenwesen des Deutschen Reiches"''' (TG) vom 06.04.1892, mit Basis in Art.4 Ziff.10 und Art.48 der Reichsverfassung von 1871, über den Begriff "Telegraphenanlage":<br />
"jede Nachrichtenbeförderung..., welche nicht durch den Transport des körperlichen Trägers von Nachrichten von Ort zu Ort, sondern dadurch bewegt wird, daß der an einem Ort zum sinnlichen Ausdruck gebrachte Gedanke an einem anderen entfernten Ort sinnlich wahrnehmbar wieder erzeugt wird"<br />
<br />
Das TG begründet das Telegraphenhoheitsrecht des Reiches und damit die Hoheit des Reiches über den Rundfunk.<br />
<br />
§1 Abs.1 des '''"Gesetzes über Fernmeldeanlagen"''' (FAG) zum Begriff der Funk-, bzw. Fernmeldeanlage:<br />
"elektrische Sendeeinrichtungen sowie elektrische Empfangseinrichtungen, bei denen die Übermittlung von Nachrichten, Zeichen, Bildern oder Tönen ohne Verbindungsleitungen oder unter Verwendung elektrischer, an einem Leiter entlanggeführten Schwingungen stattfinden kann."<br />
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<br />
===Rundfunkgesetze im Dritten Reich===<br />
<br />
Durch die Verordnung vom 30.06.1933 erhält das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda vom Innenministerium die Zuständigkeit für den Rundfunk und vom Postministerium die Zuständigkeit für alle dort bearbeiteten, den Rundfunk betreffende Angelegenheiten.<br />
Die Zentalisierung des Rundfunks erfolgt durch die Gleichschaltung der Länder.<br />
Durch das Reichskulturkammergesetz vom 22.09.1933 und die Erste Durchführungsverordnung vom 01.11. dürfen nur Mitglieder der "Reichsrundfunkkammer" im Rundfunk tätig sein. <br />
Während des 2. Weltkriegs wird das Abhören ausländischer Sender durch die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" verboten. Mit dem 1934 eingeführten "Volksempfänger",der keinen Kurzwellenanteil hat, ist das Empfangen von weit entfernten Sendern nicht möglich. <br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach dem 2.Weltkrieg===<br />
<br />
1945 wurde mit dem '''MilRegG''' Nr. 191 jeglicher deutscher Rundfunk verboten. Mit Nr. 52 wurden DRP und RRG enteignet.<br />
Am 21.11.1947 wurden in der amerikanischen Zone die Gundlagen eines zukünftigen deutschen Rundfunks vom Militärgouverneur so formuliert: ''"Es ist grundlegende Politik der US-Militärregierung, daß die Kontrolle über die Mittel der öffentlichen Meinung, wie Presse und Rundfunk, verteilt und von der Beherrschung durch die Regierung freigehalten werden müssen. Demgemäß ist der Deutschen Post die Beteiligung am Rundfunk...verboten."''<br />
Durch weitere Gesetze oder Verordnungen der Militärregierungen wurde der Übergang des Eigentums der enteigneten Postsender auf die neu gegründeten Rundfunkanstalten beschlossen. In der amerikanischen Zone geschah dies durch das Gesetz Nr. 19 vom 20.04.1949, in der britischen durch die Verordnung Nr. 202 om 06.09.1949. In der französischen Zone gab ee dazu schon am 30.10.1948 Verordnung.<br />
Seit dem Inkrafttreten des '''Grundgesetzes''' am 24.05.1949, findet sich in Artikel 5, Absätze 1 und 2, eine weitere Grundlage für den Rundfunk: <br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."''<br />
Weiterhin entscheidend für die Entwicklung des Rundfunks ist das 1. Rundfunkurteil des BVerfG von 1961 zur Verteilung der Kompetenzen. Es fallen demnach Grundentscheidungen über die Rundfunkordnung, die Organisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finazierung sowie die Zulassung privater Rundfunksender ebenso den Bundesländern zu, wie die Vorgabe grundlegender Inhalte. Dagegen liegen beim Bund die Kompetenz für das Urheberrecht, die Regelungen zur technischen Übertragung von Fernsehprogrammen und fernmelderechtliche Fragen.<br />
Weiter entscheidend für die Entwicklung des deustchen Rundfunks war der '''"Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens"''', der am 03.04.1987 beschlossen, am 01.12.1987 in Kraft trat. Er schuf einen Ordnungsrahmen für den ö.-r. und den privaten Rundfunk, regelte die Finazierung der ö.-r. Sender und gab die Mindestanforderungen die an den privatn Rundfunk gestellt wurden vor (Programmgrundsätze, Vielfalt, Jugendschutz, Werbung).<br />
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===Rundfunkgesetze nach der Wiedervereinigung===<br />
<br />
Weiterhin entscheidend für den Rundfunk bleibt auch jetzt Artikel 5 des GG:<br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."''<br />
Zusätzlich wird in §2 des '''Rundfunkstaatsvertrags''' vom 31.08.1991 der Rundfunk wie folgt definiert:''"Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektronischer Schwingungen ohne Verbindungsleiter oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbitungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind, sowie Fernshetext."''<br />
Oben genannter Staatsvertrag ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil enthält Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften für private und ö.-r. Rundfunkveranstalter (s.o. §2). Im zweiten Teil finden sich Sonderregelungen für die ö.-r. Rundfunkanstalten, im dritten Teil entsprechend die Sonderregelungen für private Rundfunkveranstalter.<br />
<br />
<br />
===Rundfunk(gesetze) heute und in Zukunft===<br />
<br />
Da in Zukunft der Informationsaustausch mit Hilfe elektronischer Medien noch weiter zunehmen wird, müssen neue Regelungen geschaffen werden, s.a.[[Rundfunkgebühren]].<br />
<br />
[[category:Rechtliche Aspekte von Information]]<br />
[[category:Publikumsinformation]]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Rundfunkgesetze&diff=6720
Rundfunkgesetze
2006-03-12T11:25:47Z
<p>Regina Groß: /* Rundfunkgesetze nach dem 2.Weltkrieg */</p>
<hr />
<div>'''''Artikel in Arbeit, bitte nicht verändern. Danke!'''''<br />
<br />
==Rechtliche Grundlagen des Rundfunks==<br />
siehe auch [[Geschichte des Rundfunk]]<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze in der Weimarer Rpublik===<br />
<br />
§1 des '''"Gesetzes über das Telegraphenwesen des Deutschen Reiches"''' (TG) vom 06.04.1892, mit Basis in Art.4 Ziff.10 und Art.48 der Reichsverfassung von 1871, über den Begriff "Telegraphenanlage":<br />
"jede Nachrichtenbeförderung..., welche nicht durch den Transport des körperlichen Trägers von Nachrichten von Ort zu Ort, sondern dadurch bewegt wird, daß der an einem Ort zum sinnlichen Ausdruck gebrachte Gedanke an einem anderen entfernten Ort sinnlich wahrnehmbar wieder erzeugt wird"<br />
<br />
Das TG begründet das Telegraphenhoheitsrecht des Reiches und damit die Hoheit des Reiches über den Rundfunk.<br />
<br />
§1 Abs.1 des '''"Gesetzes über Fernmeldeanlagen"''' (FAG) zum Begriff der Funk-, bzw. Fernmeldeanlage:<br />
"elektrische Sendeeinrichtungen sowie elektrische Empfangseinrichtungen, bei denen die Übermittlung von Nachrichten, Zeichen, Bildern oder Tönen ohne Verbindungsleitungen oder unter Verwendung elektrischer, an einem Leiter entlanggeführten Schwingungen stattfinden kann."<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze im Dritten Reich===<br />
<br />
Durch die Verordnung vom 30.06.1933 erhält das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda vom Innenministerium die Zuständigkeit für den Rundfunk und vom Postministerium die Zuständigkeit für alle dort bearbeiteten, den Rundfunk betreffende Angelegenheiten.<br />
Die Zentalisierung des Rundfunks erfolgt durch die Gleichschaltung der Länder.<br />
Durch das Reichskulturkammergesetz vom 22.09.1933 und die Erste Durchführungsverordnung vom 01.11. dürfen nur Mitglieder der "Reichsrundfunkkammer" im Rundfunk tätig sein. <br />
Während des 2. Weltkriegs wird das Abhören ausländischer Sender durch die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" verboten. Mit dem 1934 eingeführten "Volksempfänger",der keinen Kurzwellenanteil hat, ist das Empfangen von weit entfernten Sendern nicht möglich. <br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach dem 2.Weltkrieg===<br />
<br />
1945 wurde mit dem '''MilRegG''' Nr. 191 jeglicher deutscher Rundfunk verboten. Mit Nr. 52 wurden DRP und RRG enteignet.<br />
Am 21.11.1947 wurden in der amerikanischen Zone die Gundlagen eines zukünftigen deutschen Rundfunks vom Militärgouverneur so formuliert: ''"Es ist grundlegende Politik der US-Militärregierung, daß die Kontrolle über die Mittel der öffentlichen Meinung, wie Presse und Rundfunk, verteilt und von der Beherrschung durch die Regierung freigehalten werden müssen. Demgemäß ist der Deutschen Post die Beteiligung am Rundfunk...verboten."''<br />
Durch weitere Gesetze oder Verordnungen der Militärregierungen wurde der Übergang des Eigentums der enteigneten Postsender auf die neu gegründeten Rundfunkanstalten beschlossen. In der amerikanischen Zone geschah dies durch das Gesetz Nr. 19 vom 20.04.1949, in der britischen durch die Verordnung Nr. 202 om 06.09.1949. In der französischen Zone gab ee dazu schon am 30.10.1948 Verordnung.<br />
Seit dem Inkrafttreten des '''Grundgesetzes''' am 24.05.1949, findet sich in Artikel 5, Absätze 1 und 2, eine weitere Grundlage für den Rundfunk: <br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.''<br />
Weiterhin entscheidend für die Entwicklung des Rundfunks ist das 1. Rundfunkurteil des BVerfG von 1961 zur Verteilung der Kompetenzen. Es fallen demnach Grundentscheidungen über die Rundfunkordnung, die Organisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finazierung sowie die Zulassung privater Rundfunksender ebenso den Bundesländern zu, wie die Vorgabe grundlegender Inhalte. Dagegen liegen beim Bund die Kompetenz für das Urheberrecht, die Regelungen zur technischen Übertragung von Fernsehprogrammen und fernmelderechtliche Fragen.<br />
Weiter entscheidend für die Entwicklung des deustchen Rundfunks war der '''"Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens"''', der am 03.04.1987 beschlossen, am 01.12.1987 in Kraft trat. Er schuf einen Ordnungsrahmen für den ö.-r. und den privaten Rundfunk, regelte die Finazierung der ö.-r. Sender und gab die Mindestanforderungen die an den privatn Rundfunk gestellt wurden vor (Programmgrundsätze, Vielfalt, Jugendschutz, Werbung).<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach der Wiedervereinigung===<br />
<br />
===Rundfunk(gesetze) heute und in Zukunft===<br />
<br />
[[category:Rechtliche Aspekte von Information]]<br />
[[category:Publikumsinformation]]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Rundfunkgesetze&diff=6719
Rundfunkgesetze
2006-03-12T11:24:30Z
<p>Regina Groß: /* Rechtliche Grundlagen des Rundfunks */</p>
<hr />
<div>'''''Artikel in Arbeit, bitte nicht verändern. Danke!'''''<br />
<br />
==Rechtliche Grundlagen des Rundfunks==<br />
siehe auch [[Geschichte des Rundfunk]]<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze in der Weimarer Rpublik===<br />
<br />
§1 des '''"Gesetzes über das Telegraphenwesen des Deutschen Reiches"''' (TG) vom 06.04.1892, mit Basis in Art.4 Ziff.10 und Art.48 der Reichsverfassung von 1871, über den Begriff "Telegraphenanlage":<br />
"jede Nachrichtenbeförderung..., welche nicht durch den Transport des körperlichen Trägers von Nachrichten von Ort zu Ort, sondern dadurch bewegt wird, daß der an einem Ort zum sinnlichen Ausdruck gebrachte Gedanke an einem anderen entfernten Ort sinnlich wahrnehmbar wieder erzeugt wird"<br />
<br />
Das TG begründet das Telegraphenhoheitsrecht des Reiches und damit die Hoheit des Reiches über den Rundfunk.<br />
<br />
§1 Abs.1 des '''"Gesetzes über Fernmeldeanlagen"''' (FAG) zum Begriff der Funk-, bzw. Fernmeldeanlage:<br />
"elektrische Sendeeinrichtungen sowie elektrische Empfangseinrichtungen, bei denen die Übermittlung von Nachrichten, Zeichen, Bildern oder Tönen ohne Verbindungsleitungen oder unter Verwendung elektrischer, an einem Leiter entlanggeführten Schwingungen stattfinden kann."<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze im Dritten Reich===<br />
<br />
Durch die Verordnung vom 30.06.1933 erhält das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda vom Innenministerium die Zuständigkeit für den Rundfunk und vom Postministerium die Zuständigkeit für alle dort bearbeiteten, den Rundfunk betreffende Angelegenheiten.<br />
Die Zentalisierung des Rundfunks erfolgt durch die Gleichschaltung der Länder.<br />
Durch das Reichskulturkammergesetz vom 22.09.1933 und die Erste Durchführungsverordnung vom 01.11. dürfen nur Mitglieder der "Reichsrundfunkkammer" im Rundfunk tätig sein. <br />
Während des 2. Weltkriegs wird das Abhören ausländischer Sender durch die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" verboten. Mit dem 1934 eingeführten "Volksempfänger",der keinen Kurzwellenanteil hat, ist das Empfangen von weit entfernten Sendern nicht möglich. <br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach dem 2.Weltkrieg===<br />
<br />
1945 wurde mit dem '''MilRegG Nr. 191''' jeglicher deutscher Rundfunk verboten. Mit '''Nr. 52''' wurden DRP und RRG enteignet.<br />
Am 21.11.1947 wurden in der amerikanischen Zone die Gundlagen eines zukünftigen deutschen Rundfunks vom Militärgouverneur so formuliert: ''"Es ist grundlegende Politik der US-Militärregierung, daß die Kontrolle über die Mittel der öffentlichen Meinung, wie Presse und Rundfunk, verteilt und von der Beherrschung durch die Regierung freigehalten werden müssen. Demgemäß ist der Deutschen Post die Beteiligung am Rundfunk...verboten."''<br />
Durch weitere Gesetze oder Verordnungen der Militärregierungen wurde der Übergang des Eigentums der enteigneten Postsender auf die neu gegründeten Rundfunkanstalten beschlossen. In der amerikanischen Zone geschah dies durch das Gesetz Nr. 19 vom 20.04.1949, in der britischen durch die Verordnung Nr. 202 om 06.09.1949. In der französischen Zone gab ee dazu schon am 30.10.1948 Verordnung.<br />
Seit dem Inkrafttreten des '''Grundgesetzes''' am 24.05.1949, findet sich in '''Artikel 5, Absätze 1 und 2''', eine weitere Grundlage für den Rundfunk: <br />
''"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br />
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.''<br />
Weiterhin entscheidend für die Entwicklung des Rundfunks ist das 1. Rundfunkurteil des BVerfG von 1961 zur Verteilung der Kompetenzen. Es fallen demnach Grundentscheidungen über die Rundfunkordnung, die Organisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finazierung sowie die Zulassung privater Rundfunksender ebenso den Bundesländern zu, wie die Vorgabe grundlegender Inhalte. Dagegen liegen beim Bund die Kompetenz für das Urheberrecht, die Regelungen zur technischen Übertragung von Fernsehprogrammen und fernmelderechtliche Fragen.<br />
Weiter entscheidend für die Entwicklung des deustchen Rundfunks war der '''"Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens",''' der am 03.04.1987 beschlossen, am 01.12.1987 in Kraft trat. Er schuf einen Ordnungsrahmen für den ö.-r. und den privaten Rundfunk, regelte die Finazierung der ö.-r. Sender und gab die Mindestanforderungen die an den privatn Rundfunk gestellt wurden vor (Programmgrundsätze, Vielfalt, Jugendschutz, Werbung).<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach der Wiedervereinigung===<br />
<br />
===Rundfunk(gesetze) heute und in Zukunft===<br />
<br />
[[category:Rechtliche Aspekte von Information]]<br />
[[category:Publikumsinformation]]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Rundfunkgesetze&diff=6500
Rundfunkgesetze
2006-02-28T17:51:08Z
<p>Regina Groß: </p>
<hr />
<div>'''''Artikel in Arbeit, bitte nicht verändern. Danke!'''''<br />
<br />
==Rechtliche Grundlagen des Rundfunks==<br />
siehe auch<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze in der Weimarer Rpublik===<br />
<br />
§1 des '''"Gesetzes über das Telegraphenwesen des Deutschen Reiches"''' (TG) vom 06.04.1892, mit Basis in Art.4 Ziff.10 und Art.48 der Reichsverfassung von 1871, über den Begriff "Telegraphenanlage":<br />
"jede Nachrichtenbeförderung..., welche nicht durch den Transport des körperlichen Trägers von Nachrichten von Ort zu Ort, sondern dadurch bewegt wird, daß der an einem Ort zum sinnlichen Ausdruck gebrachte Gedanke an einem anderen entfernten Ort sinnlich wahrnehmbar wieder erzeugt wird"<br />
<br />
Das TG begründet das Telegraphenhoheitsrecht des Reiches und damit die Hoheit des Reiches über den Rundfunk.<br />
<br />
§1 Abs.1 des '''"Gesetzes über Fernmeldeanlagen"''' (FAG) zum Begriff der Funk-, bzw. Fernmeldeanlage:<br />
"elektrische Sendeeinrichtungen sowie elektrische Empfangseinrichtungen, bei denen die Übermittlung von Nachrichten, Zeichen, Bildern oder Tönen ohne Verbindungsleitungen oder unter Verwendung elektrischer, an einem Leiter entlanggeführten Schwingungen stattfinden kann."<br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze im Dritten Reich===<br />
<br />
Durch die Verordnung vom 30.06.1933 erhält das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda vom Innenministerium die Zuständigkeit für den Rundfunk und vom Postministerium die Zuständigkeit für alle dort bearbeiteten, den Rundfunk betreffende Angelegenheiten.<br />
Die Zentalisierung des Rundfunks erfolgt durch die Gleichschaltung der Länder.<br />
Durch das Reichskulturkammergesetz vom 22.09.1933 und die Erste Durchführungsverordnung vom 01.11. dürfen nur Mitglieder der "Reichsrundfunkkammer" im Rundfunk tätig sein. <br />
Während des 2. Weltkriegs wird das Abhören ausländischer Sender durch die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" verboten. Mit dem 1934 eingeführten "Volksempfänger",der keinen Kurzwellenanteil hat, ist das Empfangen von weit entfernten Sendern nicht möglich. <br />
<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach dem 2.Weltkrieg===<br />
<br />
===Rundfunkgesetze nach der Wiedervereinigung===<br />
<br />
===Rundfunk(gesetze) heute und in Zukunft===</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationsarbeit&diff=6280
Informationsarbeit
2006-02-02T20:09:39Z
<p>Regina Groß: </p>
<hr />
<div>[[category:Fachinformation]]<br />
<br />
== Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung, bitte nicht verändern! ==<br />
== Informationsarbeit==<br />
<br />
<br />
<br />
===Definition (1)===<br />
<br />
'''Informationsarbeit''' bzw. Informationstätigkeit im professionellen Sinn ist ein spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteilung in modernen Gesellschaften erfüllt '''Informationsarbeit''' die immer wichtiger werdende Funktion, [[Wissen]] über die Barrieren zeit und Raum zu [[Information und Sprache|Informationen]] zu transformieren und an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln. Zum Begriff der professionellen '''Informationsarbeit''' gehören u.a. die Bereiche<br />
<br />
- [[Dokumentation/Bibliothek/Archiv|Bibliothek]]<br />
<br />
- IUD<br />
<br />
- [[Informationsvermittlung]]<br />
<br />
- Informationswirtschaft<br />
<br />
- Informationsmarkt<br />
<br />
<br />
<br />
===Definition (2)===<br />
<br />
Das Konzept der professionellen '''„Informationsarbeit“''' im hier gemeinten Sinn soll verstanden werden als spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteiligkeit erfüllt '''Informationsarbeit''', die immer wichtiger werdende Funktion, [[Wissen]], Erfahrungen, Anschauungen und Werte als Kulturleistungen über die Barrieren Zeit und Raum zu [[Information und Sprache|Informationen]] zu transformieren und diese über geeignete Organisationen und Kanäle in angemessenen Formen und Diensten und mit Hilfe zeitgemäßer Technologien an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln.<br />
<br />
<br />
<br />
===Definition (3)===<br />
<br />
Zur '''Informationsarbeit''' zählt jede Tätigkeit, die durch Organisation von [[Wissen]] dazu beiträgt, Informationsbedarf zu decken. Im weiteren Sinne fallen darunter alle Aktivitäten und Methoden der nachfrage- und bedarfsorientierten Erarbeitung, Verarbeitung, Aufbereitung, Verwaltung, Verbreitung und Präsentation von Wissensobjekten bzw. Wissensdarstellungen. Nach Kuhlens Theorie des Informationsmarktes umfasst der Begriff '''Informationsarbeit''' insbesondere alle Methoden und Verfahren, die im Verlauf der Wertschöpfungskette informationelle Mehrwerte produzieren (Lit. 23).<br />
<br />
<br />
<br />
===Definition (4)===<br />
<br />
'''Informationsarbeit'''(4) wird geleistet in [[Dokumentation/Bibliothek/Archiv|Archiven]], [[Dokumentation/Bibliothek/Archiv|Bibliotheken]], in der [[Dokumentation/Bibliothek/Archiv|Dokumentation]], in Medien und Museen, Schulen, etc. <br />
Ihr Ziel ist es [[Information und Sprache|Information]] und [[Wissen]] zu verbreiten, sowie Problemlösungen anzubieten. <br />
<br />
<br />
===Definition (5)===<br />
<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit'''(5) teilt sich in drei Bereiche: <br />
<br />
- Input<br />
<br />
- Darstellung und Aufbereitung <br />
<br />
- Output<br />
<br />
Input beinhaltet das Sichten und Auswählen, das formale und inhaltliche Erschließen, sowie das Speichern der Wissensquellen.<br />
<br />
Darstellung und Aufbereitung teilt sich in zwei Bereiche. Die Darstellung in geeigneten technischen Systemen, wie zum Beispiel in Datenbanken, Online-Diensten, Hypertextsystemen und Internetdiensten, als CD-ROM-Produkte und in multi-medialer Form, ist der eine Teil. Der andere ist die interne Aufbereitung einzelner Quellen. Damit sind gemeint, die Zusammenfassung, die Verdichtung, die Veredelung und die Straffung, sowie die Umsetzung in andere Darstellungsformen, z.B. für technische Darstellungsmedien. <br />
<br />
Output als letzter Bestandteil der '''Informationsarbeit''' besteht aus der Nutzung, der Verteilung, der aktiven Vermittlung und Vermarktung, sowie "Informationsleistungen" und "Informations-Dienstleistungen".<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
===Inhalte===<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit''' setzt sich aus vier großen Teilen zusammen. Diese sind die [[Informationsbedarfsanalyse]], die [[Informationserschließung]], die [[Informationspräsentation]] und die [[Informationsvermittlung]]. Damit beinhaltet sie alles vom Erkennen des Bedarfs an [[Information und Sprache|Information]] bis zur Übermittlung genau der [[Information und Sprache|Information]] die zur Lösung eines bestimmten Problems gebraucht wird.<br />
<br />
<br />
<br />
'''Quellen:'''<br />
<br />
(1)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 2: Glossar, 5. Auflage 2004, Zusammengestellt und redigiert von Dietmar Strauch, S.56;<br />
<br />
(2)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Thomas Seeger: A 3 Professionalisierung in der Informationsarbeit: Beruf und Ausbildung in Deutschland,<br />
A 3.1 Zur Professionalisierung des Berufsfeldes Informationsarbeit, S.37;<br />
<br />
(3)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Ralph Schmidt: C 6 Informationsvermittlung, C 6.1 Informationsvermittlung und Informationsarbeit, S.429;<br />
<br />
(4)In: Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]<br />
<br />
(5)In: Buder, M., Rehfeld, W., Seeger, T., Strauch, D. (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 4.Auflage 1997, Thomas Seeger: Grundbegriffe der Information und Dokumentation, A1.3 Information als Tätigkeit und System, S.11-12; <br />
Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationsarbeit&diff=6279
Informationsarbeit
2006-02-02T20:07:51Z
<p>Regina Groß: </p>
<hr />
<div>[[category:Fachinformation]]<br />
<br />
== Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung, bitte nicht verändern! ==<br />
== Informationsarbeit==<br />
<br />
<br />
<br />
===Definition (1):===<br />
<br />
'''Informationsarbeit''' bzw. Informationstätigkeit im professionellen Sinn ist ein spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteilung in modernen Gesellschaften erfüllt '''Informationsarbeit''' die immer wichtiger werdende Funktion, [[Wissen]] über die Barrieren zeit und Raum zu [[Information und Sprache|Informationen]] zu transformieren und an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln. Zum Begriff der professionellen '''Informationsarbeit''' gehören u.a. die Bereiche<br />
<br />
- [[Dokumentation/Bibliothek/Archiv|Bibliothek]]<br />
<br />
- IUD<br />
<br />
- [[Informationsvermittlung]]<br />
<br />
- Informationswirtschaft<br />
<br />
- Informationsmarkt<br />
<br />
<br />
<br />
===Definition (2):===<br />
<br />
Das Konzept der professionellen '''„Informationsarbeit“''' im hier gemeinten Sinn soll verstanden werden als spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteiligkeit erfüllt '''Informationsarbeit''', die immer wichtiger werdende Funktion, [[Wissen]], Erfahrungen, Anschauungen und Werte als Kulturleistungen über die Barrieren Zeit und Raum zu [[Information und Sprache|Informationen]] zu transformieren und diese über geeignete Organisationen und Kanäle in angemessenen Formen und Diensten und mit Hilfe zeitgemäßer Technologien an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln.<br />
<br />
<br />
<br />
===Definition (3):===<br />
<br />
Zur '''Informationsarbeit''' zählt jede Tätigkeit, die durch Organisation von [[Wissen]] dazu beiträgt, Informationsbedarf zu decken. Im weiteren Sinne fallen darunter alle Aktivitäten und Methoden der nachfrage- und bedarfsorientierten Erarbeitung, Verarbeitung, Aufbereitung, Verwaltung, Verbreitung und Präsentation von Wissensobjekten bzw. Wissensdarstellungen. Nach Kuhlens Theorie des Informationsmarktes umfasst der Begriff '''Informationsarbeit''' insbesondere alle Methoden und Verfahren, die im Verlauf der Wertschöpfungskette informationelle Mehrwerte produzieren (Lit. 23).<br />
<br />
<br />
<br />
===Definition (4):===<br />
<br />
'''Informationsarbeit'''(4) wird geleistet in [[Dokumentation/Bibliothek/Archiv|Archiven]], [[Dokumentation/Bibliothek/Archiv|Bibliotheken]], in der [[Dokumentation/Bibliothek/Archiv|Dokumentation]], in Medien und Museen, Schulen, etc. <br />
Ihr Ziel ist es [[Information]] und [[Wissen]] zu verbreiten, sowie Problemlösungen anzubieten. <br />
<br />
<br />
===Definition (5):===<br />
<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit'''(5) teilt sich in drei Bereiche: <br />
<br />
- Input<br />
<br />
- Darstellung und Aufbereitung <br />
<br />
- Output<br />
<br />
Input beinhaltet das Sichten und Auswählen, das formale und inhaltliche Erschließen, sowie das Speichern der Wissensquellen.<br />
<br />
Darstellung und Aufbereitung teilt sich in zwei Bereiche. Die Darstellung in geeigneten technischen Systemen, wie zum Beispiel in Datenbanken, Online-Diensten, Hypertextsystemen und Internetdiensten, als CD-ROM-Produkte und in multi-medialer Form, ist der eine Teil. Der andere ist die interne Aufbereitung einzelner Quellen. Damit sind gemeint, die Zusammenfassung, die Verdichtung, die Veredelung und die Straffung, sowie die Umsetzung in andere Darstellungsformen, z.B. für technische Darstellungsmedien. <br />
<br />
Output als letzter Bestandteil der '''Informationsarbeit''' besteht aus der Nutzung, der Verteilung, der aktiven Vermittlung und Vermarktung, sowie "Informationsleistungen" und "Informations-Dienstleistungen".<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
===Inhalte:===<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit''' setzt sich aus vier großen Teilen zusammen. Diese sind die [[Informationsbedarfsanalyse]], die [[Informationserschließung]], die [[Informationspräsentation]] und die [[Informationsvermittlung]]. Damit beinhaltet sie alles vom Erkennen des Bedarfs an [[Information]] bis zur Übermittlung genau der [[Information]] die zur Lösung eines bestimmten Problems gebraucht wird.<br />
<br />
<br />
<br />
'''Quellen:'''<br />
<br />
(1)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 2: Glossar, 5. Auflage 2004, Zusammengestellt und redigiert von Dietmar Strauch, S.56;<br />
<br />
(2)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Thomas Seeger: A 3 Professionalisierung in der Informationsarbeit: Beruf und Ausbildung in Deutschland,<br />
A 3.1 Zur Professionalisierung des Berufsfeldes Informationsarbeit, S.37;<br />
<br />
(3)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Ralph Schmidt: C 6 Informationsvermittlung, C 6.1 Informationsvermittlung und Informationsarbeit, S.429;<br />
<br />
(4)In: Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]<br />
<br />
(5)In: Buder, M., Rehfeld, W., Seeger, T., Strauch, D. (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 4.Auflage 1997, Thomas Seeger: Grundbegriffe der Information und Dokumentation, A1.3 Information als Tätigkeit und System, S.11-12; <br />
Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationsarbeit&diff=6277
Informationsarbeit
2006-02-02T19:54:56Z
<p>Regina Groß: </p>
<hr />
<div>[[category:Fachinformation]]<br />
<br />
== Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung, bitte nicht verändern! ==<br />
== Informationsarbeit==<br />
<br />
<br />
<br />
===Definitionen:===<br />
<br />
'''Definition (1):'''<br />
Informationsarbeit bzw. Informationstätigkeit im professionellen Sinn ist ein spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteilung in modernen Gesellschaften erfüllt Informationsarbeit die immer wichtiger werdende Funktion, Wissen über die Barrieren zeit und Raum zu Informationen zu transformieren und an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln. Zum Begriff der professionellen Informationsarbeit gehören u.a. die Bereiche<br />
<br />
- Bibliothek,<br />
<br />
- IUD,<br />
<br />
- Informationsvermittlung,<br />
<br />
- Informationswirtschaft,<br />
<br />
- Informationsmarkt<br />
<br />
<br />
'''Definition (2):'''<br />
Das Konzept der professionellen „Informationsarbeit“ im hier gemeinten Sinn soll verstanden werden als spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteiligkeit erfüllt Informationsarbeit, die immer wichtiger werdende Funktion, Wissen Erfahrungen, Anschauungen und Werte als Kulturleistungen über die Barrieren Zeit und Raum zu Informationen zu transformieren und diese über geeignete Organisationen und Kanäle in angemessenen Formen und Diensten und mit Hilfe zeitgemäßer Technologien an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln.<br />
<br />
'''Definition (3):'''<br />
Zur Informationsarbeit zählt jede Tätigkeit, die durch Organisation von Wissen dazu beiträgt, Informationsbedarf zu decken. Im weiteren Sinne fallen darunter alle Aktivitäten und Methoden der nachfrage- und bedarfsorientierten Erarbeitung, Verarbeitung, Aufbereitung, Verwaltung, Verbreitung und Präsentation von Wissensobjekten bzw. Wissensdarstellungen. Nach Kuhlens Theorie des Informationsmarktes umfasst der Begriff Informationsarbeit insbesondere alle Methoden und Verfahren, die im verlauf der Wertschöpfungskette informationelle Mehrwerte produzieren (Lit. 23).<br />
<br />
<br />
<br />
'''Informationsarbeit'''(4) wird geleistet in [[Dokumentation/Bibliothek/Archiv|Archiven]], [[Dokumentation/Bibliothek/Archiv|Bibliothek]]en, in der [[Dokumentation/Bibliothek/Archiv|Dokumentation]], in Medien und Museen, Schulen, etc. <br />
Ihr Ziel ist es [[Information]] und [[Wissen]] zu verbreiten, sowie Problemlösungen anzubieten. <br />
<br />
Die '''Informationsarbeit'''(5) teilt sich in drei Bereiche: <br />
<br />
- Input<br />
<br />
- Darstellung und Aufbereitung <br />
<br />
- Output<br />
<br />
Input beinhaltet das Sichten und Auswählen, das formale und inhaltliche Erschließen, sowie das Speichern der Wissensquellen.<br />
<br />
Darstellung und Aufbereitung teilt sich in zwei Bereiche. Die Darstellung in geeigneten technischen Systemen, wie zum Beispiel in Datenbanken, Online-Diensten, Hypertextsystemen und Internetdiensten, als CD-ROM-Produkte und in multi-medialer Form ist der eine Teil. Der andere ist die interne Aufbereitung einzelner Quellen. Damit sind gemeint, die Zusammenfassung, die Verdichtung, die Veredelung und die Straffung, sowie die Umsetzung in andere Darstellungsformen, z.B. für technische Darstellungsmedien. <br />
<br />
Output als letzter Bestandteil der Informationsarbeit besteht aus der Nutzung, der Verteilung, der aktiven Vermittlung und Vermarktung, sowie "Informationsleistungen" und "Informations-Dienstleistungen".<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
===Inhalte:===<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit''' setzt sich aus vier großen Teilen zusammen. Diese sind die [[Informationsbedarfsanalyse]], die [[Informationserschließung]], die [[Informationspräsentation]] und die [[Informationsvermittlung]]. Damit beinhaltet sie alles vom Erkennen des Bedarfs an [[Information]] bis zur Übermittlung genau der [[Information]] die zur Lösung eines bestimmten Problems gebraucht wird.<br />
<br />
'''Quellen:'''<br />
<br />
(1)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 2: Glossar, 5. Auflage 2004, Zusammengestellt und redigiert von Dietmar Strauch, S.56;<br />
<br />
(2)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Thomas Seeger: A 3 Professionalisierung in der Informationsarbeit: Beruf und Ausbildung in Deutschland,<br />
A 3.1 Zur Professionalisierung des Berufsfeldes Informationsarbeit, S.37;<br />
<br />
(3)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Ralph Schmidt: C 6 Informationsvermittlung, C 6.1 Informationsvermittlung und Informationsarbeit, S.429;<br />
<br />
(4)In: Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]<br />
<br />
(5)In: Buder, M., Rehfeld, W., Seeger, T., Strauch, D. (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 4.Auflage 1997, Thomas Seeger: Grundbegriffe der Information und Dokumentation, A1.3 Information als Tätigkeit und System, S.11-12; <br />
Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationsvermittlung&diff=6276
Informationsvermittlung
2006-02-02T19:51:40Z
<p>Regina Groß: </p>
<hr />
<div>==In Bearbeitung, bitte nicht verändern!==<br />
<br />
==Informationsvermittlung==<br />
<br />
===Defintion:===<br />
<br />
In der '''Informationsvermittlung''' wird der [[Informationsbedarf]] und die entsprechenden Quellen ermittelt, dann wir die passende Suchanfrage gestellt, die Ergebnisse bewertet und die [[Information]] aufbereitet um dann dem Informationssuchenden übermittelt zu werden. <br />
Diese Aufgaben werden von Informationsexperten erfüllt.<br />
<br />
In der '''Informationsvermittlung'''wird SDI (Selective Dissemination of Information) als eine Form der Informationsversorgung angewandt. Der Benutzer wird hier immer wieder mit Informationen versorgt. Dies geschieht auf der Grundlage von [[Benutzerprofil]]en sowie Interessensprofilen. <br />
<br />
Die Informationsvermittlung ist ein Teilbereich der [[Informationsarbeit]].<br />
<br />
<br />
<br />
'''Quelle:'''<br />
<br />
T-Rex - Terminosaurus-Rex - Die Informationswissenschaft in Begriffen: http://server02.is.uni-sb.de/trex/<br />
Suchbegriff: Informationsvermittlung</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationspr%C3%A4sentation&diff=6275
Informationspräsentation
2006-02-02T19:36:58Z
<p>Regina Groß: /* Definition: */</p>
<hr />
<div>==Bitte nicht verändern, noch in Bearbeitung!==<br />
<br />
==Informationspräsentation==<br />
<br />
<br />
<br />
===Definition:===<br />
<br />
Die '''Informationspräsentation''' ist die Art und Weise in der [[Information]] vermittelt wird. Beispielsweise mündlich, schriftlich oder multimedial. Eine Möglichkeit der '''Informationspräsentation''' stellt beispielweise die [[Visualisieung]] da.<br />
Die '''Informationspräsentation''' ist ein Teilbereich der [[Informationsarbeit]].<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
'''Quelle:'''<br />
<br />
T-Rex - Terminosaurus-Rex - Die Informationswissenschaft in Begriffen: http://server02.is.uni-sb.de/trex/<br />
Suchbegriff: Informationspräsentation</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationspr%C3%A4sentation&diff=6274
Informationspräsentation
2006-02-02T19:36:35Z
<p>Regina Groß: /* Definition: */</p>
<hr />
<div>==Bitte nicht verändern, noch in Bearbeitung!==<br />
<br />
==Informationspräsentation==<br />
<br />
<br />
<br />
===Definition:===<br />
Die '''Informationspräsentation''' ist die Art und Weise in der [[Information]] vermittelt wird. Beispielsweise mündlich, schriftlich oder multimedial. Eine Möglichkeit der '''Informationspräsentation''' stellt beispielweise die [[Visualisieung]] da.<br />
Die '''Informationspräasentation''' ist ein Teilbereich der [[Informationsarbeit]].<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
'''Quelle:'''<br />
<br />
T-Rex - Terminosaurus-Rex - Die Informationswissenschaft in Begriffen: http://server02.is.uni-sb.de/trex/<br />
Suchbegriff: Informationspräsentation</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationspr%C3%A4sentation&diff=6273
Informationspräsentation
2006-02-02T19:36:22Z
<p>Regina Groß: </p>
<hr />
<div>==Bitte nicht verändern, noch in Bearbeitung!==<br />
<br />
==Informationspräsentation==<br />
<br />
<br />
<br />
===Definition:===<br />
Die '''Informationspräsentation''' ist die Art und Weise in der [[Information]] vermittelt wird. Beispielsweise mündlich, schriftlich oder multimedial. Eine Möglichkeit der '''Informationspräsentation''' stellt beispielweise die [[Visualisieung]] da.<br />
Die '''Informationspräasentation ist ein Teilbereich der [[Informationsarbeit]].<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
'''Quelle:'''<br />
<br />
T-Rex - Terminosaurus-Rex - Die Informationswissenschaft in Begriffen: http://server02.is.uni-sb.de/trex/<br />
Suchbegriff: Informationspräsentation</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationserschlie%C3%9Fung&diff=6272
Informationserschließung
2006-02-02T19:35:16Z
<p>Regina Groß: </p>
<hr />
<div>==Artikel in Bearbeitung bitte nicht verändern==<br />
<br />
==Informationserschließung==<br />
<br />
<br />
<br />
===Definition:===<br />
<br />
Man versteht unter der '''Informationserschließung''' die Aufbereitung und Beschreibung von Dokumenten, mit dem Ziel sie für die Informationssuche auffindbar zu machen.<br />
Sie ist ein Teilbereich der [[Informationsarbeit]] <br />
<br />
<br />
<br />
===Bestandteile===<br />
<br />
In den Bereich der '''Informationserschließung''' fallen unter anderem das [[Clustering]] (Cluster = Menge ähnlicher Dokumente), die [[Indexierung]], intellektuell, wie auch computergestützt in allen Variationen, wie z.B. auch dem [[Extracting]]. Dazu kommen die [[Katalogisierung]], bei der ähnliche Objekte nach vorgegebenen Richtlinien in systematische Verzeichnisse eingetragen werden und das [[Klassifizieren]], das eine Dokumentationssprache mit vorgegebenem Vokabular bezeichnet, die vorwiegend mit Notationen arbeitet und nicht mit natürlicher Sprache. Weiterhin gehört zur '''Informationserschließung''' die Textkondensierung mit [[Abstracting]] und [[Extracting]].<br />
<br />
<br />
<br />
'''Quellen:'''<br />
<br />
T-Rex - Terminosaurus Rex - Die Informationswissenschaft in Begriffen:<br />
http://server02.is.uni-sb.de/trex/<br />
Suchbegriff: Informationserschließung</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationsarbeit&diff=6271
Informationsarbeit
2006-02-02T19:33:06Z
<p>Regina Groß: </p>
<hr />
<div>[[category:Fachinformation]]<br />
<br />
== Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung, bitte nicht verändern! ==<br />
== Informationsarbeit==<br />
<br />
<br />
<br />
===Definitionen:===<br />
<br />
'''Definition (1):'''<br />
Informationsarbeit bzw. Informationstätigkeit im professionellen Sinn ist ein spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteilung in modernen Gesellschaften erfüllt Informationsarbeit die immer wichtiger werdende Funktion, Wissen über die Barrieren zeit und Raum zu Informationen zu transformieren und an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln. Zum Begriff der professionellen Informationsarbeit gehören u.a. die Bereiche<br />
<br />
- Bibliothek,<br />
<br />
- IUD,<br />
<br />
- Informationsvermittlung,<br />
<br />
- Informationswirtschaft,<br />
<br />
- Informationsmarkt<br />
<br />
<br />
'''Definition (2):'''<br />
Das Konzept der professionellen „Informationsarbeit“ im hier gemeinten Sinn soll verstanden werden als spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteiligkeit erfüllt Informationsarbeit, die immer wichtiger werdende Funktion, Wissen Erfahrungen, Anschauungen und Werte als Kulturleistungen über die Barrieren Zeit und Raum zu Informationen zu transformieren und diese über geeignete Organisationen und Kanäle in angemessenen Formen und Diensten und mit Hilfe zeitgemäßer Technologien an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln.<br />
<br />
'''Definition (3):'''<br />
Zur Informationsarbeit zählt jede Tätigkeit, die durch Organisation von Wissen dazu beiträgt, Informationsbedarf zu decken. Im weiteren Sinne fallen darunter alle Aktivitäten und Methoden der nachfrage- und bedarfsorientierten Erarbeitung, Verarbeitung, Aufbereitung, Verwaltung, Verbreitung und Präsentation von Wissensobjekten bzw. Wissensdarstellungen. Nach Kuhlens Theorie des Informationsmarktes umfasst der Begriff Informationsarbeit insbesondere alle Methoden und Verfahren, die im verlauf der Wertschöpfungskette informationelle Mehrwerte produzieren (Lit. 23).<br />
<br />
<br />
<br />
'''Informationsarbeit'''(4) wird geleistet in [[Archiv]]en, [[Bibliothek]]en, in der [[Dokumentation]], in Medien und Museen, Schulen, etc. <br />
Ihr Ziel ist es [[Information]] und [[Wissen]] zu verbreiten, sowie Problemlösungen anzubieten. <br />
<br />
Die '''Informationsarbeit'''(5) teilt sich in drei Bereiche: <br />
<br />
- Input<br />
<br />
- Darstellung und Aufbereitung <br />
<br />
- Output<br />
<br />
Input beinhaltet das Sichten und Auswählen, das formale und inhaltliche Erschließen, sowie das Speichern der Wissensquellen.<br />
<br />
Darstellung und Aufbereitung teilt sich in zwei Bereiche. Die Darstellung in geeigneten technischen Systemen, wie zum Beispiel in Datenbanken, Online-Diensten, Hypertextsystemen und Internetdiensten, als CD-ROM-Produkte und in multi-medialer Form ist der eine Teil. Der andere ist die interne Aufbereitung einzelner Quellen. Damit sind gemeint, die Zusammenfassung, die Verdichtung, die Veredelung und die Straffung, sowie die Umsetzung in andere Darstellungsformen, z.B. für technische Darstellungsmedien. <br />
<br />
Output als letzter Bestandteil der Informationsarbeit besteht aus der Nutzung, der Verteilung, der aktiven Vermittlung und Vermarktung, sowie "Informationsleistungen" und "Informations-Dienstleistungen".<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
===Inhalte:===<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit''' setzt sich aus vier großen Teilen zusammen. Diese sind die [[Informationsbedarfsanalyse]], die [[Informationserschließung]], die [[Informationspräsentation]] und die [[Informationsvermittlung]]. Damit beinhaltet sie alles vom Erkennen des Bedarfs an [[Information]] bis zur Übermittlung genau der [[Information]] die zur Lösung eines bestimmten Problems gebraucht wird.<br />
<br />
'''Quellen:'''<br />
<br />
(1)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 2: Glossar, 5. Auflage 2004, Zusammengestellt und redigiert von Dietmar Strauch, S.56;<br />
<br />
(2)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Thomas Seeger: A 3 Professionalisierung in der Informationsarbeit: Beruf und Ausbildung in Deutschland,<br />
A 3.1 Zur Professionalisierung des Berufsfeldes Informationsarbeit, S.37;<br />
<br />
(3)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Ralph Schmidt: C 6 Informationsvermittlung, C 6.1 Informationsvermittlung und Informationsarbeit, S.429;<br />
<br />
(4)In: Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]<br />
<br />
(5)In: Buder, M., Rehfeld, W., Seeger, T., Strauch, D. (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 4.Auflage 1997, Thomas Seeger: Grundbegriffe der Information und Dokumentation, A1.3 Information als Tätigkeit und System, S.11-12; <br />
Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationspr%C3%A4sentation&diff=6270
Informationspräsentation
2006-02-02T19:31:27Z
<p>Regina Groß: </p>
<hr />
<div>==Bitte nicht verändern, noch in Bearbeitung!==<br />
<br />
==Informationspräsentation==<br />
<br />
<br />
<br />
===Definition:===<br />
Die '''Informationspräsentation''' ist die Art und Weise in der [[Information]] vermittelt wird. Beispielsweise mündlich, schriftlich oder multimedial. Eine Möglichkeit der '''Informationspräsentation''' stellt beispielweise die [[Visualisieung]] da.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
'''Quelle:'''<br />
T-Rex - Terminosaurus-Rex - Die Informationswissenschaft in Begriffen: http://server02.is.uni-sb.de/trex/<br />
Suchbegriff: Informationspräsentation</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationsarbeit&diff=6269
Informationsarbeit
2006-02-02T19:19:38Z
<p>Regina Groß: </p>
<hr />
<div>[[category:Fachinformation]]<br />
<br />
== Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung, bitte nicht verändern! ==<br />
== Informationsarbeit==<br />
<br />
<br />
<br />
===Definitionen:===<br />
<br />
'''Definition (1):'''<br />
Informationsarbeit bzw. Informationstätigkeit im professionellen Sinn ist ein spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteilung in modernen Gesellschaften erfüllt Informationsarbeit die immer wichtiger werdende Funktion, Wissen über die Barrieren zeit und Raum zu Informationen zu transformieren und an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln. Zum Begriff der professionellen Informationsarbeit gehören u.a. die Bereiche<br />
<br />
- Bibliothek,<br />
<br />
- IUD,<br />
<br />
- Informationsvermittlung,<br />
<br />
- Informationswirtschaft,<br />
<br />
- Informationsmarkt<br />
<br />
<br />
'''Definition (2):'''<br />
Das Konzept der professionellen „Informationsarbeit“ im hier gemeinten Sinn soll verstanden werden als spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteiligkeit erfüllt Informationsarbeit, die immer wichtiger werdende Funktion, Wissen Erfahrungen, Anschauungen und Werte als Kulturleistungen über die Barrieren Zeit und Raum zu Informationen zu transformieren und diese über geeignete Organisationen und Kanäle in angemessenen Formen und Diensten und mit Hilfe zeitgemäßer Technologien an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln.<br />
<br />
'''Definition (3):'''<br />
Zur Informationsarbeit zählt jede Tätigkeit, die durch Organisation von Wissen dazu beiträgt, Informationsbedarf zu decken. Im weiteren Sinne fallen darunter alle Aktivitäten und Methoden der nachfrage- und bedarfsorientierten Erarbeitung, Verarbeitung, Aufbereitung, Verwaltung, Verbreitung und Präsentation von Wissensobjekten bzw. Wissensdarstellungen. Nach Kuhlens Theorie des Informationsmarktes umfasst der Begriff Informationsarbeit insbesondere alle Methoden und Verfahren, die im verlauf der Wertschöpfungskette informationelle Mehrwerte produzieren (Lit. 23).<br />
<br />
<br />
<br />
'''Informationsarbeit'''(4) wird geleistet in [[Archiven]], [[Bibliotheken]], in der [[Dokumentation]], in Medien und Museen, Schulen, etc. <br />
Ihr Ziel ist es [[Information]] und [[Wissen]] zu verbreiten, sowie Problemlösungen anzubieten. <br />
<br />
Die '''Informationsarbeit'''(5) teilt sich in drei Bereiche: <br />
<br />
- Input<br />
<br />
- Darstellung und Aufbereitung <br />
<br />
- Output<br />
<br />
Input beinhaltet das Sichten und Auswählen, das formale und inhaltliche Erschließen, sowie das Speichern der Wissensquellen.<br />
<br />
Darstellung und Aufbereitung teilt sich in zwei Bereiche. Die Darstellung in geeigneten technischen Systemen, wie zum Beispiel in Datenbanken, Online-Diensten, Hypertextsystemen und Internetdiensten, als CD-ROM-Produkte und in multi-medialer Form ist der eine Teil. Der andere ist die interne Aufbereitung einzelner Quellen. Damit sind gemeint, die Zusammenfassung, die Verdichtung, die Veredelung und die Straffung, sowie die Umsetzung in andere Darstellungsformen, z.B. für technische Darstellungsmedien. <br />
<br />
Output als letzter Bestandteil der Informationsarbeit besteht aus der Nutzung, der Verteilung, der aktiven Vermittlung und Vermarktung, sowie "Informationsleistungen" und "Informations-Dienstleistungen".<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
===Inhalte:===<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit''' setzt sich aus vier großen Teilen zusammen. Diese sind die [[Informationsbedarfsanalyse]], die [[Informationserschließung]], die [[Informationspräsentation]] und die [[Informationsvermittlung]]. Damit beinhaltet sie alles vom Erkennen des Bedarfs an [[Information]] bis zur Übermittlung genau der [[Information]] die zur Lösung eines bestimmten Problems gebraucht wird.<br />
<br />
'''Quellen:'''<br />
<br />
(1)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 2: Glossar, 5. Auflage 2004, Zusammengestellt und redigiert von Dietmar Strauch, S.56;<br />
<br />
(2)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Thomas Seeger: A 3 Professionalisierung in der Informationsarbeit: Beruf und Ausbildung in Deutschland,<br />
A 3.1 Zur Professionalisierung des Berufsfeldes Informationsarbeit, S.37;<br />
<br />
(3)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Ralph Schmidt: C 6 Informationsvermittlung, C 6.1 Informationsvermittlung und Informationsarbeit, S.429;<br />
<br />
(4)In: Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]<br />
<br />
(5)In: Buder, M., Rehfeld, W., Seeger, T., Strauch, D. (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 4.Auflage 1997, Thomas Seeger: Grundbegriffe der Information und Dokumentation, A1.3 Information als Tätigkeit und System, S.11-12; <br />
Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationsarbeit&diff=6268
Informationsarbeit
2006-02-02T19:19:15Z
<p>Regina Groß: /* 2. Inhalte: */</p>
<hr />
<div>[[category:Fachinformation]]<br />
<br />
== Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung, bitte nicht verändern! ==<br />
== Informationsarbeit==<br />
<br />
<br />
<br />
===Definitionen:===<br />
<br />
'''Definition (1):'''<br />
Informationsarbeit bzw. Informationstätigkeit im professionellen Sinn ist ein spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteilung in modernen Gesellschaften erfüllt Informationsarbeit die immer wichtiger werdende Funktion, Wissen über die Barrieren zeit und Raum zu Informationen zu transformieren und an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln. Zum Begriff der professionellen Informationsarbeit gehören u.a. die Bereiche<br />
<br />
- Bibliothek,<br />
<br />
- IUD,<br />
<br />
- Informationsvermittlung,<br />
<br />
- Informationswirtschaft,<br />
<br />
- Informationsmarkt<br />
<br />
<br />
'''Definition (2):'''<br />
Das Konzept der professionellen „Informationsarbeit“ im hier gemeinten Sinn soll verstanden werden als spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteiligkeit erfüllt Informationsarbeit, die immer wichtiger werdende Funktion, Wissen Erfahrungen, Anschauungen und Werte als Kulturleistungen über die Barrieren Zeit und Raum zu Informationen zu transformieren und diese über geeignete Organisationen und Kanäle in angemessenen Formen und Diensten und mit Hilfe zeitgemäßer Technologien an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln.<br />
<br />
'''Definition (3):'''<br />
Zur Informationsarbeit zählt jede Tätigkeit, die durch Organisation von Wissen dazu beiträgt, Informationsbedarf zu decken. Im weiteren Sinne fallen darunter alle Aktivitäten und Methoden der nachfrage- und bedarfsorientierten Erarbeitung, Verarbeitung, Aufbereitung, Verwaltung, Verbreitung und Präsentation von Wissensobjekten bzw. Wissensdarstellungen. Nach Kuhlens Theorie des Informationsmarktes umfasst der Begriff Informationsarbeit insbesondere alle Methoden und Verfahren, die im verlauf der Wertschöpfungskette informationelle Mehrwerte produzieren (Lit. 23).<br />
<br />
<br />
<br />
'''Informationsarbeit'''(4) wird geleistet in [[Archiven]], [[Bibliotheken]], in der [[Dokumentation]], in Medien und Museen, Schulen, etc. <br />
Ihr Ziel ist es [[Information]] und [[Wissen]] zu verbreiten, sowie Problemlösungen anzubieten. <br />
<br />
Die '''Informationsarbeit'''(5) teilt sich in drei Bereiche: <br />
<br />
- Input<br />
<br />
- Darstellung und Aufbereitung <br />
<br />
- Output<br />
<br />
Input beinhaltet das Sichten und Auswählen, das formale und inhaltliche Erschließen, sowie das Speichern der Wissensquellen.<br />
<br />
Darstellung und Aufbereitung teilt sich in zwei Bereiche. Die Darstellung in geeigneten technischen Systemen, wie zum Beispiel in Datenbanken, Online-Diensten, Hypertextsystemen und Internetdiensten, als CD-ROM-Produkte und in multi-medialer Form ist der eine Teil. Der andere ist die interne Aufbereitung einzelner Quellen. Damit sind gemeint, die Zusammenfassung, die Verdichtung, die Veredelung und die Straffung, sowie die Umsetzung in andere Darstellungsformen, z.B. für technische Darstellungsmedien. <br />
<br />
Output als letzter Bestandteil der Informationsarbeit besteht aus der Nutzung, der Verteilung, der aktiven Vermittlung und Vermarktung, sowie "Informationsleistungen" und "Informations-Dienstleistungen".<br />
<br />
===Inhalte:===<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit''' setzt sich aus vier großen Teilen zusammen. Diese sind die [[Informationsbedarfsanalyse]], die [[Informationserschließung]], die [[Informationspräsentation]] und die [[Informationsvermittlung]]. Damit beinhaltet sie alles vom Erkennen des Bedarfs an [[Information]] bis zur Übermittlung genau der [[Information]] die zur Lösung eines bestimmten Problems gebraucht wird.<br />
<br />
'''Quellen:'''<br />
<br />
(1)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 2: Glossar, 5. Auflage 2004, Zusammengestellt und redigiert von Dietmar Strauch, S.56;<br />
<br />
(2)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Thomas Seeger: A 3 Professionalisierung in der Informationsarbeit: Beruf und Ausbildung in Deutschland,<br />
A 3.1 Zur Professionalisierung des Berufsfeldes Informationsarbeit, S.37;<br />
<br />
(3)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Ralph Schmidt: C 6 Informationsvermittlung, C 6.1 Informationsvermittlung und Informationsarbeit, S.429;<br />
<br />
(4)In: Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]<br />
<br />
(5)In: Buder, M., Rehfeld, W., Seeger, T., Strauch, D. (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 4.Auflage 1997, Thomas Seeger: Grundbegriffe der Information und Dokumentation, A1.3 Information als Tätigkeit und System, S.11-12; <br />
Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationsarbeit&diff=6267
Informationsarbeit
2006-02-02T19:19:00Z
<p>Regina Groß: /* 1. Definitionen: */</p>
<hr />
<div>[[category:Fachinformation]]<br />
<br />
== Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung, bitte nicht verändern! ==<br />
== Informationsarbeit==<br />
<br />
<br />
<br />
===Definitionen:===<br />
<br />
'''Definition (1):'''<br />
Informationsarbeit bzw. Informationstätigkeit im professionellen Sinn ist ein spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteilung in modernen Gesellschaften erfüllt Informationsarbeit die immer wichtiger werdende Funktion, Wissen über die Barrieren zeit und Raum zu Informationen zu transformieren und an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln. Zum Begriff der professionellen Informationsarbeit gehören u.a. die Bereiche<br />
<br />
- Bibliothek,<br />
<br />
- IUD,<br />
<br />
- Informationsvermittlung,<br />
<br />
- Informationswirtschaft,<br />
<br />
- Informationsmarkt<br />
<br />
<br />
'''Definition (2):'''<br />
Das Konzept der professionellen „Informationsarbeit“ im hier gemeinten Sinn soll verstanden werden als spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteiligkeit erfüllt Informationsarbeit, die immer wichtiger werdende Funktion, Wissen Erfahrungen, Anschauungen und Werte als Kulturleistungen über die Barrieren Zeit und Raum zu Informationen zu transformieren und diese über geeignete Organisationen und Kanäle in angemessenen Formen und Diensten und mit Hilfe zeitgemäßer Technologien an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln.<br />
<br />
'''Definition (3):'''<br />
Zur Informationsarbeit zählt jede Tätigkeit, die durch Organisation von Wissen dazu beiträgt, Informationsbedarf zu decken. Im weiteren Sinne fallen darunter alle Aktivitäten und Methoden der nachfrage- und bedarfsorientierten Erarbeitung, Verarbeitung, Aufbereitung, Verwaltung, Verbreitung und Präsentation von Wissensobjekten bzw. Wissensdarstellungen. Nach Kuhlens Theorie des Informationsmarktes umfasst der Begriff Informationsarbeit insbesondere alle Methoden und Verfahren, die im verlauf der Wertschöpfungskette informationelle Mehrwerte produzieren (Lit. 23).<br />
<br />
<br />
<br />
'''Informationsarbeit'''(4) wird geleistet in [[Archiven]], [[Bibliotheken]], in der [[Dokumentation]], in Medien und Museen, Schulen, etc. <br />
Ihr Ziel ist es [[Information]] und [[Wissen]] zu verbreiten, sowie Problemlösungen anzubieten. <br />
<br />
Die '''Informationsarbeit'''(5) teilt sich in drei Bereiche: <br />
<br />
- Input<br />
<br />
- Darstellung und Aufbereitung <br />
<br />
- Output<br />
<br />
Input beinhaltet das Sichten und Auswählen, das formale und inhaltliche Erschließen, sowie das Speichern der Wissensquellen.<br />
<br />
Darstellung und Aufbereitung teilt sich in zwei Bereiche. Die Darstellung in geeigneten technischen Systemen, wie zum Beispiel in Datenbanken, Online-Diensten, Hypertextsystemen und Internetdiensten, als CD-ROM-Produkte und in multi-medialer Form ist der eine Teil. Der andere ist die interne Aufbereitung einzelner Quellen. Damit sind gemeint, die Zusammenfassung, die Verdichtung, die Veredelung und die Straffung, sowie die Umsetzung in andere Darstellungsformen, z.B. für technische Darstellungsmedien. <br />
<br />
Output als letzter Bestandteil der Informationsarbeit besteht aus der Nutzung, der Verteilung, der aktiven Vermittlung und Vermarktung, sowie "Informationsleistungen" und "Informations-Dienstleistungen".<br />
<br />
===2. Inhalte:===<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit''' setzt sich aus vier großen Teilen zusammen. Diese sind die [[Informationsbedarfsanalyse]], die [[Informationserschließung]], die [[Informationspräsentation]] und die [[Informationsvermittlung]]. Damit beinhaltet sie alles vom Erkennen des Bedarfs an [[Information]] bis zur Übermittlung genau der [[Information]] die zur Lösung eines bestimmten Problems gebraucht wird.<br />
<br />
'''Quellen:'''<br />
<br />
(1)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 2: Glossar, 5. Auflage 2004, Zusammengestellt und redigiert von Dietmar Strauch, S.56;<br />
<br />
(2)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Thomas Seeger: A 3 Professionalisierung in der Informationsarbeit: Beruf und Ausbildung in Deutschland,<br />
A 3.1 Zur Professionalisierung des Berufsfeldes Informationsarbeit, S.37;<br />
<br />
(3)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Ralph Schmidt: C 6 Informationsvermittlung, C 6.1 Informationsvermittlung und Informationsarbeit, S.429;<br />
<br />
(4)In: Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]<br />
<br />
(5)In: Buder, M., Rehfeld, W., Seeger, T., Strauch, D. (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 4.Auflage 1997, Thomas Seeger: Grundbegriffe der Information und Dokumentation, A1.3 Information als Tätigkeit und System, S.11-12; <br />
Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationserschlie%C3%9Fung&diff=6266
Informationserschließung
2006-02-02T19:17:42Z
<p>Regina Groß: /* Bestandteile */</p>
<hr />
<div>==Artikel in Bearbeitung bitte nicht verändern==<br />
<br />
==Informationserschließung==<br />
<br />
<br />
<br />
===Definition:===<br />
<br />
Man versteht unter der '''Informationserschließung''' die Aufbereitung und Beschreibung von Dokumenten, mit dem Ziel sie für die Informationssuche auffindbar zu machen. <br />
<br />
<br />
<br />
===Bestandteile===<br />
<br />
In den Bereich der '''Informationserschließung''' fallen unter anderem das [[Clustering]] (Cluster = Menge ähnlicher Dokumente), die [[Indexierung]], intellektuell, wie auch computergestützt in allen Variationen, wie z.B. auch dem [[Extracting]]. Dazu kommen die [[Katalogisierung]], bei der ähnliche Objekte nach vorgegebenen Richtlinien in systematische Verzeichnisse eingetragen werden und das [[Klassifizieren]], das eine Dokumentationssprache mit vorgegebenem Vokabular bezeichnet, die vorwiegend mit Notationen arbeitet und nicht mit natürlicher Sprache. Weiterhin gehört zur '''Informationserschließung''' die Textkondensierung mit [[Abstracting]] und [[Extracting]].<br />
<br />
<br />
<br />
'''Quellen:'''<br />
<br />
T-Rex - Terminosaurus Rex - Die Informationswissenschaft in Begriffen:<br />
http://server02.is.uni-sb.de/trex/<br />
Suchbegriff: Informationserschließung</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationserschlie%C3%9Fung&diff=6265
Informationserschließung
2006-02-02T19:17:10Z
<p>Regina Groß: /* Bestandteile */</p>
<hr />
<div>==Artikel in Bearbeitung bitte nicht verändern==<br />
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==Informationserschließung==<br />
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===Definition:===<br />
<br />
Man versteht unter der '''Informationserschließung''' die Aufbereitung und Beschreibung von Dokumenten, mit dem Ziel sie für die Informationssuche auffindbar zu machen. <br />
<br />
<br />
<br />
===Bestandteile===<br />
<br />
In den Bereich der '''Informationserschließung''' fallen unter anderem das [[Clustering]] (Cluster = Menge ähnlicher Dokumente), die [[Indexierung]], intellektuell, wie auch computergestützt in allen Variationen, wie z.B. auch dem [[Extracting]]. Dazu kommen die [[Katalogisierung]], bei der ähnliche Objekte nach vorgegebenen Richtlinien in systematische Verzeichnisse eingetragen werden und das [[Klassifizieren]], das eine Dokumentationssprache mit vorgegebenem Vokabular bezeichnet, die vorwiegend mit Notationen arbeitet und nicht mit natürlicher Sprache. Weiterhin gehört zur '''Informationserschließung''' die Textkondensierung mit [[Abstracting]] und [[Extracting]].<br />
<br />
<br />
<br />
'''Quellen:'''<br />
T-Rex - Terminosaurus Rex - Die Informationswissenschaft in Begriffen:<br />
http://server02.is.uni-sb.de/trex/<br />
Suchbegriff: Informationserschließung</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationserschlie%C3%9Fung&diff=6264
Informationserschließung
2006-02-02T19:16:48Z
<p>Regina Groß: </p>
<hr />
<div>==Artikel in Bearbeitung bitte nicht verändern==<br />
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==Informationserschließung==<br />
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===Definition:===<br />
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Man versteht unter der '''Informationserschließung''' die Aufbereitung und Beschreibung von Dokumenten, mit dem Ziel sie für die Informationssuche auffindbar zu machen. <br />
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===Bestandteile===<br />
<br />
In den Bereich der '''Informationserschließung''' fallen unter anderem das [[Clustering]](Cluster = Menge ähnlicher Dokumente), die [[Indexierung]], intellektuell, wie auch computergestützt in allen Variationen, wie z.B. auch dem [[Extracting]]. Dazu kommen die [[Katalogisierung]], bei der ähnliche Objekte nach vorgegebenen Richtlinien in systematische Verzeichnisse eingetragen werden und das [[Klassifizieren]], das eine Dokumentationssprache mit vorgegebenem Vokabular bezeichnet, die vorwiegend mit Notationen arbeitet und nicht mit natürlicher Sprache. Weiterhin gehört zur '''Informationserschließung''' die Textkondensierung mit [[Abstracting]] und [[Extracting]].<br />
<br />
<br />
<br />
'''Quellen:'''<br />
T-Rex - Terminosaurus Rex - Die Informationswissenschaft in Begriffen:<br />
http://server02.is.uni-sb.de/trex/<br />
Suchbegriff: Informationserschließung</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationserschlie%C3%9Fung&diff=6263
Informationserschließung
2006-02-02T19:16:22Z
<p>Regina Groß: </p>
<hr />
<div>==Artikel in Bearbeitung bitte nicht verändern==<br />
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==Informationserschließung==<br />
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===Definition:==<br />
<br />
Man versteht unter der '''Informationserschließung''' die Aufbereitung und Beschreibung von Dokumenten, mit dem Ziel sie für die Informationssuche auffindbar zu machen. <br />
<br />
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===Bestandteile===<br />
<br />
In den Bereich der '''Informationserschließung''' fallen unter anderem das [[Clustering]](Cluster = Menge ähnlicher Dokumente), die [[Indexierung]], intellektuell, wie auch computergestützt in allen Variationen, wie z.B. auch dem [[Extracting]]. Dazu kommen die [[Katalogisierung]], bei der ähnliche Objekte nach vorgegebenen Richtlinien in systematische Verzeichnisse eingetragen werden und das [[Klassifizieren]], das eine Dokumentationssprache mit vorgegebenem Vokabular bezeichnet, die vorwiegend mit Notationen arbeitet und nicht mit natürlicher Sprache. Weiterhin gehört zur '''Informationserschließung''' die Textkondensierung mit [[Abstracting]] und [[Extracting]].<br />
<br />
<br />
<br />
'''Quellen:'''<br />
T-Rex - Terminosaurus Rex - Die Informationswissenschaft in Begriffen:<br />
http://server02.is.uni-sb.de/trex/<br />
Suchbegriff: Informationserschließung</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationsarbeit&diff=6262
Informationsarbeit
2006-02-02T18:50:33Z
<p>Regina Groß: </p>
<hr />
<div>[[category:Fachinformation]]<br />
<br />
== Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung, bitte nicht verändern! ==<br />
== Informationsarbeit==<br />
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<br />
===1. Definitionen:===<br />
<br />
'''Definition (1):'''<br />
Informationsarbeit bzw. Informationstätigkeit im professionellen Sinn ist ein spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteilung in modernen Gesellschaften erfüllt Informationsarbeit die immer wichtiger werdende Funktion, Wissen über die Barrieren zeit und Raum zu Informationen zu transformieren und an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln. Zum Begriff der professionellen Informationsarbeit gehören u.a. die Bereiche<br />
<br />
- Bibliothek,<br />
<br />
- IUD,<br />
<br />
- Informationsvermittlung,<br />
<br />
- Informationswirtschaft,<br />
<br />
- Informationsmarkt<br />
<br />
<br />
'''Definition (2):'''<br />
Das Konzept der professionellen „Informationsarbeit“ im hier gemeinten Sinn soll verstanden werden als spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteiligkeit erfüllt Informationsarbeit, die immer wichtiger werdende Funktion, Wissen Erfahrungen, Anschauungen und Werte als Kulturleistungen über die Barrieren Zeit und Raum zu Informationen zu transformieren und diese über geeignete Organisationen und Kanäle in angemessenen Formen und Diensten und mit Hilfe zeitgemäßer Technologien an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln.<br />
<br />
'''Definition (3):'''<br />
Zur Informationsarbeit zählt jede Tätigkeit, die durch Organisation von Wissen dazu beiträgt, Informationsbedarf zu decken. Im weiteren Sinne fallen darunter alle Aktivitäten und Methoden der nachfrage- und bedarfsorientierten Erarbeitung, Verarbeitung, Aufbereitung, Verwaltung, Verbreitung und Präsentation von Wissensobjekten bzw. Wissensdarstellungen. Nach Kuhlens Theorie des Informationsmarktes umfasst der Begriff Informationsarbeit insbesondere alle Methoden und Verfahren, die im verlauf der Wertschöpfungskette informationelle Mehrwerte produzieren (Lit. 23).<br />
<br />
<br />
<br />
'''Informationsarbeit'''(4) wird geleistet in [[Archiven]], [[Bibliotheken]], in der [[Dokumentation]], in Medien und Museen, Schulen, etc. <br />
Ihr Ziel ist es [[Information]] und [[Wissen]] zu verbreiten, sowie Problemlösungen anzubieten. <br />
<br />
Die '''Informationsarbeit'''(5) teilt sich in drei Bereiche: <br />
<br />
- Input<br />
<br />
- Darstellung und Aufbereitung <br />
<br />
- Output<br />
<br />
Input beinhaltet das Sichten und Auswählen, das formale und inhaltliche Erschließen, sowie das Speichern der Wissensquellen.<br />
<br />
Darstellung und Aufbereitung teilt sich in zwei Bereiche. Die Darstellung in geeigneten technischen Systemen, wie zum Beispiel in Datenbanken, Online-Diensten, Hypertextsystemen und Internetdiensten, als CD-ROM-Produkte und in multi-medialer Form ist der eine Teil. Der andere ist die interne Aufbereitung einzelner Quellen. Damit sind gemeint, die Zusammenfassung, die Verdichtung, die Veredelung und die Straffung, sowie die Umsetzung in andere Darstellungsformen, z.B. für technische Darstellungsmedien. <br />
<br />
Output als letzter Bestandteil der Informationsarbeit besteht aus der Nutzung, der Verteilung, der aktiven Vermittlung und Vermarktung, sowie "Informationsleistungen" und "Informations-Dienstleistungen".<br />
<br />
<br />
<br />
===2. Inhalte:===<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit''' setzt sich aus vier großen Teilen zusammen. Diese sind die [[Informationsbedarfsanalyse]], die [[Informationserschließung]], die [[Informationspräsentation]] und die [[Informationsvermittlung]]. Damit beinhaltet sie alles vom Erkennen des Bedarfs an [[Information]] bis zur Übermittlung genau der [[Information]] die zur Lösung eines bestimmten Problems gebraucht wird.<br />
<br />
'''Quellen:'''<br />
<br />
(1)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 2: Glossar, 5. Auflage 2004, Zusammengestellt und redigiert von Dietmar Strauch, S.56;<br />
<br />
(2)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Thomas Seeger: A 3 Professionalisierung in der Informationsarbeit: Beruf und Ausbildung in Deutschland,<br />
A 3.1 Zur Professionalisierung des Berufsfeldes Informationsarbeit, S.37;<br />
<br />
(3)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Ralph Schmidt: C 6 Informationsvermittlung, C 6.1 Informationsvermittlung und Informationsarbeit, S.429;<br />
<br />
(4)In: Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]<br />
<br />
(5)In: Buder, M., Rehfeld, W., Seeger, T., Strauch, D. (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 4.Auflage 1997, Thomas Seeger: Grundbegriffe der Information und Dokumentation, A1.3 Information als Tätigkeit und System, S.11-12; <br />
Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]</div>
Regina Groß
https://wiki.infowiss.net/index.php?title=Informationsarbeit&diff=6261
Informationsarbeit
2006-02-02T18:49:40Z
<p>Regina Groß: /* Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung, bitte nicht verändern! */</p>
<hr />
<div>[[category:Fachinformation]]<br />
<br />
== Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung, bitte nicht verändern! ==<br />
== Informationsarbeit==<br />
<br />
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<br />
===1. Definitionen:===<br />
<br />
'''Definition (1):'''<br />
Informationsarbeit bzw. Informationstätigkeit im professionellen Sinn ist ein spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteilung in modernen Gesellschaften erfüllt Informationsarbeit die immer wichtiger werdende Funktion, Wissen über die Barrieren zeit und Raum zu Informationen zu transformieren und an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln. Zum Begriff der professionellen Informationsarbeit gehören u.a. die Bereiche<br />
<br />
? Bibliothek,<br />
<br />
- IUD,<br />
<br />
? Informationsvermittlung,<br />
<br />
? Informationswirtschaft,<br />
<br />
? Informationsmarkt<br />
<br />
<br />
'''Definition (2):'''<br />
Das Konzept der professionellen „Informationsarbeit“ im hier gemeinten Sinn soll verstanden werden als spezifischer, eigenständiger und von anderen abgrenzbarer Ausschnitt gesellschaftlicher Arbeitsleistung. Im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteiligkeit erfüllt Informationsarbeit, die immer wichtiger werdende Funktion, Wissen Erfahrungen, Anschauungen und Werte als Kulturleistungen über die Barrieren Zeit und Raum zu Informationen zu transformieren und diese über geeignete Organisationen und Kanäle in angemessenen Formen und Diensten und mit Hilfe zeitgemäßer Technologien an die gesellschaftlichen Akteure zu vermitteln.<br />
<br />
'''Definition (3):'''<br />
Zur Informationsarbeit zählt jede Tätigkeit, die durch Organisation von Wissen dazu beiträgt, Informationsbedarf zu decken. Im weiteren Sinne fallen darunter alle Aktivitäten und Methoden der nachfrage- und bedarfsorientierten Erarbeitung, Verarbeitung, Aufbereitung, Verwaltung, Verbreitung und Präsentation von Wissensobjekten bzw. Wissensdarstellungen. Nach Kuhlens Theorie des Informationsmarktes umfasst der Begriff Informationsarbeit insbesondere alle Methoden und Verfahren, die im verlauf der Wertschöpfungskette informationelle Mehrwerte produzieren (Lit. 23).<br />
<br />
<br />
<br />
'''Informationsarbeit'''(4) wird geleistet in [[Archiven]], [[Bibliotheken]], in der [[Dokumentation]], in Medien und Museen, Schulen, etc. <br />
Ihr Ziel ist es [[Information]] und [[Wissen]] zu verbreiten, sowie Problemlösungen anzubieten. <br />
<br />
Die '''Informationsarbeit'''(5) teilt sich in drei Bereiche: <br />
<br />
- Input<br />
<br />
- Darstellung und Aufbereitung <br />
<br />
- Output<br />
<br />
Input beinhaltet das Sichten und Auswählen, das formale und inhaltliche Erschließen, sowie das Speichern der Wissensquellen.<br />
<br />
Darstellung und Aufbereitung teilt sich in zwei Bereiche. Die Darstellung in geeigneten technischen Systemen, wie zum Beispiel in Datenbanken, Online-Diensten, Hypertextsystemen und Internetdiensten, als CD-ROM-Produkte und in multi-medialer Form ist der eine Teil. Der andere ist die interne Aufbereitung einzelner Quellen. Damit sind gemeint, die Zusammenfassung, die Verdichtung, die Veredelung und die Straffung, sowie die Umsetzung in andere Darstellungsformen, z.B. für technische Darstellungsmedien. <br />
<br />
Output als letzter Bestandteil der Informationsarbeit besteht aus der Nutzung, der Verteilung, der aktiven Vermittlung und Vermarktung, sowie "Informationsleistungen" und "Informations-Dienstleistungen".<br />
<br />
<br />
<br />
===2. Inhalte:===<br />
<br />
Die '''Informationsarbeit''' setzt sich aus vier großen Teilen zusammen. Diese sind die [[Informationsbedarfsanalyse]], die [[Informationserschließung]], die [[Informationspräsentation]] und die [[Informationsvermittlung]]. Damit beinhaltet sie alles vom Erkennen des Bedarfs an [[Information]] bis zur Übermittlung genau der [[Information]] die zur Lösung eines bestimmten Problems gebraucht wird.<br />
<br />
'''Quellen:'''<br />
<br />
(1)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 2: Glossar, 5. Auflage 2004, Zusammengestellt und redigiert von Dietmar Strauch, S.56;<br />
<br />
(2)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Thomas Seeger: A 3 Professionalisierung in der Informationsarbeit: Beruf und Ausbildung in Deutschland,<br />
A 3.1 Zur Professionalisierung des Berufsfeldes Informationsarbeit, S.37;<br />
<br />
(3)In: Rainer Kuhlen, Thomas Seeger und Dietmar Strauch (Hrsg.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 5. Auflage 2004, Ralph Schmidt: C 6 Informationsvermittlung, C 6.1 Informationsvermittlung und Informationsarbeit, S.429;<br />
<br />
(4)In: Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]<br />
<br />
(5)In: Buder, M., Rehfeld, W., Seeger, T., Strauch, D. (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation, Band 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis, 4.Auflage 1997, Thomas Seeger: Grundbegriffe der Information und Dokumentation, A1.3 Information als Tätigkeit und System, S.11-12; <br />
Harms, I., Luckhardt, H.-D.: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, 7. Der Gegenstand der Informationswissenschaft, [http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/kap7.php]</div>
Regina Groß