Quelltext der Seite Patentrecht
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Du bist aus dem folgenden Grund nicht berechtigt, die Seite zu bearbeiten:
Du kannst den Quelltext dieser Seite betrachten und kopieren.
Zurück zur Seite Patentrecht.
… weitere Daten zur Seite „Patentrecht“
Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung, das ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht gewährt. Ein Patent gibt seinem Inhaber das Recht, anderen zu untersagen, die patentierte Erfindung zu verwenden +