Preisbindung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Preisbindung bezeichnet die Festlegung eines Verkaufspreises für Bücher und ist seit 1958 gesetzlich geregelt. Sowohl der Groß- als auch der Einzelhandel sind an diese Maßgabe gebunden. Durch die Preisbindung soll einerseits die Vielfalt, andererseits die Angebotsdichte und Überall-Erhältlichkeit von Presseerzeugnissen gesichert werden. Der [[Verlagswesen|Verlag]] überwacht die Einhaltung der Preisbindung.  
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[[definition::Die Preisbindung bezeichnet die Festlegung eines Verkaufspreises für Bücher und ist seit 1958 gesetzlich geregelt.]] Sowohl der Groß- als auch der Einzelhandel sind an diese Maßgabe gebunden. Durch die Preisbindung soll einerseits die Vielfalt, andererseits die Angebotsdichte und Überall-Erhältlichkeit von Presseerzeugnissen gesichert werden. Der [[Verlagswesen|Verlag]] überwacht die Einhaltung der Preisbindung.  
 
 
  
 
==Quellen==
 
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* Zeitschriften Akademie: Vertriebslexikon. Online verfügbar unter: [http://www.ipv-online.de/lexikon/preisbindung.htm] (letzter Zugriff: 01.02.06)
 
* Zeitschriften Akademie: Vertriebslexikon. Online verfügbar unter: [http://www.ipv-online.de/lexikon/preisbindung.htm] (letzter Zugriff: 01.02.06)
  
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== Verwandte Begriffe ==
  
 
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* [[broader::Verlagswesen]]
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* [[broader::Herstellender Buchhandel]]
  
 
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Aktuelle Version vom 12. Februar 2009, 12:51 Uhr

Die Preisbindung bezeichnet die Festlegung eines Verkaufspreises für Bücher und ist seit 1958 gesetzlich geregelt. Sowohl der Groß- als auch der Einzelhandel sind an diese Maßgabe gebunden. Durch die Preisbindung soll einerseits die Vielfalt, andererseits die Angebotsdichte und Überall-Erhältlichkeit von Presseerzeugnissen gesichert werden. Der Verlag überwacht die Einhaltung der Preisbindung.

Quellen

  • Zeitschriften Akademie: Vertriebslexikon. Online verfügbar unter: [1] (letzter Zugriff: 01.02.06)

Verwandte Begriffe

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Die Preisbindung bezeichnet die Festlegung eines Verkaufspreises für Bücher und ist seit 1958 gesetzlich geregelt. +