Deutsche Nationalbibliothek: Unterschied zwischen den Versionen

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[[definition::Die DNB ist mit ihren Standorten in Leipzig, Frankfurt am Main und Berlin die zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliografische Zentrum Deutschlands.]]  
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[[File:Deutsche Nationalbibliothek Leipzig.jpg|thumb|right|Deutsche Nationalbibliothek Leipzig[http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsche_Nationalbibliothek_Leipzig.jpg]]]
  
Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) ist in Kraft seit dem 29. 6. 2006. Daraus einige Informationen über die Ziele und Aufgaben.
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[[File:Deutsche bibliothek.jpg|thumb|right|Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main[http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsche_bibliothek.jpg]]]
  
==Ziel des Gesetzes==
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[[definition::Die Deutsche Nationalbibliothek ist die zentrale Archivbibliothek für sämtliche Medienwerke in deutscher Sprache und fremdsprachige Medienwerke über Deutschland und über Persönlichkeiten des deutschen Sprachgebietes, die so genannte [http://de.wikipedia.org/wiki/Germanica Germanica]. Sie sammelt diese im In- und Ausland. Sie ist ausserdem das nationalbibliografische Zentrum Deutschlands. (Deutsche Nationalbibliothek 2014a)]]
  
Zur Bewahrung und Nutzung des digitalen Kulturerbes für Literatur, Wissenschaft und Praxis soll der Auftrag der [[Bibliothek]] auf die mittlerweile weit verbreiteten innovativen Veröffentlichungsformen erstreckt werden. Über die Einbeziehung unkörperlicher Medienwerke … hinaus soll … der Name der Bundesanstalt (bis dahin Die Deutsche Bibliothek) ihrer tatsächlichen Funktion entsprechend angepasst werden.
 
  
==§2 Aufgaben, Befugnisse==
 
Die Bibliothek hat die Aufgabe,
 
  
1. a) die ab 1913 in Deutschland veröffentlichten Medienwerke und b) die ab 1913 im Ausland veröffentlichten deutschsprachigen Medienwerke, Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in andere Sprachen und fremdsprachigen Medienwerke über Deutschland im Original zu sammeln, zu inventarisieren, zu [[Informationserschließung|erschließen]] und [[Bibliographie|bibliografisch]] zu verzeichnen, auf Dauer zu sichern und für die Allgemeinheit nutzbar zu machen sowie zentrale bibliothekarische und nationalbibliografische Dienste zu leisten,
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==Geschichte==
  
2. das Deutsche Exilarchiv 1933 – 1945, die Anne-Frank-Shoah-Bibliothek sowie das Deutsche Buch- und Schriftmuseum zu betreiben,
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=====Gründung=====
  
3. mit den Facheinrichtungen Deutschlands und des Auslands zusammenzuarbeiten sowie in nationalen und internationalen Fachorganisationen mitzuwirken.
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Nach der Reichsgründung 1871 wurde darüber diskutiert, eine zentrale Sammel- und Aufbewahrungsstätte für literarische Werke einzurichten. Es war von einer Reichsbibliothek, Deutscher Zentralbibliothek, Deutscher Bibliothek, Deutscher Bücherei und auch von einer Nationalbibliothek die Rede.
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Da das Reich zu der Zeit als Staatenbund föderal strukturiert war, standen verschiedene verfassungsrechtliche und politische Hürden im Weg zu einer zentralen [[Bibliothek | Bibliothek]]. Doch die Literaturversorgung wurde immer deutlicher ein Politikum, da sie nicht mehr zeitgemäss war.
  
==§ 3 Medienwerke ==
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Die deutschen Schriftsteller wagten 1881 einen Vorstoss, doch diese Eingabe wurde vom Reichkanzler abgewiesen.
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Die Königliche Bibliothek zu Berlin konnte nicht als Reichsbibliothek etabliert werden. Sie hatte zwar den Auftrag, „in möglichster Vollständigkeit die deutsche und in angemessener Auswahl auch die ausländische Literatur zu sammeln“, doch stellte sich 1912 heraus, dass die Königliche Bibliothek lediglich zwei Drittel der deutschsprachigen Buchproduktion be-sass. Pro Jahr fehlten rund 10‘000 Titel.
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In London oder Paris bestand eine Abgabepflicht für Pflichtexemplare aus der laufenden nationalen Buchproduktion, wohingegen im Deutschen Reich eine Abgabepflicht 1874 durch eine Reichstagsmehrheit abgewiesen wurde.
  
(1) Medienwerke sind alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in körperlicher Form verbreitet oder in unkörperlicher Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
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Anfang des 20. Jahrhunderts verdreifachte sich die jährliche Buchproduktion des Deutschen Reiches und die Kluft zwischen den Neuerscheinungen und der Aufnahme in die Bibliotheken vergrösserte sich. Die Königliche Bibliothek erhielt nicht einmal die Hälfte der deutschen Titel. Die finanziellen Mittel reichten nicht aus, um Löcher in den Bibliotheken zu schliessen.
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Diese Unterversorgung war nicht allein ein Problem unzulänglicher finanzieller Ressourcen, sondern auch grundsätzlichen Vorbehalten gegen eine auf Vollständigkeit angelegte nationale Sammelstätte.
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Gleichwohl wuchs der Unmut über die bestehenden Verhältnisse. Gelehrte suchten oftmals vergeblich nach Forschungsliteratur und Quellenschriften. Schriftsteller äußerten die Sorge, dass ihre literarischen Werke nur geringe Aussicht hatten, dauerhaft überliefert zu werden. Und Vertreter der naturwissenschaftlichen und technischen Disziplinen kritisierten, dass Veröffentlichungen ihrer Fachgebiete in den großen Bibliotheken völlig unterrepräsentiert waren.
  
(2) Medienwerke in körperlicher Form sind alle Darstellungen auf Papier, elektronischen Datenträgern und anderen Trägern.  
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Erich Ehlermann, Dresdner Verlagsbuchhändler und 2. Vorsteher des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig trat seit 1910 für die Begründung einer neuen Bibliothek in Leipzig ein. „Diese deutsche Zentralbibliothek soll die Aufgabe erhalten, mit möglichster Vollständigkeit die Erzeugnisse des gesamten Buchhandels im deutschen Sprachgebiete, die gesamte deutsche periodische Literatur, die Privatdrucke, Festschriften, Flugblätter und ähnliche Drucke zu sammeln.
  
(3) Medienwerke in unkörperlicher Form sind alle Darstellungen in öffentlichen Netzen.  
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1912 wurde ein Vertrag zwischen dem Königreich Sachsen, der Stadtgemeinde Leipzig und dem Börsenverein der deutschen Buchhändler zu Leipzig unterzeichnet, woraus  eine Bibliothek mit einem besonderen Charakter in Leipzig hervorging. Sie war das Eigentum eines Vereins, der die Interessen des deutschen Buchhandels vertrat. Die Errichtung und zehn Jahre Unterhalt wurde vom Land und der Kommune übernommen und der Börsenverein war für die Beschaffung der Druckwerke zuständig.
  
(4) Filmwerke, bei denen nicht die Musik im Vordergrund steht, sowie ausschließlich im Rundfunk gesendete Werke unterliegen nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes
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Die Bibliothek bekam den Auftrag, alles zu sammeln und zu bewahren, was ab dem 1. Januar 1913 im Deutschen Reich, sowie auch in der Schweiz und Österreich publiziert wurde. Die Werke vor 1913 und fremdsprachige Literatur wurden ausgenommen. Schließlich stellte der Börsenverein in Aussicht, der deutsche Buchhandel werde freiwillig und kostenlos die neuerscheinenden Drucke zur Verfügung stellen.
  
==§ 14 Ablieferungspflicht==
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Am 1. Januar 1913 nahm die [http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_B%C3%BCcherei Deutsche Bücherei] ihre Tätigkeit auf. (Deutsche Nationalbibliothek 2014e)
  
(1) Die Ablieferungspflichtigen haben Medienwerke in körperlicher Form nach § 2 Nr. 1 Buchstabe a in zweifacher Ausfertigung gemäß § 16 Satz 1 abzuliefern. Musiknoten, die lediglich verliehen oder vermietet werden (Miet- oder Leihmateriale), haben die Ablieferungspflichtigen in einfacher Ausfertigung gemäß § 16 Satz 1 abzuliefern.
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=====1912-1945=====
  
(2) Die Ablieferungspflichtigen haben Medienwerke nach § 2 Nr. 1 Buchstabe b in einfacher Ausfertigung gemäß § 16 Satz 1 abzuliefern, wenn eine Inhaberin oder ein Inhaber des ursprünglichen Verbreitungsrechts den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.
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Die Deutsche Bücherei nimmt ihre Arbeit 1913 in den provisorischen Räumen des Buchhändlerhauses auf. Zwischen 1914-1916 wird der Bau der Deutschen Bücherei errichtet.
  
(3) Die Ablieferungspflichtigen haben Medienwerke in unkörperlicher Form nach § 2 Nr. 1 Buchstabe a in einfacher Ausfertigung gemäß § 16 Satz 1 abzuliefern.  
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Im ersten Jahr ihres Bestehens gehen schon 21'000 Exemplare ein und im Folgejahr musste bei 685 Verlagen wegen Nichteinhaltung ihrer Lieferzusagen reklamiert werden.
  
(4) Wird die Ablieferungspflicht nicht binnen einer Woche seit Beginn der Verbreitung oder der öffentlichen Zugänglichmachung des Medienwerkes erfüllt, ist die Bibliothek nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf von weiteren drei Wochen berechtigt, die Medienwerke auf Kosten der Ablieferungspflichtigen anderweitig zu beschaffen.
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Die Bibliographische Abteilung der deutschen Buchhändler siedelt 1916 in die Deutsche Bücherei über und wird 1921 mit den Bibliothekaren des Alphabetischen Kataloges zur Bibliographischen Abteilung der Deutschen Bücherei zusammengeführt.
  
==§ 15 Ablieferungspflichtige==
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Zu Beginn der zwanziger Jahre geriet die Deutsche Bücherei in eine existentielle Finanzkrise aufgrund der Geldentwertung. Das Deutsche Reich beteiligt sich im Jahr 1923 an der Finanzierung und übernimmt vierzig Prozent des Etats.
  
Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.  
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1931 verzeichnet die Deutsche Bücherei einen neuen Höchststand von 402‘000 Besuchern.
  
==§ 16 Ablieferungsverfahren==
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Sie übernimmt immer mehr nationalbibliografische Aufgaben und wird 1933 dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unterstellt. Der Deutsche Gruss wird eingeführt und verbotene, sowie unerwünschte Literatur der allgemeinen Nutzung entzogen. Durch Beschlagnahmungen der Gestapo von Büchern gelangen immer mehr Werke in den Bestand. Mitarbeiter werden aus politischen Gründen entlassen, doch ein Versuch den Direktor durch ein Parteimitglied zu ersetzten scheitert.
  
Die Ablieferungspflichtigen haben die Medienwerke vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbarem Zustand und zur dauerhaften [[Archiv/Bibliothek/Dokumentation|Archivierung]] durch die Bibliothek geeignet unentgeltlich und auf eigene Kosten binnen einer Woche seit Beginn der Verbreitung oder der öffentlichen Zugänglichmachung an die Bibliothek oder der von dieser benannten Stelle abzuliefern. Medienwerke in unkörperlicher Form können nach den Maßgaben der Bibliothek auch zur Abholung bereitgestellt werden.  
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Mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges werden die Öffnungszeiten der Bibliothek stark eingeschränkt. Der Gesamtbestand beläuft sich 1940 auf ca. 1,63 Mio. Bände bei einem jährlichen Neuzugang von 83.000 Bänden.
  
==§ 17 Auskunftspflicht==
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Der Sammelauftrag der Deutschen Bücherei wird zu Beginn der vierziger Jahre auf Betreiben des Direktors stark erweitert: 1941 um Übersetzungen deutscher Werke und Germanica, 1943 um Musikalien Deutschlands, Österreichs und der deutschsprachigen Schweiz sowie um Kunstblätter.
  
Die Ablieferungspflichtigen haben der Bibliothek bei Ablieferung der Medienwerke unentgeltlich die zu ihrer Aufgabenerfüllung notwendigen Auskünfte auf Verlangen zu erteilen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, ist die Bibliothek nach Ablauf eines Monats seit Beginn der Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung berechtigt, die Informationen auf Kosten der Auskunftspflichtigen anderweitig zu beschaffen.
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Die Benutzung lässt in den Kriegsjahren erheblich nach. Am 4. Dezember 1943 wird das Gebäude bei einem Luftangriff stark beschädigt. Im Januar 1944 wird die Deutsche Bücherei für die Benutzung geschlossen. (Deutsche Nationalbibliothek 2013a)
  
==Erläuterungen im Anhang zu § 3 („Medienwerke“)==  
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===== 1945-1989 =====
  
?Die Definition der Medienwerke greift die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes auf, die für die Verbreitung und für die öffentliche Zugänglichmachung der Medienwerke im Sinne der §§ 17 und 19a UrhG nach § 3 Abs. 1 dieses Gesetzes von Bedeutung sind. Verbreitete Medienwerke sind danach auch solche Werke, die erst auf Verlangen bereitgestellt oder gedruckt (z. B. Publishing oder Printing on Demand) oder die in unkörperlicher Form zugänglich gemacht werden. ??Die Beschränkung der Definition der unkörperlichen Medienwerke auf Darstellungen nur in „öffentlichen“ Netzen folgt § 2 Nr. 1 Buchstabe a und b dieses Gesetzes, wonach nur veröffentlichte Medienwerke dem Sammelauftrag und der Pflichtablieferung nach den §§ 14 und 15 dieses Gesetzes unterliegen. Dies bedeutet, dass z. B. Veröffentlichungen im Intranet, wie z. B. betriebliche Veröffentlichungen, von der Bibliothek nicht gesammelt werden.  
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Die Bücherei eröffnet am 24. November 1945 erneut ihre Tore. Die ausgelagerten Medien werden bis 1946 zurücktransportiert.
  
Desweiteren ist interessant, dass
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Ebenfalls 1946 wird die Neugründung einer deutschen Archivbibliothek mit Sitz in Frankfurt am Main initiiert und erhält den Namen Deutsche Bibliothek. Sie ist in den Räumen der Stadt- und Universitätsbibliothek untergebracht und nimmt dort ihre Arbeit auf. Der Bestand umfasst 1947 ungefähr 14'000 Werke.
… ausschließlich im Rundfunk gesendete Werke nicht dem Sammelauftrag der Bibliothek unterliegen, und im Hinblick auf die moderne Entwicklung hin zu Musikvideos mit der Ergänzung, Filmwerke nur dann zu sammeln, wenn ein überwiegend musikalischer Bezug vorliegt. … Es besteht die Tendenz, Ton und Bild zu koppeln. Bei einem Verzicht auf diese multimedialen Datenträger, bei denen die Musik im Vordergrund steht und die heute schon auf freiwilliger Basis an die Bibliothek abgeliefert werden, würde die Bibliothek im Bereich der Tonträgersammlung zukünftig nicht mehr dem Anspruch einer Nationalbibliothek gerecht werden können.  
 
  
==Erläuterungen im Anhang zu § 14 („Ablieferungspflicht“)==
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Somit existieren parallel zwei Bibliotheken in Deutschland mit der Aufgabenstellung und Funktion einer Nationalbibliothek.
  
Zu Absatz 3 ?Die Bestimmung regelt die Anzahl der abzuliefernden Medienwerke in unkörperlicher Form (Netzpublikationen). Sie sind heute ein Medium der Information und Kommunikation, wie es seit Gutenberg Bücher und Zeitschriften sind. Sie eröffnen den Informationsaustausch und tragen Wissen weiter. Darauf bezieht sich der kulturelle Bewahrungsanspruch einer Bibliothek. Im Rahmen ihres allgemeinen Sammelauftrags soll die Bibliothek auch für die Sammlung, Verzeichnung und Langzeiterhaltung von Netzpublikationen Verantwortung übernehmen. Dieser kann sie nur dann gerecht werden, wenn Vervielfältigungsstücke der digitalen Objekte in ihren Zuständigkeitsbereich überführt werden, in dem die Objekte unter kontrollierten und geschützten Bedingungen archiviert und dauerhaft benutzbar gehalten werden. Die Einforderung einer Ausfertigung ist die logische Fortführung der Ablieferungspflicht in Analogie zu den Medienwerken in körperlicher Form nach Absatz 1. Die Einforderung von zwei Ausfertigungen ist unnötig, da die Netzpublikation im zentralen elektronischen Archivsystem der Bibliothek abgelegt wird.
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===== 1989-2012 =====
  
==Erläuterungen im Anhang zu § 16 („Ablieferungsverfahren“)==
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Am 31. August 1990 wird der Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik unterschrieben. Dieser regelt auch die Vereinigung von Deutschen Bücherei und Deutscher Bibliothek mit verteilten Aufgaben zur neuen Bundesanstalt "Die Deutsche Bibliothek".
  
Die Möglichkeit zur Bereitstellung von Medienwerken in unkörperlicher Form zur maschinengestützten Abholung basiert auf der Verfügbarkeit technischer Verfahren, die ohne besondere Aktivität des Ablieferungspflichtigen die „Einsammlung“ von Veröffentlichungen durch die Bibliothek unter Verwendung von Software-Robotern (Web-Harvestern) ermöglichen. Sofern die technischen Eigenschaften von Netzpublikationen den Einsatz derartiger Verfahren erlauben, reduzieren sich der Liefer- und Annahmeaufwand für Ablieferungspflichtige und Bibliothek erheblich. Die Entscheidung zur Anwendung einer oder mehrerer Abnahmemethoden wird im Einzelfall von der Bibliothek getroffen, da die Methoden „Lieferung“ und „Bereitstellung zur Ablieferung“ in unterschiedlichen Arbeitsabläufen eingesetzt werden.
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Vielfältige Baumaßnahmen an beiden Standorten stehen bevor. 1990 ist Baubeginn für das seit langem im Planungsstadium befindliche neue Gebäude am Frankfurter Standort. Etwa gleichzeitig beginnen bis 2005 dauernde umfangreiche Baumaßnahmen am Leipziger Gebäude zur Substanzerhaltung, Sanierung und Wiederherstellung historischer Baugestalt.
  
==Erläuterungen im Anhang zu § 17 („Auskunftspflicht“)==  
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Ab 2004 ist die Datenbank der Deutschen Nationalbibliografie erstmals online für jeden kostenfrei zur eigenen Recherche zugänglich.
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Am 29. Juni 2006 tritt das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien initiierte neue „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek“ in Kraft. Netzpublikationen werden zum Sammelauftrag hinzugefügt und die Bibliothek wird durch dieses Gesetz in Deutsche Nationalbibliothek umbenannt.
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Im Oktober 2008 erlässt Bundeskanzlerin Angela Merkel eine neue Pflichtablieferungsverordnung, die insbesondere Netzpublikationen neu berücksichtigt und die die bisherige Pflichtstückverordnung ersetzt.
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Ab Januar 2010 wird die Deutsche Nationalbibliografie als kostenfreie Online-Zeitschrift angeboten und eine neue Bibliografie-Reihe O für Online-Publikationen eingeführt. Im Laufe des Jahres 2011 wird die Mikrofilm-Archivierung von 300 Tageszeitungen schrittweise auf die Sammlung und Archivierung der entsprechenden E-Paper umgestellt, so dass mit Ende des Jahres nur noch etwa 150 Tageszeitungstitel weiter als Mikrofilm archiviert werden. (Deutsche Nationalbibliothek 2013b)
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== Auftrag ==
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Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) hat die Aufgabe, lückenlos alle deutschen und deutschsprachigen Publikationen ab 1913, im Ausland erscheinende Germanica und Übersetzungen deutschsprachiger Werke, sowie die zwischen 1933 und 1945 erschienenen Werke deutschsprachiger Emigranten zu sammeln, dauerhaft zu archivieren, bibliografisch zu verzeichnen sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
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Ausserdem ist sie ein wichtiger Partner in der Regelwerk- und Normierungsarbeit im deutschsprachigen Bereich, wie auch massgeblich an der Entwicklung internationaler Standards beteiligt. (Deutsche Nationalbibliothek 2014a)
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Das [http://www.gesetze-im-internet.de/dnbg/index.html Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek] vom 22. Juni 2006 liefert die rechtlichen Grundlagen zur Sammlung. Ergänzt wurde das Gesetz im Oktober 2008 durch die [http://www.gesetze-im-internet.de/pflav/index.html Pflichtablieferungsverordnung] (PflAV). Diese präzisiert den Sammelauftrag. In Kombination legen diese beiden Gesetzesgrundlagen fest, was Sammlungsgegenstand der DNB ist.
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Ab 1913 umfasst die Sammlung:
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* in Deutschland veröffentlichte Medienwerke
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* im Ausland veröffentlichte deutschsprachige Medienwerke
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* im Ausland veröffentlichte Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in andere Sprachen
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* im Ausland veröffentlichte fremdsprachige Medienwerke über Deutschland, so ge-nannte Germanica
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* die zwischen 1933 und 1945 von deutschsprachigen Emigranten verfassten oder veröffentlichten Druckwerke
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Die Medienwerke sind in körperlicher, wie auch unkörperlicher Form zu sammeln. Dies umfasst herkömmliche Veröffentlichungen in Papier- und Mikroformen, Tonträger und kör-perliche Medienwerke auf elektronischen Datenträgern, sowie Netzpublikationen. (Deutsche Nationalbibliothek 2014b).
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Die PflAV definiert das Recht der DNB auf kostenlose und unaufgeforderte Belieferung mit Medienwerken aus Deutschland. Es schliesst Medienwerke von der Ablieferungspflicht aus, die von keinem öffentlichen Interesse für die Sammlung sind. Verleger, ob gewerblich oder nicht gewerblich, in Deutschland sind verpflichtet, jeweils zwei Pflichtexemplare seiner Medienwerke kostenlos an die DNB abzuliefern.
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Medienwerke die nicht in Deutschland veröffentlicht wurden, werden als Geschenk, durch Tausch oder Kauf einmal erworben. Dies erfolgt in Leipzig, wo die Werke auch bibliografisch erschlossen und archiviert werden.
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Derzeit werden nur körperliche Medienwerke gesammelt, Netzpublikationen werden jedoch in Ausnahmefällen archiviert. Die Benutzung ist an beiden Standorten der Deutschen Natio-nalbibliothek gewährleistet. (Deutsche Nationalbibliothek 2014c)
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Aus dem Ausland werden gesammelt (Deutsche Nationalbibliothek 2014c):
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* monografische und periodische Medienwerke, die im Ausland in deutscher Sprache er-schienen sind
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* im Ausland verlegte Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in andere Sprachen
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* im Ausland erschienene fremdsprachige Medienwerke über Deutschland und über Persönlichkeiten des deutschen Sprachgebietes, so genannte Germanica
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Die gesetzlichen Bestimmungen zum Sammelauftrag werden durch die [http://d-nb.info/1051940788/34 Sammelrichtlinien] weiter erläutert und präzisiert. Die Funktion der Sammelrichtlinien ist die differenzierte Festlegung, welche Publikationen aus Deutschland und aus dem Ausland zu sammeln sind, da die ständig wachsende Publikationsmenge und die große Zahl der Internetveröffentlichungen zu einer Eingrenzung nach formalen Kriterien zwingen. Außerdem enthalten sie Regelungen für die Ergänzung der Sammlungen der Exil-Literatur, der Anne-Frank-Shoah-Bibliothek und des Deutschen Buch- und Schriftmuseums. (Deutsche Nationalibliothek 2014b)
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===== Sondersammlungen =====
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* [http://www.dnb.de/DE/Wir/Sondersammlungen/shoah/shoah_node.html;jsessionid=BA1059ADF0B86FECE7029629D3D37E9D.prod-worker3 Anne-Frank-Shoah-Bibliothek]
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* [http://www.dnb.de/DE/Wir/Sondersammlungen/boersenverein/boersenverein_node.html;jsessionid=BA1059ADF0B86FECE7029629D3D37E9D.prod-worker3 Archiv und Bibliothek des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V.]
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* [http://www.dnb.de/DE/Wir/Sondersammlungen/reichsbibliothek/reichsbibliothek_node.html;jsessionid=BA1059ADF0B86FECE7029629D3D37E9D.prod-worker3 Bibliothek der Deutschen Reichsversammlung 1848/49] (Reichsbibliothek)
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* [http://www.dnb.de/DE/Wir/Sondersammlungen/dokumenteInternationaler/dokumenteinternationaler_node.html Dokumente internationaler Organisationen]
 +
* [http://www.dnb.de/DE/Wir/Sondersammlungen/kartensammlung/kartensammlung_node.html;jsessionid=BA1059ADF0B86FECE7029629D3D37E9D.prod-worker3 Kartenlesesaal / Kartensammlung]
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* [http://www.dnb.de/DE/Wir/Sondersammlungen/normensammlung/normensammlung_node.html;jsessionid=BA1059ADF0B86FECE7029629D3D37E9D.prod-worker3 Normensammlung]
 +
* [http://www.dnb.de/DE/Wir/Sondersammlungen/patentschriften/patentschriften_node.html;jsessionid=BA1059ADF0B86FECE7029629D3D37E9D.prod-worker3 Patentschriften]
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* [http://www.dnb.de/DE/Wir/Sondersammlungen/plakatsammlung/plakatsammlung_node.html;jsessionid=BA1059ADF0B86FECE7029629D3D37E9D.prod-worker3 Plakatsammlung]
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* [http://www.dnb.de/DE/Wir/Sondersammlungen/sozialistica/sozialistica_node.html;jsessionid=BA1059ADF0B86FECE7029629D3D37E9D.prod-worker3 Sozialistica]
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==Organisation==
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Die Hauptorgane der DNB sind der Verwaltungsrat, die Generaldirektorin und die Beiräte.
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[http://www.dnb.de/SharedDocs/Downloads/DE/DNB/wir/dnbOrganigramm2014.pdf;jsessionid=D08681C2426246A46129F0CCDC2FE257.prod-worker3?__blob=publicationFile Organisationsübersicht]
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===== Verwaltungsrat =====
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Der Verwaltungsrat entscheidet in allen Angelegenheiten, die für die Deutsche Nationalbibliothek von grundsätzlicher und/oder von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind Deutsche Nationalbibliothek 2014d):
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* Erlass der Satzung
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* Feststellung des Haushaltsplanes
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* Entlastung der Generaldirektorin nach Abschluss der Rechnungsprüfung
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* Erlass einer Benutzungsordnung
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* Erlass einer Kostenordnung
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* Erlass der Sammelrichtlinien
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Der Vorsitzende des Verwaltungsrates ist ein Vertreter der obersten Dienstbehörde. Der [http://www.dnb.de/DE/Wir/Organe/mitgliederVerwaltungsrat.html;jsessionid=55D89A22DBF1CB57C0BDB665F5904A6E.prod-worker3 Verwaltungsrat] besteht aus (Deutsche Nationalbibliothek 2014d):
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* zwei Vertretern des Deutschen Bundestages
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* drei Vertretern der Bundesregierung (davon zwei aus der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde)
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* aus einem Vertreter der Deutschen Forschungsgemeinschaft
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* aus drei Mitgliedern des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels
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* einem Mitglied des Deutschen Musikverlegerverbandes
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* einem Mitglied des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft
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*je einem Vertreter der Stadt Leipzig sowie der Stadt Frankfurt am Main
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===== Generaldirektion =====
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Die Generaldirektorin führt die laufenden Geschäfte der Deutschen Nationalbibliothek nach den Beschlüssen und den Richtlinien des Verwaltungsrates sowie den Bestimmungen der Satzung. Sie wird in ihren Aufgaben unterstützt von einer ständigen Vertreterin in Frankfurt und einem ständigen Vertreter in Leipzig. (Deutsche Nationalbibliothek 2014d)
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===== Beiräte =====
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Der [http://www.dnb.de/DE/Wir/Organe/mitgliederBeirat.html;jsessionid=55D89A22DBF1CB57C0BDB665F5904A6E.prod-worker3 Beirat] der Deutschen Nationalbibliothek berät den Verwaltungsrat und die Generaldirektorin in allen zur Entscheidung anstehenden fachlichen Fragen. Der Beirat besteht aus bis zu zwölf Sachverständigen aus dem Bibliotheks- und Informationswesen sowie dem Verlagswesen und dem Buchhandel. Der Beirat für das Musikarchiv der Deutschen Nationalbibliothek berät den Verwaltungsrat und die Generaldirektorin in allen speziellen Fragen, die das Deutsche Musikarchiv betreffen. Seine Mitglieder sind bis zu zwölf Sachverständige aus dem Musikbibliotheks- und Musikverlagswesen sowie aus dem Phonothekswesen und der Musiktonträgerindustrie. (Deutsche Nationalbibliothek 2014d)
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== Zahlen und Fakten ==
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* Der Standort Frankfurt ist für die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik zuständig; dazu gehören auch Aufbau und Führung der zentralen Datenbank. Er übernimmt Produktion,  Marketing und Vertrieb der nationalbibliografischen Dienstleistungen
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* Außerdem ist in Frankfurt das [http://www.dnb.de/DE/DEA/dea_node.html Deutsche Exilarchiv] 1933 - 1945 angesiedelt
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* Am Standort Leipzig befinden sich das Deutsche Buch- und Schriftmuseum, die Sammlung Exil-Literatur 1933-1945 und die Anne-Frank-Shoah-Bibliothek
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* Das 1970 gegründete [http://www.dnb.de/DE/DMA/dma_node.html Deutsche Musikarchiv] Berlin ist dem Standort Leipzig als Abteilung zugeordnet. Es ist für die Bearbeitung und bibliografische Verzeichnung der Musikalien und Musiktonträger verantwortlich
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* Der Gesamtbestand der Deutschen Nationalbibliothek beläuft sich derzeit auf 24,7 Millionen Einheiten. Als Einheiten zählen Bücher, Zeitschriften, Karten, Musikno-ten, Tonträger oder Flugblätter
  
Zur Aufgabenerledigung nach § 2 dieses Gesetzes benötigt die Bibliothek besonders bei elektronischen Publikationen auch Daten, die nicht aus den Pflichtexemplaren selbst hervorgehen oder die nur mit sehr großem Aufwand aus diesen ermittelt werden können. Die Regelung soll sicherstellen, dass die zur Aufgabenerledigung notwendigen Daten erfragt werden können. Bei elektronischen Publikationen ist es z. B. erforderlich, diejenigen technischen Metadaten zu erheben, die für den laufenden Betrieb von Verfahren zur Erhaltung der Lang- zeitverfügbarkeit durch die Bibliothek benötigt werden. Es handelt sich dabei um Daten, die im Produktionsprozess des Medienwerkes anfallen und nachträglich nur mit hohem Aufwand ermittelt werden können. Zwar sind gemäß § 95d Abs. 1 UrhG Werke und andere Schutzgegenstände, die mit technischen Maßnahmen geschützt werden, deutlich sichtbar mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen zu kennzeichnen. Diese Regelung erfasst jedoch nicht ohne weiteres die relevanten Datenelemente, deren Kenntnis für Archivierungs- und Bereitstellungszwecke erforderlich sind. Die Bibliothek ist deshalb befugt, im erforderlichen und den Auskunftspflichtigen zumutbaren Umfang die anzugebenden Daten festzulegen. Die Befugnis zur Ersatzvornahme soll sicherstellen, dass notfalls unverzichtbare Informationen beschafft werden können, um den gesetzlichen Auftrag der Bibliothek zu vollziehen.
 
  
 
==Quellen==  
 
==Quellen==  
  
DDB (2004): Die häufigsten Fragen (FAQ) zur Abgabe von Netzpublikationen an Die Deutsche Bibliothek:  
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*Deutsche Nationalbibliothek (2014a): Die Deutsche Nationalbibliothek im Überblick. Verfügbar unter: http://www.dnb.de/DE/Wir/wir_node.html;jsessionid=D08681C2426246A46129F0CCDC2FE257.prod-worker3 [20.12.2014]
http://deposit.ddb.de/netzpub/np_faq.htm, 12. 6. 2006
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*Deutsche Nationalbibliothek (2014b): Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek. Verfügbar unter: http://www.dnb.de/DE/Wir/Sammelauftrag/sammelauftrag_node.html;jsessionid=D08681C2426246A46129F0CCDC2FE257.prod-worker3 [20.12.2014]
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*Deutsche Nationalbibliothek (2014c): Sammlung von ausländischen Medienwerken. Verfügbar unter: http://www.dnb.de/DE/Erwerbung/Auslandserwerbung/auslandserwerbung.html;jsessionid=55D89A22DBF1CB57C0BDB665F5904A6E.prod-worker3 [20.12.2014]
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*Deutsche Nationalbibliothek (2014d): Organe. Verfügbar unter: http://www.dnb.de/DE/Wir/Organe/organe_node.html;jsessionid=55D89A22DBF1CB57C0BDB665F5904A6E.prod-worker3 [20.12.2014]
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*Deutsche Nationalbibliothek (2014e): Gründungsgeschichte. Verfügbar unter: http://www.dnb.de/DE/Wir/Geschichte/100Jahre/geschichte1.html;jsessionid=B9FB1D6DBDBFBE510D84889BEE829872.prod-worker3 [19.12.2014]
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*Deutsche Nationalbibliothek (2013a): 1912-1945: Von der Gründung der Deutschen Bücherei am 3. Oktober 1912 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Verfügbar unter: http://www.dnb.de/DE/Wir/Geschichte/100Jahre/geschichte2.html;jsessionid=8B9D611F12D45B1E4DADBD172A9D8256.prod-worker3 [15.12.2014]
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*Deutsche Nationalbibliothek (2013b): 1989-2012: Vom Einigungsvertrag 1989/90 bis in die Gegenwart. Verfügbar unter: http://www.dnb.de/DE/Wir/Geschichte/100Jahre/geschichte4.html;jsessionid=BA1059ADF0B86FECE7029629D3D37E9D.prod-worker3 [15.12.2014]
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*Didszuns, Rolf (2014): Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt. Verfügbar unter: http://frankfurt-interaktiv.de/frankfurt/kunst/deutsche_bibliothek/deutsche_nationalbibliothek.html [12.12.2014]
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== Weblinks ==
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* [http://www.dnb.de/DE/Home/home_node.html Deutsche Nationalbibliothek]
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* [http://frankfurt-interaktiv.de/frankfurt/kunst/deutsche_bibliothek/deutsche_nationalbibliothek.html Frankfurt]
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DDB (2005): Gesetzentwurf der Bundesregierung:  Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG). http://www.ddb.de/wir/pdf/dnbg_druck.pdf, 12. 6. 2006
 
  
 
== Verwandte Begriffe ==
 
== Verwandte Begriffe ==
  
 
* [[broader::Bibliothek]]
 
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* [[english:: German National Library]]
 
* [[synonymous::Nationalbibliothek]]
 
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* [[related:: Öffentliche Institution]]
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* [[broader:: Gedächtnisinstitution]]
  
 
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Aktuelle Version vom 3. Januar 2015, 07:48 Uhr

Deutsche Nationalbibliothek Leipzig[1]
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main[2]

Die Deutsche Nationalbibliothek ist die zentrale Archivbibliothek für sämtliche Medienwerke in deutscher Sprache und fremdsprachige Medienwerke über Deutschland und über Persönlichkeiten des deutschen Sprachgebietes, die so genannte Germanica. Sie sammelt diese im In- und Ausland. Sie ist ausserdem das nationalbibliografische Zentrum Deutschlands. (Deutsche Nationalbibliothek 2014a)


Geschichte

Gründung

Nach der Reichsgründung 1871 wurde darüber diskutiert, eine zentrale Sammel- und Aufbewahrungsstätte für literarische Werke einzurichten. Es war von einer Reichsbibliothek, Deutscher Zentralbibliothek, Deutscher Bibliothek, Deutscher Bücherei und auch von einer Nationalbibliothek die Rede. Da das Reich zu der Zeit als Staatenbund föderal strukturiert war, standen verschiedene verfassungsrechtliche und politische Hürden im Weg zu einer zentralen Bibliothek. Doch die Literaturversorgung wurde immer deutlicher ein Politikum, da sie nicht mehr zeitgemäss war.

Die deutschen Schriftsteller wagten 1881 einen Vorstoss, doch diese Eingabe wurde vom Reichkanzler abgewiesen. Die Königliche Bibliothek zu Berlin konnte nicht als Reichsbibliothek etabliert werden. Sie hatte zwar den Auftrag, „in möglichster Vollständigkeit die deutsche und in angemessener Auswahl auch die ausländische Literatur zu sammeln“, doch stellte sich 1912 heraus, dass die Königliche Bibliothek lediglich zwei Drittel der deutschsprachigen Buchproduktion be-sass. Pro Jahr fehlten rund 10‘000 Titel. In London oder Paris bestand eine Abgabepflicht für Pflichtexemplare aus der laufenden nationalen Buchproduktion, wohingegen im Deutschen Reich eine Abgabepflicht 1874 durch eine Reichstagsmehrheit abgewiesen wurde.

Anfang des 20. Jahrhunderts verdreifachte sich die jährliche Buchproduktion des Deutschen Reiches und die Kluft zwischen den Neuerscheinungen und der Aufnahme in die Bibliotheken vergrösserte sich. Die Königliche Bibliothek erhielt nicht einmal die Hälfte der deutschen Titel. Die finanziellen Mittel reichten nicht aus, um Löcher in den Bibliotheken zu schliessen. Diese Unterversorgung war nicht allein ein Problem unzulänglicher finanzieller Ressourcen, sondern auch grundsätzlichen Vorbehalten gegen eine auf Vollständigkeit angelegte nationale Sammelstätte. Gleichwohl wuchs der Unmut über die bestehenden Verhältnisse. Gelehrte suchten oftmals vergeblich nach Forschungsliteratur und Quellenschriften. Schriftsteller äußerten die Sorge, dass ihre literarischen Werke nur geringe Aussicht hatten, dauerhaft überliefert zu werden. Und Vertreter der naturwissenschaftlichen und technischen Disziplinen kritisierten, dass Veröffentlichungen ihrer Fachgebiete in den großen Bibliotheken völlig unterrepräsentiert waren.

Erich Ehlermann, Dresdner Verlagsbuchhändler und 2. Vorsteher des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig trat seit 1910 für die Begründung einer neuen Bibliothek in Leipzig ein. „Diese deutsche Zentralbibliothek soll die Aufgabe erhalten, mit möglichster Vollständigkeit die Erzeugnisse des gesamten Buchhandels im deutschen Sprachgebiete, die gesamte deutsche periodische Literatur, die Privatdrucke, Festschriften, Flugblätter und ähnliche Drucke zu sammeln.“

1912 wurde ein Vertrag zwischen dem Königreich Sachsen, der Stadtgemeinde Leipzig und dem Börsenverein der deutschen Buchhändler zu Leipzig unterzeichnet, woraus eine Bibliothek mit einem besonderen Charakter in Leipzig hervorging. Sie war das Eigentum eines Vereins, der die Interessen des deutschen Buchhandels vertrat. Die Errichtung und zehn Jahre Unterhalt wurde vom Land und der Kommune übernommen und der Börsenverein war für die Beschaffung der Druckwerke zuständig.

Die Bibliothek bekam den Auftrag, alles zu sammeln und zu bewahren, was ab dem 1. Januar 1913 im Deutschen Reich, sowie auch in der Schweiz und Österreich publiziert wurde. Die Werke vor 1913 und fremdsprachige Literatur wurden ausgenommen. Schließlich stellte der Börsenverein in Aussicht, der deutsche Buchhandel werde freiwillig und kostenlos die neuerscheinenden Drucke zur Verfügung stellen.

Am 1. Januar 1913 nahm die Deutsche Bücherei ihre Tätigkeit auf. (Deutsche Nationalbibliothek 2014e)

1912-1945

Die Deutsche Bücherei nimmt ihre Arbeit 1913 in den provisorischen Räumen des Buchhändlerhauses auf. Zwischen 1914-1916 wird der Bau der Deutschen Bücherei errichtet.

Im ersten Jahr ihres Bestehens gehen schon 21'000 Exemplare ein und im Folgejahr musste bei 685 Verlagen wegen Nichteinhaltung ihrer Lieferzusagen reklamiert werden.

Die Bibliographische Abteilung der deutschen Buchhändler siedelt 1916 in die Deutsche Bücherei über und wird 1921 mit den Bibliothekaren des Alphabetischen Kataloges zur Bibliographischen Abteilung der Deutschen Bücherei zusammengeführt.

Zu Beginn der zwanziger Jahre geriet die Deutsche Bücherei in eine existentielle Finanzkrise aufgrund der Geldentwertung. Das Deutsche Reich beteiligt sich im Jahr 1923 an der Finanzierung und übernimmt vierzig Prozent des Etats.

1931 verzeichnet die Deutsche Bücherei einen neuen Höchststand von 402‘000 Besuchern.

Sie übernimmt immer mehr nationalbibliografische Aufgaben und wird 1933 dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unterstellt. Der Deutsche Gruss wird eingeführt und verbotene, sowie unerwünschte Literatur der allgemeinen Nutzung entzogen. Durch Beschlagnahmungen der Gestapo von Büchern gelangen immer mehr Werke in den Bestand. Mitarbeiter werden aus politischen Gründen entlassen, doch ein Versuch den Direktor durch ein Parteimitglied zu ersetzten scheitert.

Mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges werden die Öffnungszeiten der Bibliothek stark eingeschränkt. Der Gesamtbestand beläuft sich 1940 auf ca. 1,63 Mio. Bände bei einem jährlichen Neuzugang von 83.000 Bänden.

Der Sammelauftrag der Deutschen Bücherei wird zu Beginn der vierziger Jahre auf Betreiben des Direktors stark erweitert: 1941 um Übersetzungen deutscher Werke und Germanica, 1943 um Musikalien Deutschlands, Österreichs und der deutschsprachigen Schweiz sowie um Kunstblätter.

Die Benutzung lässt in den Kriegsjahren erheblich nach. Am 4. Dezember 1943 wird das Gebäude bei einem Luftangriff stark beschädigt. Im Januar 1944 wird die Deutsche Bücherei für die Benutzung geschlossen. (Deutsche Nationalbibliothek 2013a)

1945-1989

Die Bücherei eröffnet am 24. November 1945 erneut ihre Tore. Die ausgelagerten Medien werden bis 1946 zurücktransportiert.

Ebenfalls 1946 wird die Neugründung einer deutschen Archivbibliothek mit Sitz in Frankfurt am Main initiiert und erhält den Namen Deutsche Bibliothek. Sie ist in den Räumen der Stadt- und Universitätsbibliothek untergebracht und nimmt dort ihre Arbeit auf. Der Bestand umfasst 1947 ungefähr 14'000 Werke.

Somit existieren parallel zwei Bibliotheken in Deutschland mit der Aufgabenstellung und Funktion einer Nationalbibliothek.

1989-2012

Am 31. August 1990 wird der Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik unterschrieben. Dieser regelt auch die Vereinigung von Deutschen Bücherei und Deutscher Bibliothek mit verteilten Aufgaben zur neuen Bundesanstalt "Die Deutsche Bibliothek".

Vielfältige Baumaßnahmen an beiden Standorten stehen bevor. 1990 ist Baubeginn für das seit langem im Planungsstadium befindliche neue Gebäude am Frankfurter Standort. Etwa gleichzeitig beginnen bis 2005 dauernde umfangreiche Baumaßnahmen am Leipziger Gebäude zur Substanzerhaltung, Sanierung und Wiederherstellung historischer Baugestalt.

Ab 2004 ist die Datenbank der Deutschen Nationalbibliografie erstmals online für jeden kostenfrei zur eigenen Recherche zugänglich.

Am 29. Juni 2006 tritt das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien initiierte neue „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek“ in Kraft. Netzpublikationen werden zum Sammelauftrag hinzugefügt und die Bibliothek wird durch dieses Gesetz in Deutsche Nationalbibliothek umbenannt.

Im Oktober 2008 erlässt Bundeskanzlerin Angela Merkel eine neue Pflichtablieferungsverordnung, die insbesondere Netzpublikationen neu berücksichtigt und die die bisherige Pflichtstückverordnung ersetzt.

Ab Januar 2010 wird die Deutsche Nationalbibliografie als kostenfreie Online-Zeitschrift angeboten und eine neue Bibliografie-Reihe O für Online-Publikationen eingeführt. Im Laufe des Jahres 2011 wird die Mikrofilm-Archivierung von 300 Tageszeitungen schrittweise auf die Sammlung und Archivierung der entsprechenden E-Paper umgestellt, so dass mit Ende des Jahres nur noch etwa 150 Tageszeitungstitel weiter als Mikrofilm archiviert werden. (Deutsche Nationalbibliothek 2013b)


Auftrag

Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) hat die Aufgabe, lückenlos alle deutschen und deutschsprachigen Publikationen ab 1913, im Ausland erscheinende Germanica und Übersetzungen deutschsprachiger Werke, sowie die zwischen 1933 und 1945 erschienenen Werke deutschsprachiger Emigranten zu sammeln, dauerhaft zu archivieren, bibliografisch zu verzeichnen sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Ausserdem ist sie ein wichtiger Partner in der Regelwerk- und Normierungsarbeit im deutschsprachigen Bereich, wie auch massgeblich an der Entwicklung internationaler Standards beteiligt. (Deutsche Nationalbibliothek 2014a)

Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek vom 22. Juni 2006 liefert die rechtlichen Grundlagen zur Sammlung. Ergänzt wurde das Gesetz im Oktober 2008 durch die Pflichtablieferungsverordnung (PflAV). Diese präzisiert den Sammelauftrag. In Kombination legen diese beiden Gesetzesgrundlagen fest, was Sammlungsgegenstand der DNB ist.

Ab 1913 umfasst die Sammlung:

  • in Deutschland veröffentlichte Medienwerke
  • im Ausland veröffentlichte deutschsprachige Medienwerke
  • im Ausland veröffentlichte Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in andere Sprachen
  • im Ausland veröffentlichte fremdsprachige Medienwerke über Deutschland, so ge-nannte Germanica
  • die zwischen 1933 und 1945 von deutschsprachigen Emigranten verfassten oder veröffentlichten Druckwerke

Die Medienwerke sind in körperlicher, wie auch unkörperlicher Form zu sammeln. Dies umfasst herkömmliche Veröffentlichungen in Papier- und Mikroformen, Tonträger und kör-perliche Medienwerke auf elektronischen Datenträgern, sowie Netzpublikationen. (Deutsche Nationalbibliothek 2014b).

Die PflAV definiert das Recht der DNB auf kostenlose und unaufgeforderte Belieferung mit Medienwerken aus Deutschland. Es schliesst Medienwerke von der Ablieferungspflicht aus, die von keinem öffentlichen Interesse für die Sammlung sind. Verleger, ob gewerblich oder nicht gewerblich, in Deutschland sind verpflichtet, jeweils zwei Pflichtexemplare seiner Medienwerke kostenlos an die DNB abzuliefern.

Medienwerke die nicht in Deutschland veröffentlicht wurden, werden als Geschenk, durch Tausch oder Kauf einmal erworben. Dies erfolgt in Leipzig, wo die Werke auch bibliografisch erschlossen und archiviert werden.

Derzeit werden nur körperliche Medienwerke gesammelt, Netzpublikationen werden jedoch in Ausnahmefällen archiviert. Die Benutzung ist an beiden Standorten der Deutschen Natio-nalbibliothek gewährleistet. (Deutsche Nationalbibliothek 2014c)

Aus dem Ausland werden gesammelt (Deutsche Nationalbibliothek 2014c):

  • monografische und periodische Medienwerke, die im Ausland in deutscher Sprache er-schienen sind
  • im Ausland verlegte Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in andere Sprachen
  • im Ausland erschienene fremdsprachige Medienwerke über Deutschland und über Persönlichkeiten des deutschen Sprachgebietes, so genannte Germanica

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Sammelauftrag werden durch die Sammelrichtlinien weiter erläutert und präzisiert. Die Funktion der Sammelrichtlinien ist die differenzierte Festlegung, welche Publikationen aus Deutschland und aus dem Ausland zu sammeln sind, da die ständig wachsende Publikationsmenge und die große Zahl der Internetveröffentlichungen zu einer Eingrenzung nach formalen Kriterien zwingen. Außerdem enthalten sie Regelungen für die Ergänzung der Sammlungen der Exil-Literatur, der Anne-Frank-Shoah-Bibliothek und des Deutschen Buch- und Schriftmuseums. (Deutsche Nationalibliothek 2014b)

Sondersammlungen

Organisation

Die Hauptorgane der DNB sind der Verwaltungsrat, die Generaldirektorin und die Beiräte. Organisationsübersicht

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat entscheidet in allen Angelegenheiten, die für die Deutsche Nationalbibliothek von grundsätzlicher und/oder von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind Deutsche Nationalbibliothek 2014d):

  • Erlass der Satzung
  • Feststellung des Haushaltsplanes
  • Entlastung der Generaldirektorin nach Abschluss der Rechnungsprüfung
  • Erlass einer Benutzungsordnung
  • Erlass einer Kostenordnung
  • Erlass der Sammelrichtlinien

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates ist ein Vertreter der obersten Dienstbehörde. Der Verwaltungsrat besteht aus (Deutsche Nationalbibliothek 2014d):

  • zwei Vertretern des Deutschen Bundestages
  • drei Vertretern der Bundesregierung (davon zwei aus der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde)
  • aus einem Vertreter der Deutschen Forschungsgemeinschaft
  • aus drei Mitgliedern des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels
  • einem Mitglied des Deutschen Musikverlegerverbandes
  • einem Mitglied des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft
  • je einem Vertreter der Stadt Leipzig sowie der Stadt Frankfurt am Main
Generaldirektion

Die Generaldirektorin führt die laufenden Geschäfte der Deutschen Nationalbibliothek nach den Beschlüssen und den Richtlinien des Verwaltungsrates sowie den Bestimmungen der Satzung. Sie wird in ihren Aufgaben unterstützt von einer ständigen Vertreterin in Frankfurt und einem ständigen Vertreter in Leipzig. (Deutsche Nationalbibliothek 2014d)

Beiräte

Der Beirat der Deutschen Nationalbibliothek berät den Verwaltungsrat und die Generaldirektorin in allen zur Entscheidung anstehenden fachlichen Fragen. Der Beirat besteht aus bis zu zwölf Sachverständigen aus dem Bibliotheks- und Informationswesen sowie dem Verlagswesen und dem Buchhandel. Der Beirat für das Musikarchiv der Deutschen Nationalbibliothek berät den Verwaltungsrat und die Generaldirektorin in allen speziellen Fragen, die das Deutsche Musikarchiv betreffen. Seine Mitglieder sind bis zu zwölf Sachverständige aus dem Musikbibliotheks- und Musikverlagswesen sowie aus dem Phonothekswesen und der Musiktonträgerindustrie. (Deutsche Nationalbibliothek 2014d)

Zahlen und Fakten

  • Der Standort Frankfurt ist für die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik zuständig; dazu gehören auch Aufbau und Führung der zentralen Datenbank. Er übernimmt Produktion, Marketing und Vertrieb der nationalbibliografischen Dienstleistungen
  • Außerdem ist in Frankfurt das Deutsche Exilarchiv 1933 - 1945 angesiedelt
  • Am Standort Leipzig befinden sich das Deutsche Buch- und Schriftmuseum, die Sammlung Exil-Literatur 1933-1945 und die Anne-Frank-Shoah-Bibliothek
  • Das 1970 gegründete Deutsche Musikarchiv Berlin ist dem Standort Leipzig als Abteilung zugeordnet. Es ist für die Bearbeitung und bibliografische Verzeichnung der Musikalien und Musiktonträger verantwortlich
  • Der Gesamtbestand der Deutschen Nationalbibliothek beläuft sich derzeit auf 24,7 Millionen Einheiten. Als Einheiten zählen Bücher, Zeitschriften, Karten, Musikno-ten, Tonträger oder Flugblätter


Quellen

Weblinks


Verwandte Begriffe

… weitere Daten zur Seite „Deutsche Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek ist die zeDie Deutsche Nationalbibliothek ist die zentrale Archivbibliothek für sämtliche Medienwerke in deutscher Sprache und fremdsprachige Medienwerke über Deutschland und über Persönlichkeiten des deutschen Sprachgebietes, die so genannte Germanica. Sie sammelt diese im In- und Ausland. Sie ist ausserdem das nationalbibliografische Zentrum Deutschlands. (Deutsche Nationalbibliothek 2014a)lands. (Deutsche Nationalbibliothek 2014a) +