Accessibility: Unterschied zwischen den Versionen
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Die WCAG 2.0 sind in vier Prinzipien unterteilt. Das erste betrifft die Wahrnehmbarkeit von Informationen und Funktionen. Um die Wahrnehmbarkeit einer Webseite zu verbessern ist eine textorientierte Gestaltung von Vorteil. Damit ist einerseits gemeint, dass Multimedia als anschauliche Ergänzung des Textes dienen sollte und nicht als Ersatz dafür. Andererseits bedeutet Textorientierung aber auch, dass alle Nicht-Text-Elemente, wie Bilder, Videos, Links, Buttons usw. mit einem aussagekräftigen Alternativtext versehen werden müssen. Der Alternativtext wird nach ein paar Sekunden angezeigt, wenn man den Mauszeiger z.B. auf einem Bild ruhen lässt. Bei der Einbindung eines Bildes sollte dieser Alternativtext nicht nur darauf hinweisen, dass es sich um eine Grafik handelt, denn diese Information erhält der Blinde bereits durch den Screenreader. Stattdessen sollte der Alternativtext kurz beschreiben was auf dem Bild zu sehen ist. Dies gilt auch für Videos, wobei hier zusätzlich zum Alt-Text auch noch eine Zusammenfassung des Video-Inhaltes in Textform zur Verfügung gestellt werden sollte. So können nicht nur Blinde an dem Inhalt des Videos teilhaben, sondern auch nicht behinderte Menschen, denen beispielsweise nur die neueste Version der Software fehlt um das Video abspielen zu können. Eine weitere Möglichkeit um Videos so barrierefrei wie möglich zu machen ist die Verwendung von Untertiteln, was einerseits Schwerhörigen bzw. Gehörlosen hilft und andererseits auch von Vorteil ist, wenn das Gesprochene im Video wegen der Qualität oder Dialekt nicht gut zu verstehen ist. Auch für Tabellen ist eine Zusammenfassung als alternative Informationsquelle sinnvoll, da je nach Komplexität der Tabelle schnell der Überblick verloren gehen kann, wenn der Screenreader Spalte für Spalte vorliest. Wenn die textuelle Hauptnavigation durch aus Bildern bestehende Buttons ersetzt wird, müssen auch diese mit entsprechendem Alt-Text hinterlegt werden, damit Blinde bzw. User, denen Updates oder ganze Software fehlen, die Website überhaupt nutzen können. | Die WCAG 2.0 sind in vier Prinzipien unterteilt. Das erste betrifft die Wahrnehmbarkeit von Informationen und Funktionen. Um die Wahrnehmbarkeit einer Webseite zu verbessern ist eine textorientierte Gestaltung von Vorteil. Damit ist einerseits gemeint, dass Multimedia als anschauliche Ergänzung des Textes dienen sollte und nicht als Ersatz dafür. Andererseits bedeutet Textorientierung aber auch, dass alle Nicht-Text-Elemente, wie Bilder, Videos, Links, Buttons usw. mit einem aussagekräftigen Alternativtext versehen werden müssen. Der Alternativtext wird nach ein paar Sekunden angezeigt, wenn man den Mauszeiger z.B. auf einem Bild ruhen lässt. Bei der Einbindung eines Bildes sollte dieser Alternativtext nicht nur darauf hinweisen, dass es sich um eine Grafik handelt, denn diese Information erhält der Blinde bereits durch den Screenreader. Stattdessen sollte der Alternativtext kurz beschreiben was auf dem Bild zu sehen ist. Dies gilt auch für Videos, wobei hier zusätzlich zum Alt-Text auch noch eine Zusammenfassung des Video-Inhaltes in Textform zur Verfügung gestellt werden sollte. So können nicht nur Blinde an dem Inhalt des Videos teilhaben, sondern auch nicht behinderte Menschen, denen beispielsweise nur die neueste Version der Software fehlt um das Video abspielen zu können. Eine weitere Möglichkeit um Videos so barrierefrei wie möglich zu machen ist die Verwendung von Untertiteln, was einerseits Schwerhörigen bzw. Gehörlosen hilft und andererseits auch von Vorteil ist, wenn das Gesprochene im Video wegen der Qualität oder Dialekt nicht gut zu verstehen ist. Auch für Tabellen ist eine Zusammenfassung als alternative Informationsquelle sinnvoll, da je nach Komplexität der Tabelle schnell der Überblick verloren gehen kann, wenn der Screenreader Spalte für Spalte vorliest. Wenn die textuelle Hauptnavigation durch aus Bildern bestehende Buttons ersetzt wird, müssen auch diese mit entsprechendem Alt-Text hinterlegt werden, damit Blinde bzw. User, denen Updates oder ganze Software fehlen, die Website überhaupt nutzen können. | ||
− | Wie | + | Wie schon angedeutet, sollten immer mehrere Unterscheidungsmerkmale verwendet werden um Links oder Überschriften vom normalen Text abzuheben. Farbliche Unterscheidungen sind allein schon wegen möglicher Farbfehlsichtigkeit problematisch, aber auch Blinde erkennen eine Überschrift nicht als solche, wenn sie bloß fett gedruckt oder andersfarbig ist. Hier ist es sinnvoller das Title-Attribut zu verwenden, anstatt nur die Schriftgröße der Überschrift zu variieren. Der Blinde kann sich so besser auf der Seite orientieren und der HTML-Code wird um einiges kürzer und übersichtlicher. Bei der Kennzeichnung von Links ist es üblich den verlinkten Text zu unterstreichen und eine andere Farbe, meistens ein dunkles Blau, zu verwenden. Wenn man den Link noch mehr hervorheben möchte, könnte man ihm noch ein Symbol vorranstellen, wie z.B. einen kleinen Pfeil nach rechts. |
− | Bezüglich der farblichen Gestaltung einer Website muss mehr als nur die Kombination Rot-Grün vermieden werden. Weitere kritische Farbpaare sind Beige- bzw. Gelbtöne zusammen mit Rot oder Grün und die Kombination von Rot und Schwarz, da dunkleres Rot für Menschen mit Rot-Blindheit fast als Schwarz wahrgenommen wird. Generell sollten keine komplementären Farbkombinationen verwendet werden, da dies zu Flimmern auf dem Bildschirm führen kann und unnötig die Augen beim Lesen anstrengt. Barrierearm ist die Kombination aus schwarzer oder dunkelblauer Schriftfarbe und weißem Hintergrund. Da Monitore selbstleuchtend sind und große weiße Flächen Blendempfindlichkeit verursachen können ist es noch besser die weiße Hintergrundfarbe mit einer anderen Farbe leicht abzutönen, z.B. in ein zartes Hellblau. Um dem allgemeinen Problem entgegenzuwirken, dass viele Internetuser benutzerdefinierte Einstellungen vornehmen, ist es sinnvoll alternative Farbkombinationen zur Gewählten anzubieten. Der User kann so die farbliche Gestaltung der Seite bis zu einem gewissen Maß verändern, ohne dass es zu Problemen durch persönliche Einstellungen kommt. Dies können beispielsweise unsichtbar gewordene Textpassagen sein, die entstehen, wenn User zufällig dieselbe Hintergrundfarbe wählen wie die vom Webdesigner gewählte Schriftfarbe. Unter http://gmazzocato.altervista.org/colorwheel/wheel.php ist es möglich alle möglichen Farbkombinationen auf Wahrnehmbarkeit zu testen. Doch Farbfehlsichtigkeit sollte nicht nur bei Hintergrund- und Schriftfarbe beachtet werden, sondern auch in Grafiken. Ein Beispiel wäre hier ein Säulendiagramm und dem dazugehörigen Text, in dem von roten und blauen Säulen die Rede ist und somit Farbenblinde keine Auskunft darüber erhalten, was genau aus dem Diagramm herauszulesen ist. | + | Bezüglich der farblichen Gestaltung einer Website muss mehr als nur die Kombination Rot-Grün vermieden werden. Weitere kritische Farbpaare sind Beige- bzw. Gelbtöne zusammen mit Rot oder Grün und die Kombination von Rot und Schwarz, da dunkleres Rot für Menschen mit Rot-Blindheit fast als Schwarz wahrgenommen wird. Generell sollten keine komplementären Farbkombinationen verwendet werden, da dies zu Flimmern auf dem Bildschirm führen kann und unnötig die Augen beim Lesen anstrengt. Barrierearm ist die Kombination aus schwarzer oder dunkelblauer Schriftfarbe und weißem Hintergrund. Da Monitore selbstleuchtend sind und große weiße Flächen Blendempfindlichkeit verursachen können ist es noch besser die weiße Hintergrundfarbe mit einer anderen Farbe leicht abzutönen, z.B. in ein zartes Hellblau. Um dem allgemeinen Problem entgegenzuwirken, dass viele Internetuser benutzerdefinierte Einstellungen vornehmen, ist es sinnvoll alternative Farbkombinationen zur Gewählten anzubieten. Der User kann so die farbliche Gestaltung der Seite bis zu einem gewissen Maß verändern, ohne dass es zu Problemen durch persönliche Einstellungen kommt. Dies können beispielsweise unsichtbar gewordene Textpassagen sein, die entstehen, wenn User zufällig dieselbe Hintergrundfarbe wählen wie die vom Webdesigner gewählte Schriftfarbe. Unter http://gmazzocato.altervista.org/colorwheel/wheel.php ist es möglich alle möglichen Farbkombinationen auf Wahrnehmbarkeit zu testen. Doch Farbfehlsichtigkeit sollte nicht nur bei Hintergrund- und Schriftfarbe beachtet werden, sondern auch in Grafiken. Ein Beispiel wäre hier ein Säulendiagramm und dem dazugehörigen Text, in dem von roten und blauen Säulen die Rede ist und somit Farbenblinde keine Auskunft darüber erhalten, was genau aus dem Diagramm herauszulesen ist. |
=== Bedienbarkeit === | === Bedienbarkeit === |
Version vom 15. April 2008, 12:23 Uhr
NOCH IN ARBEIT!
Inhaltsverzeichnis
Definition
Accessibility bzw. Barrierefreiheit bedeutet, dass jedem Menschen, unabhängig von seiner Herkunft, seinem Alter oder von körperlichen oder geistigen Einschränkungen, die aktive Teilnahme am Leben ermöglicht werden muss. Dies reicht von behindertengerechten Straßen und Geschäften (Aufzüge, Rollstuhl-Rampen usw.) bis hin zu Speisekarten in mehreren Sprachen. Es gilt also, mögliche Barrieren zu beseitigen, die das selbstständige Leben im Allgemeinen bzw. bestimmte Tätigkeiten im Speziellen erschweren oder sogar unmöglich machen. Ihren gesetzlichen Ursprung findet die Barrierefreiheit im ‚Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen’. Laut diesem sind „bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche“ barrierefrei, „wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“ (vgl. §4 Behindertengleichstellungsgesetz – BGG).
Im Zeitalter des Internet gewinnt auch die barrierefreie Gestaltung von Webseiten immer mehr an Bedeutung. Viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen sind auf andere Menschen angewiesen, die ihnen bei alltäglichen Dingen helfen, wie Einkäufe oder Geldüberweisungen tätigen. Die ständig wachsende Präsenz verschiedener Dienstleistungen im World Wide Web eröffnet z.B. Gehbehinderten neue Möglichkeiten der Selbstständigkeit, da sie viele Geschäfte von zuhause aus erledigen und sich sogar den Gang zum Amt sparen können. Leider sind die meisten Webauftritte noch nicht genügend an die Bedürfnisse solcher Menschen angepasst und können so nur schwer bzw. gar nicht von ihnen genutzt werden. Grund für diese Defizite ist meist die Unterschätzung der Wichtigkeit des Themas Barrierefreiheit im Bereich Internet. Viele Menschen sehen beispielsweise nicht die Notwendigkeit ihren Internetauftritt blindengerecht zu gestalten, da sie annehmen, dass diese Gruppe von Menschen sowieso nicht im Web aktiv ist. Dies lässt sich unter anderem auf das unzureichende Wissen über die Hilfsmittel, die Blinde zur Nutzung des Internet verwenden können, zurückführen. Um dem entgegenzuwirken gibt es inzwischen viele Richtlinien und sogar Gesetze, die informieren und festlegen, was getan werden muss um einen Internetauftritt so barrierefrei wie möglich zu gestalten und somit für Gleichberechtigung zu sorgen.
World Wide Web Consortium
Das World Wide Web Consortium (W3C) ist ein Zusammenschluss von über 370 Vertretern der Software-Industrie, zu denen auch bekannte Firmen wie T-Online und Microsoft gehören. Das Gremium befasst sich allgemein mit Entwicklungen im Web und der Standardisierung von Techniken. Gegründet wurde die Organisation von Tim Berners-Lee, der auch als HTML-Erfinder und Begründer des WWW gilt. Das W3C hat bis jetzt mehr als 40 Empfehlungen für Web-Anwendungen veröffentlicht, darunter auch die Web Content Accessibility Guidelines 2.0, welche später noch genauer erläutert werden.
Ziele des W3C sind neben der universellen Zugänglichkeit vor allem das semantische Web, welches „eine Erweiterung des Internet (ist), in dem jede Information eine klar definierte Bedeutung hat, sodass Mensch und Computer besser miteinander kommunizieren und zusammenarbeiten können“. Ein weiteres Projekt des W3C ist das sogenannte ‚Web of Trust’, bei dem es um den Aufbau eines vertrauenswürdigen Netzwerkes mithilfe von digitalen Schlüssel und Signaturen geht damit die Informationen der Nutzer nicht missbraucht werden. Das W3C beschäftigt sich außerdem mit der Entwicklung neuer Techniken und Computersprachen, wobei es hier vor allem um Kompatibilität und Hard- und Softwareunabhängigkeit geht.
Der Teil des W3C, welcher für Barrierefreies Webdesign zuständig ist, ist die Web Accessibility Initiative (WAI). Um für Barrierefreiheit im Internet zu sorgen entwickelt die WAI Standards für alle Mitwirkenden. Dazu gehören zum einen die Entwickler von Autoren-Werkzeugen zum produzieren von barrierefreien Webseiten und zum anderen solche, die dafür zuständig sind, dass ihre Software die Webinhalte für alle zugänglich wiedergibt. Im Vordergrund stehen jedoch die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die angeben wie man Software einsetzen muss um bei einem Internetauftritt Barrieren zu vermeiden.
Richtlinien und Gesetze
Web Content Accessibility Guidelines
Die WCAG 1.0 spielen eine wichtige Rolle beim barrierefreien Webdesign. Im Jahre 1999 wurde die erste Version vom W3C veröffentlicht, welche 14 Kategorien mit insgesamt 66 Richtlinien umfasst. Die Empfehlungen reichen von der Farbwahl, der Größe der Schrift und der Verständlichkeit des Textes bis zur Geräteunabhängigkeit. Außerdem ist jede Richtlinie einer von drei Prioritäten zugeteilt. Richtlinien der Priorität 3 sind sogenannte „Darf“-Kriterien, d.h. ihre Nichteinhaltung hat keine schwerwiegenden Probleme für bestimmte Nutzergruppen zur Folge. Dagegen bewirkt das Nichtbeachten der Richtlinien der Prioritäten 1 („Muss“-Kriterien) und 2 („Soll“-Kriterien), dass eine oder mehrere Nutzergruppen das Angebot nicht oder nur schwer nutzen können, da sie auf erhebliche Barrieren stoßen. Dementsprechend gibt es auch drei Konformitätsstufen, die angeben welche Prioriäten erfüllt wurden:
- Konformitätsstufe A: alle Checkpunkte der Priorität 1 wurden erfüllt
- Konformitätsstufe AA: alle Checkpunkte der Priorität 1 und 2 wurden erfüllt
- Konformitätsstufe AAA: alle Checkpunkte der aller Priortäten wurden erfüllt
Nachteil der Version 1.0 ist, dass die Inhalte stark auf HTML und CSS spezialisiert sind und aufgrund neuer Programme und Technologien schnell ihre Gültigkeit verloren. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Richtlinien oft zu konkret formuliert sind und so wenig Variationsspielraum lassen, was es erschwert die Richtlinien umzusetzen. Diese Nachteile werden in der Version 2.0 beseitigt. Sie basiert auf den WCAG 1.0 jedoch sind die Richtlinien einfacher und allgemeiner formuliert um ein größeres Publikum anzusprechen und stets auf dem Stand der Technik zu bleiben. Sie schließen nun Multimedia nicht mehr so stark aus, sondern geben Hinweise, wie man Multimedia in seinen Webauftritt integrieren kann, ohne dass gravierenden Barrieren entstehen.
Barrierefreie Informationstechnikverordnung
Die Barrierefreie Informationstechnikverordnung (BITV) ist eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und regelt seit 2002 die barrierefreie Informationstechnik in Deutschland. Sie enthält 14 Paragraphen mit untergeordneten Bedingungen und ihre Inhalte weichen kaum von denen der WCAG ab. Die Verordnung betrifft Webauftritte/-angebote, öffentlich zugängliche Intranetauftritte/-angebote und mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen (vgl. §1, BITV).
Landesgleichstellungsgesetze
Die Landesgleichstellungsgesetze sorgen für Barrierefreiheit in den einzelnen Bundesländern in Deutschland. Das erste Landesgleichberechtigungsgesetz wurde bereits 1999 in Berlin verabschiedet, also noch vor Inkrafttreten der BITV. Niedersachsen ist mit seinem Ende 2007 verabschiedeten NBGG eines der letzten Bundesländer, wobei Mecklenburg-Vorpommern bis heute noch keinen Entwurf eingereicht hat. Das Saarland zählt mit einer Verabschiedung im Jahre 2003 zum bundesweiten Mittelfeld.
Barrieren
Damit Webseiten optimal an die Bedürfnisse behinderter Menschen angepasst werden können ist es zunächst wichtig zu wissen, welche Arten an Beeinträchtigungen es gibt und welche Gruppen besonders auf barrierefrei gestaltete Webseiten angewiesen sind. In Deutschland leben zurzeit ca. 82 Millionen Menschen. Jeder 10. in Deutschland leidet an einer Behinderung, was eine Zahl von über 8 Millionen Menschen ausmacht. Davon sind ca. 6,7 Millionen schwerbehindert, wobei erst von Schwerbehinderung gesprochen wird, wenn das Ausmaß der körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung einen Grad von mindestens 50 erreicht.
Sehbehinderung
Ein weit verbreitetes Handicap ist sicherlich die Sehschwäche, mit der in Deutschland ca. 4 Millionen Menschen leben. Jedoch gilt erst eine Sehschärfe von 0.3 oder weniger als Sehbehinderung, von der 500.000 Menschen in der Bundesrepublik betroffen sind. Um im Internet zu navigieren verwenden Sehbehinderte eine Reihe von Hilfsmitteln, darunter vor allem Vergrößerungssysteme, wie die Bildschirmlupe, um einen Teil der dargebotenen Information stark vergrößert darzustellen. Außerdem nehmen sie benutzerdefinierte Einstellungen an Kontrast und Größe der Schrift auf Webseiten vor. Solche Einstellungen führen bei nicht validem HTML-Code oft zu Verschiebungen der Elemente und des Inhaltes, sodass die gesamte Webseite unübersichtlich wird und der Inhalt nicht mehr nachvollziehbar ist.
Hier wird bereits das grundlegende Problem beim barrierefreien Webdesign deutlich: Genauso wie eine Vielzahl an unterschiedlichen Behinderungen bzw. Einschränkungen existiert, gibt es auch eine Vielzahl an benutzerdefinierten Einstellungen und unendlich viele Möglichkeiten im Web zu navigieren. Diese Tatsache macht es umso schwieriger eine Webseite an die Bedürfnisse jedes Einzelnen anzupassen. Am schwierigsten jedoch haben es die 155.000 Blinden, die in Deutschland leben. Mithilfe eines Screen- bzw. Webreaders müssen sie sich alle Inhalte, die normalerweise auf dem Bildschirm zu sehen sind, enkodieren und vorlesen lassen. Dies funktioniert entweder auf auditive Weise per Sprachausgabe oder die Informationen werden ihnen in Form von Blindenschrift auf einer Braillezeile ausgegeben.
Farbfehlsichtigkeit
Die Farbenblindheit gehört zu den häufig unterschätzten Barrieren, obwohl allein 8% der männlichen Bevölkerung mit diesem Problem konfrontiert sind. Bei der eher selten vorkommenden vollständigen Farbenblindheit (Achromatopsie) können nur Graustufen wahrgenommen werden. Dies bedeutet für Webdesigner, dass sie zwischen Schrift und Hintergrund bzw. in Grafiken für ausreichend Kontrast sorgen müssen, damit den Farbenblinden die Informationen nicht verborgen bleiben. Die Tritanopie, auch als Blau-Blindheit bezeichnet, ist ebenfalls nicht weit verbreitet. Am bekanntesten ist die Rot-Grün-Blindheit (Blauzapfenmonochromasie), welche auch getrennt als Protanopie (Rot-Blindheit) oder Deuteranopie (Grün-Blindheit) vorliegen kann. Bei dieser Farbfehlsichtigkeit kann rote bzw. grüne Farbe nicht als solche wahrgenommen werden und wird durch wahrnehmbare Farben ersetzt, im diesem Falle wären das Farbtöne in Gelb bis Beige. Aus diesem Grund sollten Gelb- und Beige-Töne nicht als Farbkombination mit Rot oder Grün gewählt werden. Grundsätzlich gilt für alle Arten der Farbenblindheit, dass eine Information immer durch mehr als nur ein Unterscheidungsmerkmal gekennzeichnet werden sollte, z.B. einen Link nicht nur durch die Verwendung einer anderen Farbe kennzeichnen. Denn wenn dieses Merkmal nicht wahrgenommen werden kann, geht die Information verloren.
Lese- und Lernschwäche
Für den Teil der Bevölkerung, der an einer Lese- und Lernschwäche leidet ist die Verwendung einfach geschriebener Texte und der Verzicht auf mehrfach verschachtelte Nebensätze essentiell um die Informationen des Webauftrittes nutzen zu können. Die Anzahl an Fremdwörtern sollte möglichst gering gehalten und die vorhandenen ausreichend erklärt werden, da z.B. Legastheniker schon genug Probleme mit ihrer Muttersprache haben. Diese Art der Lese-Rechtschreib-Schwäche kommt bei 10% der Bevölkerung vor. Hierbei handelt es sich um eine genetisch bedingte Krankheit, die sich beispielsweise in Buchstabenverdrehungen, niedriger Lesegeschwindigkeit, Auslassungen und geringem Leseverständnis äußert. Bei Störungen des Kurzzeitgedächtnisses, einer anderen Form der Lernschwäche, ist es wichtig eine Reihe an Orientierungshilfen bereitzustellen, damit betroffene Menschen nicht den Überblick verlieren.
Hörbehinderung
Auf nur leichte Barrieren stoßen Menschen mit einer Hörbehinderung, wie Schwerhörigkeit oder Taubheit. Hier ist nur zu beachten, dass bei Video- oder Audiodateien Untertitel bereitgestellt werden sollten. Eine sehr hilfreiche Alternative stellen Gebärdensprachfilme dar, jedoch gehen diese mit einem hohen Aufwand einher. Sie erfordern eine in Gebärdensprache geschulte Person oder besser noch eine selbst Betroffene, die den Text darstellt. Hierbei müssen viele Details beachtet werden, wie z.B. dass das Gesicht der Person gut zu erkennen ist. Leider gibt es bis jetzt noch keine Software die mithilfe eines Avatars automatisch Text in Gebärdensprache umwandeln kann.
Motorische Behinderung
Motorische Behinderungen reichen von leichten, auf einzelne Körperteile beschränkten Störungen, wie z.B. ein vorübergehender Armbruch bis hin zum schlimmstmöglichen Fall, der Querschnittslähmung. Das Internet ermöglicht diesen Menschen die Möglichkeiten sich Umwege zu sparen, indem sie z.B. Flugtickets direkt online kaufen können und somit weder zur Bank noch ins Reisebüro müssen. Doch mit der herkömmlichen Ausstattung an Eingabegeräten ist dies für die meisten nicht möglich. Bei leichten Greifschwierigkeiten und Koordinationsproblemen sollten Webdesigner z.B. darauf achten, dass sich Buttons in einem ausreichend großen Abstand zueinander befinden, denn je näher sie beieinander liegen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit sich zu verklicken. Dies kann schnell zu Frustration und letztendlich zum verlassen der Webseite führen. Motorisch eingeschränkte Menschen verwenden meist anstatt herkömmlichen Computer-Mäusen so genannte Trackballs, bei denen das Handgelenk geschont wird. Die normale Tastatur kann durch eine Großfeldtastatur ersetzt werden um Tipp-Fehler zu vermeiden. Bei einer solchen Tastatur liegen die Tasten weiter auseinander und sind leicht abgesenkt. Sie sind somit gut geeignet für Menschen, deren Greif- und Tastgenauigkeit niedriger ist als normal. Abgesehen davon gibt es auch Eingabehilfen für Querschnittsgelähmte. Als wichtiges Beispiel ist hier die Integramouse zu nennen. Sie wird wie eine Pfeife zwischen die Lippen genommen und durch leichtes Bewegen des Kopfes wird der Mauszeiger bewegt. Durch das Blasen bzw. Ansaugen von Luft wird dann die Funktion der linken bzw. rechten Maustaste ausgeführt. Um die Funktion der Tastatur zu ersetzen wird mit Spracherkennung gearbeitet.
Sonstige Barrieren
Bis jetzt jedoch nicht berücksichtigt, sind diejenigen Menschen, die zwar in irgendeiner Weise beeinträchtigt sind, aber vom Grad oder Dauer ihrer Behinderung nicht als behindert gelten. Es ist also anzunehmen, dass es weitaus mehr gehandicapte Menschen gibt als die, die offiziell als behindert gelten. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Generation 60+. In unserer Gesellschaft beträgt der Anteil der über 60-Jährigen ca. 27%. Laut Prognosen des Statistischen Bundesamtes soll dieser Anteil in 50 Jahren auf 36% der Bevölkerung steigen. Da mit zunehmendem Alter sowohl die geistigen als auch die motorischen Fähigkeiten abnehmen, zählen auch alte Menschen zur Zielgruppe für barrierefreie Webseiten. Der Trend der so genannten „Silver-Surfer“ setzt sich fort, denn zurzeit machen Menschen ab 50 Jahren bereits 22% der gesamten Internet-Nutzer aus. Die Tendenz ist steigend, da auch für diese Gruppe das Internet eine enorme Bereicherung darstellt. Ältere Menschen sind meist nicht mehr so flexibel, da viele keinen Führerschein haben oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Autofahren und meist unter Gehproblemen leiden. Auf der anderen Seite haben sie jedoch als Rentner viel Zeit. Wichtig für die „Silver-Surfer“ sind einfach aufgebaute Webseiten, einfache Sprache, gut lesbare Schriftgrößen und wenig Ablenkung, z.B. durch blinkende Inhalte.
Eine weitere Gruppe, die auch ohne Behinderung von barrierefreien Webseiten profitiert ist die zunehmende Anzahl der Nutzer von mobilen Geräten, wie PDAs und Handys. Dadurch, dass das Display im Vergleich zum PC-Monitor viel kleiner ist, müssen Webseiten vor allem übersichtlich sein.
Web Content Accessibility Guidelines 2.0
Wahrnehmbarkeit
Die WCAG 2.0 sind in vier Prinzipien unterteilt. Das erste betrifft die Wahrnehmbarkeit von Informationen und Funktionen. Um die Wahrnehmbarkeit einer Webseite zu verbessern ist eine textorientierte Gestaltung von Vorteil. Damit ist einerseits gemeint, dass Multimedia als anschauliche Ergänzung des Textes dienen sollte und nicht als Ersatz dafür. Andererseits bedeutet Textorientierung aber auch, dass alle Nicht-Text-Elemente, wie Bilder, Videos, Links, Buttons usw. mit einem aussagekräftigen Alternativtext versehen werden müssen. Der Alternativtext wird nach ein paar Sekunden angezeigt, wenn man den Mauszeiger z.B. auf einem Bild ruhen lässt. Bei der Einbindung eines Bildes sollte dieser Alternativtext nicht nur darauf hinweisen, dass es sich um eine Grafik handelt, denn diese Information erhält der Blinde bereits durch den Screenreader. Stattdessen sollte der Alternativtext kurz beschreiben was auf dem Bild zu sehen ist. Dies gilt auch für Videos, wobei hier zusätzlich zum Alt-Text auch noch eine Zusammenfassung des Video-Inhaltes in Textform zur Verfügung gestellt werden sollte. So können nicht nur Blinde an dem Inhalt des Videos teilhaben, sondern auch nicht behinderte Menschen, denen beispielsweise nur die neueste Version der Software fehlt um das Video abspielen zu können. Eine weitere Möglichkeit um Videos so barrierefrei wie möglich zu machen ist die Verwendung von Untertiteln, was einerseits Schwerhörigen bzw. Gehörlosen hilft und andererseits auch von Vorteil ist, wenn das Gesprochene im Video wegen der Qualität oder Dialekt nicht gut zu verstehen ist. Auch für Tabellen ist eine Zusammenfassung als alternative Informationsquelle sinnvoll, da je nach Komplexität der Tabelle schnell der Überblick verloren gehen kann, wenn der Screenreader Spalte für Spalte vorliest. Wenn die textuelle Hauptnavigation durch aus Bildern bestehende Buttons ersetzt wird, müssen auch diese mit entsprechendem Alt-Text hinterlegt werden, damit Blinde bzw. User, denen Updates oder ganze Software fehlen, die Website überhaupt nutzen können.
Wie schon angedeutet, sollten immer mehrere Unterscheidungsmerkmale verwendet werden um Links oder Überschriften vom normalen Text abzuheben. Farbliche Unterscheidungen sind allein schon wegen möglicher Farbfehlsichtigkeit problematisch, aber auch Blinde erkennen eine Überschrift nicht als solche, wenn sie bloß fett gedruckt oder andersfarbig ist. Hier ist es sinnvoller das Title-Attribut zu verwenden, anstatt nur die Schriftgröße der Überschrift zu variieren. Der Blinde kann sich so besser auf der Seite orientieren und der HTML-Code wird um einiges kürzer und übersichtlicher. Bei der Kennzeichnung von Links ist es üblich den verlinkten Text zu unterstreichen und eine andere Farbe, meistens ein dunkles Blau, zu verwenden. Wenn man den Link noch mehr hervorheben möchte, könnte man ihm noch ein Symbol vorranstellen, wie z.B. einen kleinen Pfeil nach rechts.
Bezüglich der farblichen Gestaltung einer Website muss mehr als nur die Kombination Rot-Grün vermieden werden. Weitere kritische Farbpaare sind Beige- bzw. Gelbtöne zusammen mit Rot oder Grün und die Kombination von Rot und Schwarz, da dunkleres Rot für Menschen mit Rot-Blindheit fast als Schwarz wahrgenommen wird. Generell sollten keine komplementären Farbkombinationen verwendet werden, da dies zu Flimmern auf dem Bildschirm führen kann und unnötig die Augen beim Lesen anstrengt. Barrierearm ist die Kombination aus schwarzer oder dunkelblauer Schriftfarbe und weißem Hintergrund. Da Monitore selbstleuchtend sind und große weiße Flächen Blendempfindlichkeit verursachen können ist es noch besser die weiße Hintergrundfarbe mit einer anderen Farbe leicht abzutönen, z.B. in ein zartes Hellblau. Um dem allgemeinen Problem entgegenzuwirken, dass viele Internetuser benutzerdefinierte Einstellungen vornehmen, ist es sinnvoll alternative Farbkombinationen zur Gewählten anzubieten. Der User kann so die farbliche Gestaltung der Seite bis zu einem gewissen Maß verändern, ohne dass es zu Problemen durch persönliche Einstellungen kommt. Dies können beispielsweise unsichtbar gewordene Textpassagen sein, die entstehen, wenn User zufällig dieselbe Hintergrundfarbe wählen wie die vom Webdesigner gewählte Schriftfarbe. Unter http://gmazzocato.altervista.org/colorwheel/wheel.php ist es möglich alle möglichen Farbkombinationen auf Wahrnehmbarkeit zu testen. Doch Farbfehlsichtigkeit sollte nicht nur bei Hintergrund- und Schriftfarbe beachtet werden, sondern auch in Grafiken. Ein Beispiel wäre hier ein Säulendiagramm und dem dazugehörigen Text, in dem von roten und blauen Säulen die Rede ist und somit Farbenblinde keine Auskunft darüber erhalten, was genau aus dem Diagramm herauszulesen ist.
Bedienbarkeit
Der nächste Grundsatz der WCAG 2.0 ist die Bedienbarkeit der Website. Um dafür zu garantieren, dass jeder Besucher die Seite bedienen kann müssen zwei Aspekte beachtet werden. Die Geräteunabhängigkeit ist einer dieser Aspekte, der besagt die Website sollte so aufgebaut sein, dass man nicht nur mit der typischen Maus-Tastatur-Koordination ans Ziel gelangt, sondern auch mit einer reinen Tastatur-Nutzung. Blinden fehlt zur erfolgreichen Maus-Nutzung die Hand-Auge-Koordination und sie bewegen sich deshalb mithilfe der Tabulatortaste durch den Webauftritt. Doch nicht nur Blinde nehmen von dieser Variante Gebrauch, sondern auch erfahren nicht behinderte PC-Nutzer, die die Vorteile der Tastatur-Navigation in Sachen Schnelligkeit und Genauigkeit kennen. Leider gibt es viele Funktionen, die nur schwer oder gar nicht ohne Maus zu betätigen sind. Ein Beispiel hierfür sind serverseitige Imagemaps. Eine Imagemap ist eine Grafik, bei der einzelne Regionen als unterschiedliche Links agieren. Liegt eine serverseitige Imagemap vor, dann sind die einzelnen Links durch ihre Koordinaten auf der Grafik definiert. Problematisch hierbei ist, dass zum einen die Verlinkungen nur mit der Maus anklickbar sind und nicht mittels der Tabulatortaste anvisiert werden können. Zum anderen ergibt sich daraus ein weiteres Problem, nämlich dass den einzelnen Links keine separaten Alternativ-Texte zugewiesen werden können. Dies bedeutet für Blinde also, dass sie die verlinkten Seiten weder aufrufen können noch erfahren um welche Informationen es sich handelt. Clientseitige Imagemaps stellen hier eine gute Alternative dar, indem ihre Verlinkungen bestimmten Areas zugeteilt sind, welche auch einzeln mit Alt-Text hinterlegt werden können. Eine zusätzliche Hilfe zu einer Imagemap wäre, wenn die einzelnen Bereiche auch als Textlinks vorhanden wären. Ein gutes Beispiel für die Umsetzung dieses Aspektes findet man unter http://www.burypct.nhs.uk/435.html. Sind alle Links mit der Tastatur bedienbar und mit Alt-Text versehen sollte zusätzlich für eine sinnvolle Reihenfolge der Links gesorgt werden, da Blinde sich häufig einen ersten Überblick über die Website verschaffen, indem sie alle Links nacheinander „anvisieren“. Ist der inhaltliche Aufbau ungeordnet ziehen reine Tastatur-Nutzer einen Nachteil daraus.
Der zweite Aspekt, der mit der Bedienbarkeit einhergeht, ist die Skalierbarkeit. Sie beschreibt die Anpassungsfähigkeit bezüglich Änderungen und Anforderungen. Ziel der Skalierbarkeit ist, dass unabhängig vom Ausgabegerät, der Bildschirmauflösung oder persönlichen Einstellungen bezüglich der Schriftgröße, die Website immer gleich dargestellt wird und keine Information verloren geht. Eine Maßnahme um Skalierbarkeit zu fördern ist die Verwendung von CSS zur Trennung von Inhalt und Layout. Insbesondere sollte auf absolute Größenangaben, z.B. bei Grafiken, verzichtet werden, da sonst durch Vergrößerung Informationen zu weit nach unten oder nach rechts rutschen können und dies zu lästigem Scrollen führt. Besser ist es relative Größenangaben zu verwenden, da sich die Größe dann am Gesamtkonzept orientiert.
Verständlichkeit
Trotz realisierter Wahrnehmbarkeit und Bedienbarkeit, kann ein Webauftritt noch andere Barrieren produzieren. Ist sein Inhalt und sein Aufbau nicht verständlich genug, so kann man seine Informationen zwar aufrufen und wahrnehmen, aber nicht nutzen. Die Bedeutung des Inhaltes und des Aufbaus muss verständlich gemacht werden. Grundsätzlich sollte eine gute Suchfunktion zur Verfügung gestellt werden. Wichtig dabei ist vor allem, dass die Suche spezialisierbar ist, d.h. der Nutzer muss seine Suche einschränken können. Eine Suchfunktion ist nötig, da es oft Ansichtssache ist wieso man bestimmte Informationen gerade dieser Rubrik zuordnet. Sie erspart somit Nutzern, die die gesuchte Information eher einem anderen Thema untergeordnet hätten, unnötiges durchklicken durch alle Rubriken. Damit ein Webauftritt vollständig und auch gerne genutzt werden kann, muss also der Besucher den Überblick über das Angebot behalten. Dies ist für alle Besucher wichtig, aber ganz besonders für Menschen mit Lese- und Lernschwierigkeiten, da sie schnell vergessen wie sie an einen bestimmten Punkt im Webauftritt gelangt sind. Neben der Suchfunktion sorgt ein Inhaltsverzeichnis für eine gute Orientierung auf der Website. Alle Themen und Unterthemen sind auf einen Blick sichtbar und ersparen dem Nutzer überflüssiges Aufrufen nicht relevanter Abschnitte. Grafisch kann der hierarchische Aufbau der Verlinkungen durch eine Sitemap verdeutlicht werden, auf der in Baumstruktur die Seitenstruktur dargestellt ist. Ein sogenannter Brotkrumenpfad zeigt an auf welchem Weg man zum aktuellen Standpunkt gelangt ist. Dies fördert nicht nur die Orientierung, sondern erleichtert auch den Rückgriff auf übergeordnete Themen, die noch weitere interessante Informationen beinhalten. Ein solcher Pfad könnte ungefähr so aussehen:
Startseite > Themen > Sport > Basketball
Wichtig für ältere Menschen, die im Umgang mit dem Medium Internet noch nicht allzu vertraut sind, ist ein durchgängiger Präsentationsstil. Der Platz der Navigation, der Aufbau der Unterthemen und die farbliche Gestaltung sollten beibehalten werden um den ungeübten Nutzer nicht zusätzlich zu verwirren.
Verständlichkeit bezieht sich jedoch nicht nur auf die Nachvollziehbarkeit des Aufbaus der Website, sondern auch auf die dargebotene Information an sich. Die Lesegeschwindigkeit am Bildschirm ist geringer als wenn Text von einem Blatt Papier gelesen wird. Dies bewirkt auch eine niedrigere Akzeptanz für längere Texte auf Webseiten. Die wichtigen Informationen sollten also gut strukturiert und verständlich geschrieben sein. Je nach Zielgruppe muss entschieden werden ob es nicht sinnvoller ist Fachbegriffe zu vermeiden, damit auch die Menschen den Text verstehen, die sich für das Thema zwar interessieren, sich aber nicht besonders damit auskennen. Bei den meisten Themengebieten ist die Verwendung von Fachbegriffen jedoch nötig. In diesen Fällen sollte man von jeder Position aus auf das Glossar zugreifen können um Fremdwörter schnell nachschlagen zu können. Anglizismen sind in der heutigen Zeit weit verbreitet und werden auch von vielen in Deutschland verstanden. Doch es gibt auch einen großen Anteil an alten Menschen, die kein Englisch sprechen und solchen deren Muttersprache weder deutsch noch englisch ist. Ausländer haben es besonders schwer, da sie oft schon Probleme mit dem Wortschatz der deutschen Sprache haben. Wenn sie dann noch auf unbekannte Fremdwörter oder Anglizismen stoßen, verstehen sie nur sehr schlecht worum es in dem Text geht. Dies verdeutlicht die Wichtigkeit einer einfachen Sprache bzw. zusätzlichen Erklärungen für schwierigere Passagen.
Robustheit der Technik
Das letzte der vier Prinzipien ist das der Robustheit der Technik. Mit robust ist hier gemeint, dass die Inhalte einer Website mit aktuellen und zukünftigen Techniken funktionieren sollen. Dies ist ein neuer Aspekt, da in den WCAG 1.0 ausschließlich auf die Verwendung von HTML und CSS eingegangen wurde. In den WCAG 2.0 ist nicht genau vorgeschrieben welche Technologien genau verwendet werden können, jedoch besagt die erste Richtlinie, dass Techniken entsprechend ihren Spezifikationen eingesetzt werden sollen (vgl. Lit. 4). Beispiele hierfür sind Überschriften mit dem Title-Attribut zu kennzeichnen anstatt sie bloß fett zu drucken oder CSS für das Layout zu verwenden anstatt den HTML-Code unnötig zu verkomplizieren. Diese beiden Beispiele tragen zu einem der Hauptziele dieses Prinzips bei, nämlich einem validen Code. Ein HTML-Code etwa ist valide, wenn er den Standards des W3C entspricht, die grob zusammengefasst besagen, dass sich keine falschen bzw. überflüssigen Elemente im Code befinden sollen. Erfüllt ein Code diese und andere Bestimmungen ist er „schlanker“, wird somit schneller geladen und jeder Browser kann den Code richtig darstellen. Da in Zukunft Standardkonformität mehr an Bedeutung gewinnen wird, v.a. bezüglich Browser, wird valider Code umso wichtiger werden. Ist die Zugänglichkeit verwendeter Software nicht sichergestellt, müssen Alternativen angeboten werden. Bei der Einbindung eines Videos würde dies bedeuten mehrere Video-Player zur Verfügung zu stellen, damit User, die die neueste Quicktime-Version nicht installiert haben das Video trotzdem mit dem Windows Media Player ansehen können.
Testverfahren
Um eine Website auf mögliche Barrieren zu testen gibt es viele unterschiedliche Testverfahren, die sich in drei Gruppen unterteilen lassen:
- Individuelle Nutzertests: die durch das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) durchgeführt werden,
- Automatische Testverfahren und
- Manuelle Testverfahren
Bei automatischen Testverfahren wird nur die URL der Website eingegeben, der Quellcode wird nach Unregelmäßigkeiten, überflüssigen Tags und Fehlern durchsucht und listet diese dann auf. Diese Schnelltests sind besonders geeignet um zu Beginn der Umgestaltung bzw. auch zwischendurch zu überprüfen ob und welche Fehler vorhanden sind. Als Beispiele sind einmal die vom W3C gestellten automatischen Tests zu nennen, die man zur XHTML-Kontrolle unter http://validator.w3.org/ und zur CSS-Kontrolle unter http://jigsaw.w3.org/css-validator/validator.html#validate-by-uri findet. Unter http://uitest.com/en/check/ können gleich mehrere Aspekte der Barrierefreiheit überprüft werden. Neben der WCAG-Konformität werden auch Tests bezüglich der Ladezeiten der Website, des Traffics und zur Darstellung bei vorhandener Farbenblindheit angeboten. Einen Schritt weiter geht die Software Accessibility-Prompt (A-Prompt). Das Programm durchsucht nicht nur den Quellcode nach Fehlern, sondern korrigiert auch die meisten davon.
Mit manuellen Testverfahren überprüft man hauptsächlich die Technikunabhängikeit, indem man z.B. als normal Sehtüchtiger einen Screenreader benutzt mit Sprachausgabe. Man bekommt so einen ungefähren Eindruck wie schwierig es ist sich zurechtzufinden und welche Informationen fehlen. Um nachzuprüfen ob die Website mit allen Browsern gleich dargestellt wird, ruft man diese ganz einfach mit den gängigsten Browsern, wie Mozilla Firefox, Microsoft Internet Explorer, Opera etc., auf und vergleicht. Eine weitere Möglichkeit des manuellen Testens sind Webformatoren. Es handelt sich hierbei um Plugins für Browser, die eine Website in reiner Textform anzeigen. Dies ist jedoch sinnvoller bei weniger umfangreichen Internetauftritten.
Das AbI bietet nach abgeschlossener Umgestaltung des Webauftrittes einen dreistufigen Nutzertest an, der unter anderem von Behinderten selbst durchgeführt wird. Vorteil dieses Tests ist es natürlich, dass nicht bloß irgendein Computer den Quellcode der Website nach Fehlern durchsucht, sondern dass genau die Menschen, um die es geht, den Test durchführen und Barrieren entdecken können, die im Code vielleicht nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Der Nachteil ist, wie schon mehrmals erwähnt die Vielzahl an Behinderungen und deren Ausprägung. Dies erfordert eine große Gruppe an Testern um wenigstens annähernd alle Behinderungen abzudecken. Trotzdem ist diese Variante eine der wenigen, bei der auch Aspekte wie die Verständlichkeit des Inhaltes überprüft werden kann. Die erste Stufe dieses Tests ist ein Vorprüfungstest, bei dem erst einmal Validität im Code, Auffälligkeiten in der Farbwahl und andere grobe Fehler untersucht werden. Im zweiten Durchgang findet ein BITV-Kurztest statt. Hier wird speziell auf das Erfüllen bzw. Nicht-Erfüllen der ‚Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung’ geachtet. Beim letzten Schritt handelt es sich dann um den Nutzertest durch behinderte Menschen. Von Bedeutung ist der zusätzliche Einsatz nichtbehinderter Menschen, die beispielsweise beim Screenreader-Test kontrollieren können, welche Informationen dem Blinden eventuell verborgen bleiben. Erfüllt der Webauftritt alle oder einen großen Teil der Bestimmungen, kann der Webdesigner ein Zertifikat in die Website aufnehmen, damit Besucher sofort erkennen, dass diese barrierefrei ist.
Vorteile
Barrierefreiheit ist und bleibt ein aktuelles Thema und dies nicht nur wegen des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen. Denn abgesehen von dem wachsenden Anteil an älteren und gehandicapten Menschen in Deutschland, die auf barrierefreie Webseiten angewiesen sind, ziehen auch nicht behinderte Menschen enorme Vorteile daraus. Valider Code sorgt für eine korrekte Darstellung der Website mit jedem Ausgabegerät und jedem Browser. Außerdem sind kürzere Ladezeiten und weniger Traffic die Folge. Gerade geringere Traffickosten durch den „schlankeren“ Code stellen langfristig gesehen ein enormes Ersparnis dar. Wenn alle Bilder, Videos usw. mit aussagekräftigem Alternativtext hinterlegt sind, dann wird diese Website auch häufiger bei Suchanfragen gefunden. Höhere Treffer bei Suchmaschinen führen natürlich zu höheren Besucherzahlen. Da der barrierefreie Webauftritt in Sachen Inhalt, Aufbau und Technik optimal durchdacht ist, bleiben Besucher auch länger auf der Seite, was zu neuen Kunden führen kann. Denn Besucher, die sich gleich zu Beginn auf einer Website nicht zurechtfinden verlassen diese sehr schnell wieder, obwohl sich die von ihnen gesuchte Information auf der Website befinden könnte. Durch die hohen Besucherzahlen und die Image-Verbesserung, bedingt durch das Statement, dass dieser Firma benachteiligte Menschen nicht egal sind und sie bereit ist dafür Zeit und Geld zu opfern, steigt der Bekanntheitsgrad. Die einzig nennenswerten negativen Aspekte des barrierefreien Webdesigns sind die anfänglichen Investitionen von Zeit und Geld für die Schulung der Projektmitarbeiter. Jedoch wird bei durchdachter Umsetzung auf lange Sicht viel Geld und auch viel Zeit gespart. Denn eine Website mit validem Code lässt sich viel leichter pflegen, ändern und erweitern.
Wichtig für online präsente Unternehmen ist es also diese Chance zu erkennen und zu nutzen um ihre Zielgruppe auszuweiten, langfristig Kosten zu sparen und zusätzlich einen Beitrag zur Gleichberechtigung zu leisten.
Literaturverzeichnis
- Jan Eric Hellbusch: „Barrierefreies Webdesign - Praxishandbuch für Webgestaltung und grafische Programmoberflächen“ (2004); dpunkt.Verlag
- Technischer Jugendfreizeit- und Bildungsverein Berlin (tjfbv): „Barrierefrei kommunizieren – Auf dem Weg zu barrierefreien Webseiten“ (2006);
- Jan Eric Hellbusch: “Barrierefreies Webdesign”; KnowWare Extra (8), 5. Auflage (2007)
- Informationsangebot für Barrierefreies Webdesign von Jan Eric Hellbusch; online verfügbar unter: http://www.barrierefreies-webdesign.de/ ; (letzter Zugriff: 12.04.08)
- Informationsangebot für Accessibility von Martin Stehle; online verfügbar unter: http://www.webaccessibility.de/ ; (letzte Aktualisierung: 29.09.07)
- Informationsangebot der anatom5 perception marketing GbR; online verfügbar unter: http://www.barrierekompass.de/ ; (letzte Aktualisierung: 2008)
- Artikel über Barrierefreies Internet (3sat am 07.12.06); online verfügbar unter: http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/neues/sendungen/magazin/101554/index.html
- WCAG 2.0, Working-Draft vom 11. Dezember 2007 (W3C); online verfügbar unter: http://www.w3.org/TR/2004/WD-WCAG20-20041119/#perceivable
- Aktion Mensch-Initiative für ein barrierefreies Web; online verfügbar unter: http://www.einfach-fuer-alle.de/ ; (letzte Aktualisierung: Februar 2008)
- Info-Portal des AbI – Web ohne Barrieren nach §11; online verfügbar unter: http://wob11.de/startseite/ (letzte Aktualisierung: 06.11.07)
- Accessibility Color Wheel; online verfügbar unter: http://gmazzocato.altervista.org/colorwheel/wheel.php ; (letzter Zugriff: 12.04.08)
- Informationsplattform für aktuelles Webdesign; online verfügbar unter: http://www.validweb.ch/index.php?id=17,13,0,0,1,0 ; (letzter Zugriff: 12.04.08)
- Sozialverband VdK Deutschland; online verfügbar unter: http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de9216 ; (letzte Aktualisierung: 2008)
- Gesetz: BITV vom Bundesministerium der Justiz; online verfügbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bitv/gesamt.pdf
- Gesetz: BGG vom Bundesministerium der Justiz; online verfügbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bgg/BJNR146800002.html
- alle genannten Statistiken sind vom Statistisches Bundesamt Deutschland; online verfügbar unter: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/
- Die Netzspielwiese; online verfügbar unter: http://die.netzspielwiese.de/blog/kategorie/barrierefreiheit/