Patentrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Mai 2007, 12:09 Uhr
Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung, das ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht gewährt. Ein Patent gibt seinem Inhaber das Recht, anderen zu untersagen, die patentierte Erfindung zu verwenden, d.h. z. B. ein geschütztes Erzeugnis gewerblich herzustellen, anzubieten oder zu benutzen oder ein geschütztes Verfahren gewerblich anzuwenden. (Vgl. Wikipedia, Patent [1])
Das gesamte Patentrecht im Internet [2]
Weblinks
- Deutsches Patent- und Markenamt
- Deutsches Patent- und Markenamt, Recherche in den Datenbeständen
- WIPO's new portal on patents and the international patent system
- Patentgesetz (PatG)
- Europäisches Patentamt
- Esp@cenet, Online Datenbank des Europäisches Patentamts
- Google Patentsuchmaschine beta
- DEPATISnet, Online Datenbank des Deutschen Patentamts
- Patentamt der USA
- Online Datenbank des Patentamtes der USA
- Österreichisches Patentamt
- Institut für Geistiges Eigentum - Patentamt für die Schweiz und Liechtenstein