GNU-General Public License: Unterschied zwischen den Versionen
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Mittlerweile ist bereits die dritte Version der GPL in Planung. Im folgenden sollen die Aussagen der 2. Version der GNU - General Public License aufgelistet werden: | Mittlerweile ist bereits die dritte Version der GPL in Planung. Im folgenden sollen die Aussagen der 2. Version der GNU - General Public License aufgelistet werden: |
Version vom 18. Dezember 2008, 11:43 Uhr
Die GNU - General Public License ist wohl die bekannteste und am meist verbreitetste Open Source Lizenz. Rechtlich beraten durch Jerry Cohen, schrieb der Gründer des GNU - Projektes, Richard Stallman 1989 die GNU - General Public License. Sie wird von der Free Software Foundation herausgegeben und hat ein starkes Copyleft.
Mittlerweile ist bereits die dritte Version der GPL in Planung. Im folgenden sollen die Aussagen der 2. Version der GNU - General Public License aufgelistet werden:
- Die meisten Lizenzen, die für Software entwickelt wurden, wurden dafür entwickelt, die Freiheiten zum Verteilen und Verändern einzuschränken. Die GNU - GPL hingegen wurde dafür entwickelt, um Freiheiten zu garantieren, und um sicherzustellen, dass die Software frei für alle Nutzer ist. Mit freier Software in diesem Falle ist der freie Zugang gemeint und nicht etwa kostenlos oder kostenfrei. Die GNU - GPL wurde dazu entwickelt um sicherzustellen, dass man die Freiheit bzw. das Recht hat, Kopien der freien Software zu verbreiten (für diesen Service darf man auch Geld für sich beanspruchen), dass der Quellcode zugänglich ist, für jeden der es möchte, und dass man die Software verändern kann oder Teile davon in neuen Programmen verwenden kann.
- Der Empfänger einer Software muss die gleichen Rechte erhalten, die man selber hat. Man muss sicherstellen, dass der Quellcode zugänglich ist. Weiterhin muss man diese Lizenz vorzeigen, damit der Empfänger seine Rechte kennt. Jede Patentierung muss so lizensiert werden, dass jedem der freie Zugang und Modifikationsbewilligungen, definiert durch die GNU, eingeräumt wird. Andernfalls soll von einer Lizensierung abgesehen werden.
- Andere Aktivitäten als das Kopieren, die Verbreitung oder die Modifikation sind von dieser Lizenz nicht abgedeckt.
- Man darf wortgetreue Kopien des Quellcodes eines Programmes anfertigen und verteilen, vorausgesetzt, dass man eine deutliche und angemessene Copyright-Notiz und den Disclaimer of Warranty beifügt. Man darf für das Austeilen Geld verlangen.
- Man darf seine Kopien des Programmes modifizieren, vorausgesetzt, dass man sich an folgende Konditionen hält:
- Man muss die modifizierten Dateien begründen, kennzeichnen, dass man sie verändert hat, und weiterhin das Datum der Änderung eintragen.
- Man muss bei der Austeilung oder Veröffentlichung angeben, dass in Teilen oder im Ganzen das Programm unter dieser Lizenz lizensiert wurde.
- Wenn das modifizierte Programm, während es läuft, vorwiegend Interaktion vom Nutzer erfordert, muss eine computergenerierte Anzeige mit einem Hinweis auf die Lizenzbedingungen eingeblendet werden.
- Man darf vom Quellcode des Programms keine Kopien anfertigen, es nicht modifizieren, unter einer anderen Lizenz stellen oder verbreiten, es sei denn, man stellt es wieder unter dieser Lizenz zur Verfügung.
- Man muss diese Lizenz akzeptieren.