Patentrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung, das ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht gewährt. Ein Patent gibt seinem Inhaber das Recht, anderen zu untersagen, die patentierte Erfindung zu verwenden, d.h. z. B. ein geschütztes Erzeugnis gewerblich herzustellen, anzubieten oder zu benutzen oder ein geschütztes Verfahren gewerblich anzuwenden. (Vgl. Wikipedia, Patent [http://de.wikipedia.org/wiki/Patent])
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Das gesamte Patentrecht im Internet [http://bundesrecht.juris.de/patg/index.html#BJNR201170936BJNE003401307]
 
Das gesamte Patentrecht im Internet [http://bundesrecht.juris.de/patg/index.html#BJNR201170936BJNE003401307]

Version vom 21. Januar 2009, 11:43 Uhr

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung, das ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht gewährt. Ein Patent gibt seinem Inhaber das Recht, anderen zu untersagen, die patentierte Erfindung zu verwenden, d.h. z. B. ein geschütztes Erzeugnis gewerblich herzustellen, anzubieten oder zu benutzen oder ein geschütztes Verfahren gewerblich anzuwenden. (Vgl. Wikipedia, Patent [1])

Das gesamte Patentrecht im Internet [2]

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