Preisbindung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die Preisbindung bezeichnet die Festlegung eines Verkaufspreises für Bücher und ist seit 1958 gesetzlich geregelt. Sowohl der Groß- als auch der Einzelhandel sind an diese Maßgabe gebunden. Durch die Preisbindung soll einerseits die Vielfalt, andererseits die Angebotsdichte und Überall-Erhältlichkeit von Presseerzeugnissen gesichert werden. Der [Verlagswesen|Verlag] überwacht die Einhaltung der Preisbindung. | + | Die Preisbindung bezeichnet die Festlegung eines Verkaufspreises für Bücher und ist seit 1958 gesetzlich geregelt. Sowohl der Groß- als auch der Einzelhandel sind an diese Maßgabe gebunden. Durch die Preisbindung soll einerseits die Vielfalt, andererseits die Angebotsdichte und Überall-Erhältlichkeit von Presseerzeugnissen gesichert werden. Der [[Verlagswesen|Verlag]] überwacht die Einhaltung der Preisbindung. |
Version vom 5. Februar 2006, 19:57 Uhr
Die Preisbindung bezeichnet die Festlegung eines Verkaufspreises für Bücher und ist seit 1958 gesetzlich geregelt. Sowohl der Groß- als auch der Einzelhandel sind an diese Maßgabe gebunden. Durch die Preisbindung soll einerseits die Vielfalt, andererseits die Angebotsdichte und Überall-Erhältlichkeit von Presseerzeugnissen gesichert werden. Der Verlag überwacht die Einhaltung der Preisbindung.
Quellen
- Zeitschriften Akademie: Vertriebslexikon. Online verfügbar unter: [1] (letzter Zugriff: 01.02.06)
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Die Preisbindung bezeichnet die Festlegung eines Verkaufspreises für Bücher und ist seit 1958 gesetzlich geregelt. +