Geschichte des Rundfunks: Unterschied zwischen den Versionen
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Diese Sender entwickelten sich rasch, vor allem zielgruppenspezifische Sender entstanden, die ein Programm für spezielle Alters-, Musik- oder Angebotsgruppen einrichteten. | Diese Sender entwickelten sich rasch, vor allem zielgruppenspezifische Sender entstanden, die ein Programm für spezielle Alters-, Musik- oder Angebotsgruppen einrichteten. | ||
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Version vom 25. April 2006, 15:03 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Vor dem öffentlichen Rundfunk
Um 1900, vor der Entwicklung der Funktechnologie, hatte die Telegraphie die absolute Monopolstellung in der Nachrichtenübermittlung. Die Suche nach Alternativen mündete in der drahtlosen Telegraphie Guglielmo Marconis, die eine Art Prototyp des späteren Rundfunks darstellte, und durch die Investitionen der interessierten Staaten weiterentwickelt werden konnte.
1903 wurde im Deutschen Kaiserreich die Firma Telefunken gegründet, sie sollte eine militärische Nutzung des Funks für das Kaiserreich ermöglichen. Sie richtete rein militärisch genutzte Funkhäuser ein, mit denen es möglich wurde, die Kriegsführung im 1. Weltkrieg zu revolutionieren (Koordination von Truppenbewegungen, U-Boot und Luftwaffe).
1918 nutzten die Revolutionäre dieses Medium, um die von ihnen geschaffene neue Ordnung zu verkünden.
Weimarer Republik und die Anfänge des Rundfunkwesens
siehe auch: Rundfunkgesetze in der Weimarer Republik
Am 29. Oktober 1923 begann der regelmäßige, bis heute ohne vollständige Unterbrechung laufende, Rundfunkbetrieb mit der Ausstrahlung „Der Deutschen Stunde“. Der Rundfunk fiel ins Ressort des Postministeriums, wurde also staatliches Monopol. Zur Einrichtung von regionalen Sendeanstalten für eine bessere Qualität und Erreichbarkeit musste jedoch auf die Hilfe von privaten Investoren und Gesellschaften zurückgegriffen werden.
1926 wurde die erste Reichsrundfunkordnung verabschiedet: die technischen und ökonomischen Aspekte gehörten weiterhin zum Postministerium, die politischen Programminhalte jedoch werden vom Innenministerium und seinen Landesministerien verwaltet und kontrolliert.
1932/33 wurde die vollkommene Verstaatlichung des Rundfunks durchgeführt. Durch die Ausschaltung des Privatkapitals und die Einführung einer staatlichen Programmaufsicht bei sendereigener Programmerarbeitung erfolgte eine faktische Zensur und somit eine Umgestaltung zum staatlichen Rundfunk, dessen oberstes Ziel es sein sollte, das politische System zu (unter-)stützen.
Durch diese Entwicklungen wurde die Grundlage für den Missbrauch des Rundfunks in der NS-Diktatur geschaffen.
Rundfunk in NS-Deutschland
siehe auch: Rundfunkgesetze im Dritten Reich
Ab seiner Ernennung zum Reichskanzler am 30.1. 33 nutzte Hitler den Rundfunk (durch den dafür zuständigen Innenminister) zum Wahlkampf und zur Pro-NSDAP Berichterstattung, um eine absolute Mehrheit im Reichstag erzielen zu können.
Nach der Reichstagswahl am 5. 3. 1933 beseitigte das neugegründete Reichspropagandaministerium unter Goebbels den Einfluss der Länder auf den Rundfunk. Er unterstand nun durch die Reichskulturkammer direkt dem Propagandaminister, welcher somit die absolute Gewalt über dieses Massenmedium hatte. Bis 1939 wurden die Mitarbeiter der Rundfunkanstalten systematisch durch NS-konforme Nachfolger ersetzt oder soweit eingeschüchtert, dass sie den Anweisungen von Oben folgten und somit exakt das sendeten, was ihnen das Ministerium vorgab.
Ab dem Beginn des 2. Weltkrieges erfolgte eine, in diesem Umfang und in ihrer Perfektion noch nie da gewesene, Kriegspropaganda, deren Hauptstützen der Rundfunk (vor allem durch die flächendeckende Verbreitung des sogenannten "Volksempfängers", der nur die deutschen Sender empfang), die Zeitungen und die Filmhäuser waren. Gegen Ende des Krieges jedoch verlor diese Propaganda an Effizienz, da die sich abzeichnende Niederlage des Reiches nicht mehr vollständig zu verbergen war.
Neuordnung nach der Niederlage 1945-1949
Je nach Besatzungszone gab es unterschiedliche Ansätze zur Neuordnung:
- in der SBZ Übernahme des Staatsmonopols und Ausrichtung auf die Besatzungsmacht (prosowjetisch, prosozialistisch), dabei anfangs jedoch noch recht moderat geregelt
- in den westlichen Besatzungszonen je eine Rundfunkanstalt: NDR, WDR, SFB, die zunächst unter Kontrolle der Militärregierungen standen
Das Modell des staatsunabhängigen Rundfunks
Dieses Modell sah eine organisatorische Dreiteilung der Anstalten in folgende Gremien vor: den Rundfunkrat, der die personelle Besetzung übernimmt; den Intendanten, der zusammen mit den Programmdirektoren die ausführende, programmgestaltende Kraft ist; sowie den Verwaltungsrat, der eine Art Kontrollgremium darstellt.
Diese Ordnung führte vor allem durch Drängen der Amerikaner zu einer Umwandlung des Rundfunks: von einem staatlichen Verlautbarungsorgan zu einem Diskussionsforum mit dem Ziel der völligen Loslösung vom Staat (die Gremien sollten von Vertretern verschiedener Institutionen, z.B. der Kirchen, Hochschulen etc. besetzt werden). Die neugebildeten Länderregierungen waren mit dem neuen System nicht zufrieden und versuchten es zu unterminieren, was ihnen nach der Gründung der BRD gelang.
Rundfunk in der BRD bis 1990
Umgestaltung des Rundfunkgesetzes 1950/51
- Verwaltungsräte setzen sich aus nun auch aus Mitgliedern der Landesregierung und Opposition zusammen, um ihre Überwachungsfunktion auszuführen
- Grundsätzliche Neuordnung der Sendeanstalten. Diese sollen jetzt Bundesländergebunden/-weit agieren.
1950 gründeten die Rundfunkanstalten die „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“, kurz ARD, um gegen Adenauers Zentralisierungspläne des Rundfunks Opposition zu ergreifen und ihre Unabhängigkeit zu wahren. 1960 gab es neun Ländersendeanstalten: NDR, WDR, SFB, BR, HR, RB, SDR, SR, zwei Bundesanstalten (Deutsche Welle und Deutschlandfunk) und mit Radio RIAS den letzten bis zur Wiedervereinigung unter amerikanischer Oberhoheit stehenden Sender auf deutschem Gebiet.
Duales System (ab Mitte der 80er) und Neue Bundesländer
Im Zuge der Wiedervereinigung übernahmen die neuen Bundesländer die westdeutsche Senderordnung, es entstanden der MDR, der ORB und der SFB als öffentlich-rechtliche Sender in den Neuen Bundesländern.
Kommerzielle, private Radiosender etablierten sich ab 1985, als man begann, die freien UKW Frequenzen für den kommerziellen Hörfunkbetrieb zu öffnen. Diese Sender entwickelten sich rasch, vor allem zielgruppenspezifische Sender entstanden, die ein Programm für spezielle Alters-, Musik- oder Angebotsgruppen einrichteten.
Man kann festhalten, dass das deutsche Rundfunksmodell, sowohl in seiner Geschichte, als auch in seiner heutigen Form, weltweit einmalig ist.
Quellen
- Dussel, Konrad (1999): Deutsche Rundfunkgeschichte. Eine Einführung. Konstanz, UVK Medien
- Bausch, Hans (1980): Rundfunkpolitik nach 1945. Müchen