Mozilla public license

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Die Mozilla Public License wurde ursprünglich 1998 von der Firma Netscape entwickelt. Die aktuelle Version wurde von der Mozilla Foundation erarbeitet. Die Mozilla Foundation, seit 2003 eingetragene Non-Profit-Organisation wurde ursprünglich zur rechtlichen und finanziellen Unterstützung des Projektes Mozillas gegründet. Geleitet wird sie von Mitch Kapor (Chair), Mitchell Baker (President), Brian Behlendorf, Brendan Eich und Chris Blizzard (Stand Mai 2007). Im Jahr 2005 wurde dann zusätzlich die Mozilla Corporation ins Leben gerufen, mit dem Zweck die Produkte des Mozilla Projektes auch kommerziell verwerten zu können.

Die Mozilla Foundation in Europa formuliert folgendes Ziel:

„Das Mozilla-Projekt hat sich als Ziel gesetzt, das Internet als Ort der Innovation und des offenen Austauschs beizubehalten. Um dies zu erreichen, wird der Browser Firefox, der E-Mail-Client Thunderbird sowie weitere Produkte und Technologien (z.B. Bugzilla) entwickelt und zur Verfügung gestellt.“ Link zu Mozilla Europe

Um dieses Ziel einhalten zu können und rechtlich abzusichern, wurde die Mozilla Public License formuliert, dessen Kernaussagen und -Forderungen hier aufgeführt werden sollen:

  • Modifikationen, die man an der Software vornimmt, fallen ebenfalls vorerst unter die Mozilla Public Lizenz.
  • Die Quell-Code Version des ursprünglichen Codes muss weiterhin unter den Termen dieser Lizenz oder eine Folgeversion veröffentlicht werden.
  • Jeder Austeilung des Quell-Codes muss eine Kopie dieser Lizenz beigelegt werden.
  • Jede Modifikation, die man vornimmt und verbreitet, muss im Quellcode unter dieser Lizenz zugänglich gemacht werden.
  • Man muss dem ursprünglichen Code eine Datei anhängen, in dem man die Veränderungen und ihr Datum dokumentiert.
  • Man muss eine öffentliche Erklärung beifügen, die besagt, dass die Modifikationen, sei es direkt oder indirekt, vom ursprünglichen Code, der vom Erstentwickler bereitgestellt wurde, hergeleitet wurden:
  • a) im Quellcode
  • b) in jeder Notiz einer ausführbaren Version oder verwandten Dokumentation, in der man die Herkunft des ursprünglichen Codes angibt.
  • Wenn ein Mitwirkender oder Verteiler der Software feststellt, dass eine Drittpartei ihr geistiges Eigentum, welches man in seiner Arbeit integrieren möchte unter einer anderen Lizenz bereitgestellt hat, muss man im Quellcode eine Textdatei einfügen, die man „LEGAL“ nennt, und in der man die Ansprüche der Drittpartei in ausreichender Genauigkeit vermerkt. Sollte ein Verteiler der Software bzw. des Quellcodes von den Rechtsansprüchen der Drittpartei erst im Nachhinein erfahren, muss er jede weitere Austeilung mit dieser Textdatei versehen und versuchen, jeden, an den er in der Vergangenheit die Software oder deren Quellcode ausgeteilt hat, zu kontaktieren, um ihn mit dieser Information zu versorgen.
  • Wenn die Modifikation eines Mitwirkenden eine Interface Programmierschnittstelle (API) enthalten, muss auch dies in der LEGAL-Datei vermerkt werden.
  • Die Exhibit A-Notiz muss in jeder Quell-Code Datei enthalten sein.
  • Wenn man mehr als eine Modifikation vornimmt, muss man sich in ebendieser Exhibit A-Notiz als Mitwirkender vermerken.
  • Man darf die Software und den Quellcode auch kommerziell verwerten.

Wenn es unmöglich ist, den Bedingungen der Mozilla-Lizenz zu entsprechen, dann muss man:

  • a) versuchen, den Bedingungen in einem Maximum des Möglichen zu entsprechen.
  • b) Alles in der Legal Datei vermerken.
  • Einmal unter dieser Lizenz veröffentlichter Code muss unter dieser Lizenz oder einer nachfolgenden Version erfolgen. Niemand außer Netscape hat das Recht, die Bedingungen für den Code, der unter dieser Lizenz bereitgestellt wurde, zu ändern.
  • Sollte man die Lizenz modifizieren und ergänzen muss man sie umbenennen.
  • Man darf die ausführbare Version des ursprünglichen Codes unter eine Lizenz seiner Wahl stellen, die auch Aussagen und Terme enthalten darf, die von der Mozilla-Lizenz abweichen, vorausgesetzt, dass man mit den Bedingungen der Mozilla-Lizenz übereinstimmt, und nicht versucht, die Rechte eines Empfängers einzuschränken.
  • Im Falle, dass man den ursprünglichen Code mit anderen Code zusammenfügt, der nicht unter der Mozilla-Lizenz steht, um ein Produkt herzustellen, muss man sicherstellen, dass die Rechte dieser Lizenz für den ursprünglichen Code weiterhin bestehen bleiben.
  • Das Problem, das sich im Zusammenhang mit den beiden zuletzt aufgeführten Punkten auftut, ist die Inkompatibilität der einzelnen Lizenzen untereinander. Um Nutzern zu helfen, das Problem zu beheben, stellt Mozilla seine Programme auch unter nicht kompatiblen Lizenzen bereit. Je nach Bedarf kann man sich dann die passende Version auswählen.


Weiterführende Links

Quellcode der Mozilla Public License