Intellektuelle Indexierung

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Intellektuelle (manuelle) Indexierung

Im Allgemeinen wird die Indexierung, sprich das Zuteilen von Deskriptoren zu einer Dokumentationseinheit, automatisch durchgeführt. Die Dokumentationseinheit wird von einem Rechner eingelesen.
Das bedeutet, dass sie aus coded informations, elektronisch lesbaren Daten bestehen muss. Die intellektuelle Indexierung greift dort, wo keine coded informations für den Indexierungsprozess zur Verfügung stehen.
Dies ist z.B. der Fall bei pixelbasierten Faksimile-Repräsentationen und Bildern. Der Indexierer, im Jargon auch Indexer genannt, muss für das Thema seiner Arbeit fachlich versiert sein. Er liest ein Dokument jedoch nicht komplett durch, sondern verschafft sich durch das zielgerichtete Untersuchen von Autorenkurzfassungen, Einleitung, Schluss, Bild und Tabellenunterschriften einen Überblick.

Die intellektuelle Indexierung wird immer seltener angewendet. Gründe dafür sind besonders ein hoher finanzieller Aufwand und eine im Verhältnis zur computergestützten oder automatischen Indexierung höhere Fehlerquote, die daher resultiert, dass diese Art der Deskriptorenzuteilung meist durch unterschiedliche Menschen und zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt wird.

Quellen:

1. Luckhardt, Heinz-Dirk, Automatisches und intellektuelles Indexieren: Virtuelles Handbuch der Informationswissenschaft, Abschnitte 0.-3.4.2 http://is.uni-sb.de/studium/handbuch/exkurs.ind.html last visited 5.11.05
2. DIN 31 623
3. Knorz, G., Automatische Indexierung, in: Hennings, R.-D.;Knorz, G.; Manecke, H.-J.; Reinicke, W.; Schwandt, J.: Wissensrepräsentation und Information Retrieval. Universität Potsdam, Informationswissenschaft, Modellversuch BETID, Lehrmaterialien Nr. 3, Mai 1994, Kapitel 4, S. 138 - 196 http://fiz1.fh-potsdam.de/volltext/fhdarmstadt/03003.html last visited 5.11.05
4. Knorz, G., Informationsaufbereitung II: Indexieren, in: Kuhlen/Seeger/Strauch (Hrsg.): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation (2004), Kap B5, S. 179-188