Das Bundesarchiv (Deutschland)

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Das Bundesarchiv in Deutschland ist „[…] eine moderne Dienstleistungseinrichtung für Öffentlichkeit, Forschung und Verwaltung, die Zeugnisse zur neueren und neuesten deutschen Geschichte als Archivgut sichert und jedermann zugänglich macht.“ (Bundesarchiv 2013)

Geschichte

Nach dem Ende des 1. Weltkrieges forderte der Versailler Vertrag die Auflösung zahlreicher Militärbehörden. Das 1919 neu errichtetet Reichsarchiv, mit Standort Potsdam, übernahm deren Unterlagen. Mit der Zeit wurden die Bestände durch nichtstaatliches Schriftgut sowie fotografischen und filmischen Dokumenten ergänzt. 1935 errichtete das Reichspropagandaministerium das Reichsfilmarchiv (Bundesarchiv 2013e).

Während des 2. Weltkrieges lagerte man wertvolle Teile der zivilen Bestände des Reichsarchivs aus. Da nicht alle Bestände rechtzeitig ausgelagert werden konnte, vernichtete ein Fliegerangriff den grössten Teil des Heeresarchivs (Bundesarchiv 2013e).

Nach dem Krieg richtete die DDR ihr Zentralarchiv 1946 in Potsdam, die Bundesrepublik das neue Bundesarchiv 1952 in Koblenz ein. Die Bestände verschiedener Aussenstellen werden ins Bundesarchiv eingegliedert. 1955 wurde in Berlin das staatliche Filmarchiv der DDR gegründet (Bundesarchiv 2013e).

Im Laufe der Zeit eröffneten sowohl die DDR wie auch die BRD verschiedene Archivstellen an unterschiedlichen Orten. 1978 erhielt das Bundesarchiv im Verbund kinemathekarischer Einrichtungen den Auftrag die gesamte deutsche Filmproduktion zu archivieren (Bundesarchiv 2013e).

1988 wurde die Aufgaben des Bundesarchivs und den Zugang zum Archivgut gesetzlich verankert (Bundesarchiv 2013e).

Nach der Wiedervereinigung wurden 1990 die Archive der DDR in das Bundesarchiv eingegliedert. Beim Abzug der amerikanischen Truppen 1994 übernahm das Bundesarchiv das „Berlin Document Center“ (Bundesarchiv 2013e).

1997 ging das Bundesarchiv online und 2003 wurde das erste Online-Findbuch aufgeschaltet (Bundesarchiv 2013e).

Auftrag

Der Auftrag zur Sicherung und Nutzbarmachung des Archivgut ist gesetzlich verankert. Das Bundesarchiv ist verpflichtet Unterlagen verschiedenster Art zu bewerten und zu entscheiden, ob diese einen bleibenden Wert für die deutsche Geschichte haben. Dazu gehört das Archivgut seit dem Heiligen Römischen Reich (ab 1495) bis zur Gegenwart inkl. den Unterlagen aus den Archiven der ehemaligen DDR. Ebenfalls zu den Aufgaben des Bundesarchivs gehört das Führen des zentralen deutschen Filmarchivs (Bundesarchiv 2013a).

Die rechtlichen Grundlagen für den Auftrag des Bundesarchivs sind primär im Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz, BArchG) festgehalten. Das BArchG hält unter anderem fest welche Behörden welche Unterlagen dem Bundesarchiv anbieten müssen (BArchG § 2), regelt die Nutzung des Archivguts (BArchG § 5) und im (BArchG § 7a) wird der Umfang des Filmarchivs definiert (Bundesministerium 2013).

Organisation

Das Bundesarchiv ist dem Staatsministerium für Kultur und Medien unterstellt (Bundesarchiv 2014) und ist in acht Abteilungen aufgeteilt (Bundesarchiv 2013j):

  • Abteilung Z – ist mit zentralen Verwaltungsarbeiten wie bspw. die Bereitstellung von personellen, technischen und finanziellen Ressourcen betraut.
  • Abteilung G – ist mit fachlichen Grundsatzangelegenheiten sowie zentralen Fachdienstleistungen betraut. Sie koordiniert übergreifende fachliche Angelegenheiten wie bspw. das Bestandsmanagement, die Erstellung von Findmitteln, die Öffentlichkeitsarbeit, etc.
  • Abteilung B – betreut die Bestände der zivilen Stellen der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 sowie der westlichen Besatzungszonen (1945-1949).
  • Abteilung R – hier befindet sich das Archivgut der zivilen Zentralbehörden des Deutschen Reichs (1867/71-1945), welche nach der Wiedervereinigung Deutschlands zusammengeführt wurden.
  • Abteilung M – ist das Militärarchiv.
  • Abteilung FA – ist das Filmarchiv, dessen Bestände nach der Wiedervereinigung Deutschlands zusammengeführt wurden.
  • Abteilung DDR – betreut die Bestände des zentralen Staatsapparates der Deutschen Demokratischen Republik wie auch aus den Sowjetischen Besatzungszonen.
  • Abteilung SAPMO – hier befindet sich das Archivgut, welches bei der Kontrolle und Steuerung von Staat und Gesellschaft entstand, jedoch nicht innerhalb der staatlichen Behörden der DDR stattfand.

Das Archivgut des Bundesarchivs ist an acht Dienstorten untergebracht: Bayreuth, Berlin-Lichterfelde, Berlin-Wilmersdorf, Freiburg im Breisgau, Hoppegarten, Koblenz, Ludwigsburg, Raststatt, Sankt Augustin-Hangelar (Bundesarchiv 2013d).

Zahlen und Fakten

Die Bestände sind nach Zeitperiode und politischer Situation zusammengefasst (Bundesarchiv 2014b):

  • Bundesrepublik Deutschland (ab 1949)
  • Deutsche Demokratische Republik (1949-1990)
  • Alliierte Besatzungszonen (1945-1949)
  • Deutsches Reich: Nationalsozialismus (1933-1945)
  • Deutsches Reich: Weimarer Republik (1918-1933)
  • Deutsches Reich: Kaiserreich (1871-1918), einschliesslich Norddeutscher Bund (1867-1871)
  • Deutscher Bund (1815-1866) und Provisorische Zentralgewalt (1848/49)
  • Heiliges Römisches Reich (1495-1806)

Gesammelt werden auch Nachlässe von bedeutenden Personen, Parteien, Vereinigungen, etc. (Bundesarchiv 2013f).

Zahlen zu den Beständen finden sich im „Forum – Das Fachmagazin des Bundesarchivs“.

Der Zugang zum umfangreichen Archivgut erfolgt über verschiedene Datenbanken. Für die Schriftgutbestände gibt es unterschiedliche Datenbanken. Für die digitalen Bilder und das Filmarchiv werden jeweils eigene Datenbanken geführt. Weiter gibt es zu bestimmten Themengebiete eigene Informationsportale, daneben steht der Online-Katalog der Bibliothek des Bundesarchivs zur Verfügung. Es sind jedoch noch nicht alle Findmittel online vorhanden (Bundesarchiv 2014k).

Die Nutzung des Archivguts ist ausschliesslich vor Ort in den Lesesälen möglich, sofern in den Datenbanken kein Digitalisat vorliegt. Es können jedoch auch schriftliche Anfragen gestellt werden. Gegebenenfalls ist aus rechtlichen Gründen zusätzlich ein Benutzungsantrag notwendig (Bundesarchiv 2013c).

Digitale Bilder können direkt aus der Datenbank gegen Gebühr bestellt werden (Bundesarchiv 2014g). Dasselbe Verfahren gilt für Filmmaterial (Bundesarchiv 2014h). Für Reproduktionen Schriftgutbeständen sind in den Dienststellen Berlin-Lichterfelde, Freiburg und Koblenz Kopierservices eingerichtet (Bundesarchiv 2014i).

Digitale Archivierung

Mit der Digitalisierung verfolgt das Bundesarchiv primär vier Ziele (Barteleit 2014, S. 6-8):

  • Sichtbarkeit: Die Bestände sollen in digitaler Form über das Internet zugänglich sein.
  • Erhaltung der Originale: Das Digitalisat soll als Nutzungsmedium eingesetzt werden, um das Original vor Abnutzung zu schützen.
  • Informationssicherung: Insbesondere der Inhalt von audiovisuellen Medien soll mittels Digitalisierung gesichert werden.
  • Optimierung von Arbeitsabläufen: Anfragen können mit Hilfe eines Digitalisates schneller beantwortet werden.

Neben den vom Bundesarchiv durchgeführten Digitalisierungen werden von Bundesbehörden auch elektronische Akten abgeliefert. Dabei unterstützt das Bundesarchiv die Behörden aktiv bei der Umstellung der papiergebundenen Schriftgutverwaltung auf elektronische Vorgangsbearbeitungssysteme (Bundesarchiv 2014). Dieser Archivierungsprozess basiert auf dem DOMEA-Konzept (Konzept zur elektronischen Bearbeitung behördlicher Geschäftsprozesse) wie auch auf dem OAIS-Referenzmodell (Bundesarchiv 2010).

Als Digitales Magazin werden im Bundesarchiv die Unterlagen verstanden, die digitalisiert wurden, um online präsentiert werden zu können. Als Lösung wurde ein Open-Source-Ansatz gewählt, der aus drei Komponenten besteht. Für die Organisation und Publikation von Inhalten kommt das Content-Management-System (CMS) von „Drupal“ zum Einsatz. Das Repository, als Schnittstelle zur Verwaltung der Dateiablagen und der Metadaten, basiert auf „Fedora Commons“, das direkt mit dem Speichersystem verbunden ist. Als Bindeglied zwischen dem CMS und dem Repository stellt „Islandora“ Funktionen für die Darstellung und Verwaltung der Inhalte bereit. Zugriff auf die Inhalte erhalten Nutzer der Suchmaschine „invenio“ (Kolev 2014, S. 25-27).

Als Erhaltungsstrategie hat sich das BAR für das Migrationsprinzip entschieden. D.h. die Daten werden sobald notwendig in ein neues und archivtaugliches Format neu abgespeichert. Dabei bleiben die originalen Trägermedien nicht erhalten (BAR 2009, S. 12-14). Um die Komplexität der Archivierung zu reduzieren, hat das BAR klare Anforderungen an das Archivgut definiert. Die Art der akzeptierten Unterlagen wurde kategorisiert und die Anzahl der Dateiformate eingeschränkt (BAR 2009, S. 19-21).

Quellen

Weiterführende Literatur

Weblinks

Verwandte Begriffe

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