Finanzierung des Rundfunkwesens: Unterschied zwischen den Versionen

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*Gebühreneinzugszentrale, online verfügbar unter: http://www.gez.de/index.html,  
 
*Gebühreneinzugszentrale, online verfügbar unter: http://www.gez.de/index.html,  
  
*Computerbase (2009): http://www.computerbase.de/news/wirtschaft/recht_gesetz/2009/dezember/gericht_rundfunkgebuehren_pcs/
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*Computerbase (2009): Gericht entschied gegen Rundfunkgebühren auf PCs.  http://www.computerbase.de/news/wirtschaft/recht_gesetz/2009/dezember/gericht_rundfunkgebuehren_pcs/
  
 
(jeweils letzter Zugriff: 05.08.2010)
 
(jeweils letzter Zugriff: 05.08.2010)

Aktuelle Version vom 5. August 2010, 09:44 Uhr

Unterscheidung in öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanstalten

In Deutschland ist es hinsichtlich der Finanzierung der Rundfunkanstalten notwendig, diese in öffentlich-rechtliche und private zu differenzieren. Private Rundfunkanstalten finanzieren sich größtenteils aus Werbeeinnahmen und sonstigen Einnahmen, wie z. B. Abonnements oder auch Sponsoring. Dagegen erhalten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nur ca. 6% ihrer Einnahmen aus Werbung. Hauptsächlich werden diese durch Rundfunkgebühren finanziert.

"Die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemäße Art der Finanzierung ist die Rundfunkgebühr. Mischfinanzierung ist zulässig, sofern dabei die Gebührenfinanzierung nicht in den Hintergrund tritt" (7. Rundfunkurteil des BVG vom 6. Oktober 1992). Ohne Werbeeinnahmen wäre es den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht möglich, Rechte zur Ausstrahlung von internationalen Sportereignissen, wie z. B. Olympia oder auch der Fußballweltmeisterschaft, zu erwerben. Die Gebühren müssten daher um ca. 1,50€ steigen.


Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)

Die KEF wurde am 20. Februar 1975 auf Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder errichtet. Ihre Aufgabe besteht darin, den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu prüfen und Empfehlungen über die Höhe der Rundfunkgebühr auszusprechen. Mindestens alles 2 Jahre wird von dieser Kommission ein Bericht über die Finanzlage der Sender vorgelegt, in dem zu den Fragen, ob überhaupt, wann und in welcher Höhe eine Änderung der Rundfunkgebühr notwendig ist, Stellung genommen wird. Dieser Bericht enthält auch die Stellungnahme der Rundfunkanstalten, da die KEF mit diesen eng zusammenarbeitet. Dieser Gebührenvorschlag ist die Grundlage für die Entscheidung der Landesregierungen und Parlamente, ob eine Erhöhung notwendig ist. Die KEF setzt sich aus 16 Sachverständigen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung/Unternehmensberatung, Betriebswirtschaft, Rundfunkrecht, Medienwissenschaft, Rundfunktechnik und den Landesrechnungshöfen zusammen, aus deren Mitte ein Vorsitzender und dessen Stellvertreter gewählt wird.


Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Die GEZ, eine Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, hat ihren Firmensitz in Köln und ist seit 1976 tätig. Sie beschäftigt ca. 2500 Mitarbeiter von denen ca. 900 im Außendienst tätig sind. Die Unterhaltungskosten dieser Einrichtung belaufen sich auf ungefähr 115 Millionen/Jahr (ca. 2% der Gesamterträge). Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag bildet die rechtliche Grundlage der GEZ, Gebühren einzuziehen, aber nicht deren Höhe zu bestimmen (siehe KEF). Im Jahre 2004 erwirtschaftete die GEZ einen Gesamtertrag von ca. 6,8 Milliarden Euro, wobei ungefähr 95% aller gebührenpflichtigen Geräte angemeldet sind. Unter gebührenpflichtigen/empfangsbereiten Geräten versteht die GEZ Fernsehgeräte, (Auto)Radio, PCs mit TV-Karten, ab 2007 auch internetfähige Computer und Handys, selbst wenn diese verpackt und nicht angeschlossen sind. Jeder, der ein solches Gerät besitzt, ist verpflichtet Gebühren zu zahlen. Ausnahmen sind:

  1. Sozialhilfe-/Arbeitslosengeldempfänger
  2. Empfänger von Grundsicherung im Alter
  3. Asylbewerber
  4. Azubis mit Ausbildungsförderung
  5. Haushaltsangehörige der Eltern mit Einkommen unter Regelsatz
  6. Behinderte mit „RF-Merkzeichen“ auf Schwerbehindertenausweis
  7. Alle unter 16 Jahren
  8. Ehepartner

Zurzeit erhält die GEZ ihre personenbezogenen Daten aus den Melderegistern. Es wird diskutiert, ob diese durch Daten aus berufsständigen Kammern, Schuldnerverzeichnissen, dem Gewerbezentralregister und auch dem Kraftfahrtbundesamt erweitert werden sollen. Dies würde sich negativ auf den Datenschutz auswirken, da diese Daten rein rechtlich nicht an die GEZ, sondern an die Rundfunkanstalten selbst übermittelt werden.

2005 musste man für Radio 5,53 €/Monat, für Fernsehgeräte 17,03 €/Monat, für beides zusammen 17,03 €/Monat bezahlen. Die Abrechnung erfolgt pro Quartal. Derzeit werden 21 Fernseh- und 57 UKW-Radioprogramme von der GEZ unterhalten.

Quellen

(jeweils letzter Zugriff: 05.08.2010)