Handlungs- und Entscheidungsfreiraum

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Der Begriff „Freiraum“ umfasst hier die Wahlmöglichkeiten, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit innerhalb des Aufgabenbereiches hinsichtlich Verfahren, Mittel, Einsatz und der zeitlichen Abfolge von Aufgabenbestandteilen, den Zeitanteil für selbständige und schöpferische Tätigkeit, Aufgaben und Projekte jenseits des fixierten Tätigkeitsbereichs, sowie erforderliche Lernaktivitäten. Sie bieten dem Mitarbeiter die Möglichkeit auf seinem Kompetenzgebiet selbstbestimmt, selbstorganisiert, autonom, eigenverantwortlich und zeitoptimal zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Auf diese Weise ist die Entfaltung eigener Fähigkeiten, die Bewährung im Aufgabenvollzug und Erfolgserlebnisse möglich. Ein großer Handlungsspielrum stärkt zudem das Selbstwertgefühl des Mitarbeiters, da er wahrnimmt, dass das Unternehmen ihm und seinen Fähigkeiten vertraut und fördert gleichzeitig seine Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen und zur Wissensweitergabe beizutragen. Im Rahmen des Wissensmanagement kommt der Gewährung von individuellen Freiräumen als Motivationsfaktoren eine große Bedeutung zu, da durch sie der erforderliche Zeitaufwand, der mit der Wissensweitergabe und -entwicklung verbunden ist, ausgeglichen und das Engagement der Mitarbeiter honoriert werden kann. Diese können in Form von längeren Urlaubszeiten oder als Weiterbildungsmaßnahmen gewährt werden.

Literatur

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Handlungs- und Entscheidungsfreiräume bieten dem Mitarbeiter die Möglichkeit auf seinem Kompetenzgebiet selbstbestimmt, selbstorganisiert, autonom, eigenverantwortlich und zeitoptimal zu handeln und Entscheidungen zu treffen. +