Open Access: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Begriffserklärung ===
  
 
Die Open Access Bewegung hat das Ziel, Veröffentlichungen aus dem wissenschaftlichen Bereich im Internet frei zugänglich zu machen.
 
Die Open Access Bewegung hat das Ziel, Veröffentlichungen aus dem wissenschaftlichen Bereich im Internet frei zugänglich zu machen.

Version vom 31. Oktober 2007, 11:40 Uhr

Begriffserklärung

Die Open Access Bewegung hat das Ziel, Veröffentlichungen aus dem wissenschaftlichen Bereich im Internet frei zugänglich zu machen.

Bei Publikationen aus dem wissenschaftlichen Bereich handelt es sich beispielsweise um:

  • Dissertationen
  • Diplomarbeiten
  • Forschungsberichte
  • Beiträge in elektronischen Zeitschriften
  • Inhalte, die auf frei zugänglichen Servern zur Verfügung gestellt werden (sog. EPrint-Archive) (siehe hierzu auch den Artikel Webpublishing

Die Bezeichnung „Open Access“, also „offener, freier Zugang“ bezieht sich einerseits auf die Nutzerseite, d.h. für das Lesen der Publikation ist keine Gebühr zu entrichten, andererseits bezieht sich der Begriff auf die Erstellerseite, d.h. die Autoren stellen Ihre Publikationen weitgehend ohne urheber- oder verwertungsrechtliche Beschränkungen zur Verfügung. Siehe hierzu auch: Copyright.

Die Veröffentlichung von Publikationen im Rahmen der Open Access Inititiative stellt für viele Wissenschaftler eine Alternative zur Veröffentlichung in gedruckten Zeitschriften dar, da die Online-Publikation in der Regel ohne größere Verzögerung erfolgen und der Impact-Faktor sehr hoch ist.


Anforderungen an "offen publizierte" Beiträge

Beiträge nach dem „Prinzip des offenen Zugangs" müssen zwei Bedingungen erfüllen:

  1. Die Autoren und Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen erteilen allen Benutzern das freie, unwiderrufliche und weltweite Zugangsrecht und die Erlaubnis, die Veröffentlichung für jeden verantwortlichen Zweck zu kopieren, zu benutzen, zu verteilen, zu übertragen und abzubilden, unter der Bedingung der korrekten Nennung der Urheberschaft (wie bisher werden die Mechanismen der korrekten Berücksichtigung der Urheberschaft und der verantwortlichen Nutzung durch die Regeln der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Geltung gebracht) sowie das Recht, eine beschränkte Anzahl gedruckter Kopien für den persönlichen Gebrauch zu machen.
  2. Eine vollständige Fassung der Veröffentlichung samt aller zugehörigen Begleitmaterialien wird zusammen mit einer Kopie der oben erwähnten Erlaubnis in einem geeigneten elektronischen Format auf mindestens einem online zugänglichen Archivserver mit geeigneten technischen Standards (wie die von Open Archive) hinterlegt und damit veröffentlicht. Der Archivserver muss betrieben werden von einer wissenschaftlichen Institution oder Gesellschaft, einer öffentlichen Institution oder einer anderen etablierten Organisation, die das „Prinzip des offenen Zugangs", uneingeschränkte Verbreitung, Interoperabilität und Langzeitarchivierung zu verwirklichen sucht.

Die zwei Strategien des Open Access:

Der "Grüne Weg" des Open Access, auch als „Green Road of Open Access" bezeichnet umfasst die Speicherung und verbesserte Zugänglichmachung bereits publizierter und begutachteter wissenschaftlicher Arbeiten auf Publikationsserver von Universitäten oder Forschungseinrichtungen. Diese Methode ermöglicht es Forschern in aller Welt einen umfassenden und bequemen Zugang auch zu älteren Forschungsergebnissen zu erlangen, die andernfalls nur schwer aufzufinden oder zu beschaffen wären. Die Green Road des Open Access Publizierens trägt also zu einer langfristigen Speicherung und Verfügbarkeit bereits erworbener Erkenntnis bei.

Der „Goldene Weg“ Unter dem „Golden Way“ of Open Access versteht man zweierlei: - Erstens das Veröffentlichen bei Open Access Verlagen, die in Zeitschriften oder anderweitiger Form publizieren und sich aus Veröffentlichungsgebühren des Autors oder öffentlichen Mitteln vorab finanzieren, um dem Leser kostenfrei ohne Zugangsbarrieren Informationen zur Verfügung zu stellen. - Zweitens die parallele Publikation von Arbeiten in Buchform (kostenpflichtig) und in digitaler, frei zugänglicher Version auf Servern zum Download, dies wird speziell von Universitätsverlagen häufig praktiziert.

Quelle: Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen (2003). Online verfügbar unter: http://www.mpg.de/pdf/openaccess/BerlinDeclaration_dt.pdf

Geschichte der Open Access Initiative

Die Geschichte der Open-Access-Bewegung lässt sich anhand von drei programmatischen Papieren, den sogenannten "BBB", festmachen.


Die "Budapest Initiative"

Den Grundstein für die Open Access Bewegung legte die sogenannte Budapest Initiative: Diese Initiative entsprang einem Treffen in Budapest, das von dem Open Society Institute (OSI) am 1. und 2. Dezember 2001 veranstaltet wurde. Ziel des Treffens war es, die internationalen Bemühungen um den freien Online-Zugang zur wissenschaftlichen Fachzeitschriftenliteratur für alle akademischen Felder voranzubringen. Die Budapest Open Access Initiative (BOAI) wurde von namhaften Wissenschaftlern, unter ihnen Michael Eisen (Public Library of Science) sowie Rick Johnson (Scholary Public and Acadamic Resources Coalition) , ins Lebens gerufen. Sie verabschiedeten eine Erklärung, in der es u.a. heißt:

"Frei zugänglich im Internet sollte all jene Literatur sein, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ohne Erwartung, hierfür bezahlt zu werden, veröffentlichen. Zu dieser Kategorie gehören zunächst Beiträge in Fachzeitschriften, die ein reguläres Peer-Review durchlaufen haben, aber auch z.B. Preprints, die (noch) nicht begutachtet wurden, und die online zur Verfügung gestellt werden sollen, um Kollegen und Kolleginnen über wichtige Forschungsergebnisse zu informieren bzw. deren Kommentare einzuholen. Open access meint, dass diese Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind."

Quelle: Budapest Open Access Initiative (2002): Frequently Asked Questions. Online verfügbar unter: http://www.qualitative-research.net/fqs/boaifaq.htm oder: Mruck, Gradmann & Mey, 2004 , Absatz 5


Bethesda Statement on Open Access Publishing

Das Bethesda Statement on Open Access Publishing ist Ergebnis eines Treffens zu Open Access Publishing, das im April 2003 im Hauptquartier des Howard Hughes Medical Institute in Chevy Chase, Maryland stattfand. Es enthält neben einer Definition von "Open Access" Stellungnahmen von Institutionen und Stiftungen, Bibliotheken und Verlegern sowie Wissenschaftlern und Wissenschaftlichen Gesellschaften.

Quelle: Bethesda Statement on Open Access Publishing (2003). Online verfügbar unter: http://www.earlham.edu/~peters/fos/bethesda.htm


Die "Berliner Erklärung"

Einen weiteren Meilenstein setzte im Oktober 2003 die „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“. Hinter der Berliner Erklärung stehen namhafte nationale und internationale Organisationen und Institute wie die Fraunhofer Gesellschaft, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Academia Europaea, der Deutsche Bibliotheksverband etc. Die Unterzeichner der Berliner Erklärung unterstützen die weitere Förderung des Prinzips des offenen Zugangs zum Nutzen von Wissenschaft und Gesellschaft. Ihre Zielsetzungen beschreiben sie wie folgt:

  1. Forscher und Stipendiaten sollen dazu angehalten werden, ihre Arbeiten nach dem „Prinzip des offenen Zugangs" zu veröffentlichen
  2. Die Kulturinstitutionen sollen dazu ermutigt werden, ihre Ressourcen ebenfalls nach dem „Prinzip des offenen Zugangs" im Internet verfügbar zu machen
  3. Es sollen Mittel und Wege gefunden werden, um für die „Open Access-Beiträge und Online-Zeitschriften die wissenschaftliche Qualitätssicherung zu gewährleisten und die Regeln der „Guten Wissenschaftlichen Praxis" einzuhalten
  4. Die Unterzeichner treten dafür ein, dass „Open Access-Veröffentlichungen bei der Begutachtung von Forschungsleistungen und der wissenschaftlichen Karriere anerkannt werden
  5. Sie bemühen sich ebenfalls darum, dass der, den Beiträgen zur Entwicklung einer Infrastruktur für den offenen Zugang innewohnende Wert, - etwa in Form der Entwicklung von Software-Instrumenten, Inhaltsaufbereitung, Metadatenerstellung, oder der Veröffentlichung einzelner Artikel - anerkannt wird.


Quelle: Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen (2003). Online verfügbar unter: http://www.mpg.de/pdf/openaccess/BerlinDeclaration_dt.pdf


Urheberrechtliche Aspekte des Open Access Publizierens . Rechtlich geschützte Bereiche von Publikationen

Ein urheberrechtlich geschütztes Werk entsteht in dem Moment wo eine Person Ihre Gedanken in eine durch ihren Stil geprägte bildliche, graphische oder sprachliche Form bringt, der urheberrechtliche Schutz beginnt ab dem Akt der Schöpfung und muss nicht vom Urheber erst beantragt oder verfügt werden. Durch diesen Urheberschutz ab dem Schöpfungsakt beziehungsweise dem Akt der Niederschrift (ob der Autor dies möchte oder nicht) entsteht die Notwendigkeit, wenn der Autor sein Werk Open Access zur Verfügung zu stellen beabsichtigt. Gesetzgeberisch sind weder die Begriffe „Open Access“, noch „Green Road“ oder „Gold Road“ geregelt. Momentan sind ohne Erlaubnis des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers Handlungen erlaubt, die durch die Schrankenbedingungen der §§ 44a bis 63a des Urheber Gesetzes geregelt sind , hierzu zählen, wissenschaftliche Zitationen, Vervielfältigungen zu persönlichem zum Beispiel wissenschaftlichen oder archivarischen Gebrauchs, die Bereitstellung in Lesesälen von öffentlichen Bibliotheken, Museen oder Archiven, oder die öffentliche Wiedergabe in Hörsälen oder Forschungseinrichtungen. Alle genannten Verwendungsweisen mit Ausnahme der Zitierung sind jedoch vergütungspflichtig und können sich so belastend auf den Etat der Forschungs- oder Lehranstalt auswirken.


== Lizenzmodelle für Open Access Veröffentlichungen == Der Urheberrechtsinhaber kann Lizenzen vergeben seine Schriften mit bestimmten Urheberdefinierten Befugnissen zu nutzen. Um sich nicht mit den vertraglichen Modalitäten auseinandersetzen zu müssen gibt es vorgefertigte Musterverträge wie z.B. die Creative Commons Musterlizenz, oder die Digital Peer Publishing Licence. http://www.dipp.nrw.de/ ; http://www.creativecommons.org/

Links und Quellen

http://www.unesco.de/1616.html?&L=0

Open-Access-Textquellen

E-LIS, The Open Archive for Library and Information Science: http://eprints.rclis.org/
Dlist, Digital Library of Information Science and Technology: http://dlist.sir.arizona.edu/


Open-Access-Journale

Directory of Open Access Journals (DOAJ): http://www.doaj.org/)
darin: Journals aus der Informationswissenschaft: http://www.doaj.org/ljbs?cpid=129


Open-Access-Suchmaschine

OAIster (mit über 7,5 Mio. Volltexten): http://www.oaister.org