Fernsehen: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Rundfunkstaatsvertrag (Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien RStV) gibt in §2,(1) eine allg. Definition für "Rundfunk". Davon ausgehend [[definition::... ist Fernsehen die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen in Wort, bewegtem Bild und Ton unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters]].
 
Der Rundfunkstaatsvertrag (Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien RStV) gibt in §2,(1) eine allg. Definition für "Rundfunk". Davon ausgehend [[definition::... ist Fernsehen die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen in Wort, bewegtem Bild und Ton unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters]].
  
Näheres unter [[Funk/Fernsehen und das WWW]], [[Geschichte des Rundfunks]], [[Rundfunk im WWW]], [[Rundfunkgesetze]], [[Finanzierung des Rundfunkwesen]].  
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Für das Fernsehen wird üblicherweise modulierte Hochfrequenzübertragung über Antennen oder kabelgebunden (Kabelfernsehen) genutzt. Die Übertragung über Antennen erfolgt dabei entweder über terrestrische Frequenzen (Antennen-Fernsehen, auch terrestrisches Fernsehen genannt) oder aber nicht-terrestrisch mit Hilfe von Fernsehsatelliten (Satellitenfernsehen).
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vgl. [http://de.wikipedia.org/wiki/Fernsehen#Technik wikipedia.de Artikel: Fernsehen]
  
 
==Links==
 
==Links==
  
Der Rundfunkstaatsvertrag. http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html, 7.8.08
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Der Rundfunkstaatsvertrag. http://www.ard.de/intern/abc/-/id=1643802/11f5fpo/index.html, 11.04.2011
  
 
==Verwandte Begriffe==
 
==Verwandte Begriffe==
  
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* [[broader::Medien]]
 
* [[broader::Rundfunk]]
 
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* [[related::Hörfunk]]
 
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* [[related::Presse]]
 
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* [[synonymous::Kabelverteilfernsehen]]
 
[[category:Publikumsinformation]]
 
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[[category:Informationsindustrie]]
 
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Aktuelle Version vom 19. April 2011, 09:33 Uhr

Der Rundfunkstaatsvertrag (Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien RStV) gibt in §2,(1) eine allg. Definition für "Rundfunk". Davon ausgehend ... ist Fernsehen die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen in Wort, bewegtem Bild und Ton unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters.

Näheres unter Funk/Fernsehen und das WWW, Geschichte des Rundfunks, Rundfunk im WWW, Rundfunkgesetze, Finanzierung des Rundfunkwesens.

Für das Fernsehen wird üblicherweise modulierte Hochfrequenzübertragung über Antennen oder kabelgebunden (Kabelfernsehen) genutzt. Die Übertragung über Antennen erfolgt dabei entweder über terrestrische Frequenzen (Antennen-Fernsehen, auch terrestrisches Fernsehen genannt) oder aber nicht-terrestrisch mit Hilfe von Fernsehsatelliten (Satellitenfernsehen).

vgl. wikipedia.de Artikel: Fernsehen

Links

Der Rundfunkstaatsvertrag. http://www.ard.de/intern/abc/-/id=1643802/11f5fpo/index.html, 11.04.2011

Verwandte Begriffe

… weitere Daten zur Seite „Fernsehen
... ist Fernsehen die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen in Wort, bewegtem Bild und Ton unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters +