Fernsehen

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Der Rundfunkstaatsvertrag (Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien RStV) gibt in §2,(1) eine allg. Definition für "Rundfunk". Davon ausgehend ... ist Fernsehen die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen in Wort, bewegtem Bild und Ton unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters.

Näheres unter Funk/Fernsehen und das WWW, Geschichte des Rundfunks, Rundfunk im WWW, Rundfunkgesetze, Finanzierung des Rundfunkwesens.

Für das Fernsehen wird üblicherweise modulierte Hochfrequenzübertragung über Antennen oder kabelgebunden (Kabelfernsehen) genutzt. Die Übertragung über Antennen erfolgt dabei entweder über terrestrische Frequenzen (Antennen-Fernsehen, auch terrestrisches Fernsehen genannt) oder aber nicht-terrestrisch mit Hilfe von Fernsehsatelliten (Satellitenfernsehen).

Vgl. wikipedia.de

Links

Der Rundfunkstaatsvertrag. http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html, 7.8.08

Verwandte Begriffe

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