Presserecht
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
"Presserecht" bezeichnet das Recht der gedruckten Massenmedien. Es hat die längste Tradition aller "Medienrechte", da es im Grunde auf die Anfänge des Buchdrucks zurückgeht, und bildet die Grundlage z. B. für das Rundfunkrecht, das sich z. T. an das Presserecht anlehnt (vgl. Definition auf der Webseite von Löffler).
Literatur
- Löffler, Martin; Reinhart Ricker (2005): Handbuch des Presserechts. Beck Juristischer Verlag
- Paschke, Marian (2008): Medienrecht. Springer-Lehrbuch. (Taschenbuch)
Links
- Inter Nationes e. V. : Deutsches Presserecht. http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/presse/, 29.7.2008
- Löffler, Joachim: Medienrecht. Studiengang Betriebswirtschaft und Unternehmensführung, Hochschule Heilbronn. http://mitarbeiter.fh-heilbronn.de/~loeffler/angebote/index_angebote.htm, 29.7.2008
- Wikipedia: Presserecht. http://de.wikipedia.org/wiki/Presserecht, 29.7.2008
Verwandte Begriffe
… weitere Daten zur Seite „Presserecht“
"Presserecht" bezeichnet das Recht der gedruckten Massenmedien +