Rundfunk: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Dezember 2008, 11:33 Uhr
"Rundfunk" ist der "Sammelbegriff für die Massenmedien Fernsehen und Hörfunk. Laut Rundfunkstaatsvertrag [§2,(1)] ist Rundfunk die '... für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind, sowie Fernsehtext.' Der Rundfunk unterliegt der Regelungs- und Gesetzgebungskompetenz der Länder." (Aus dem Medien-Glossar von www.mediendaten.de: http://www.mediendaten.de/gesamt/medienglossar/glossar_rf.html, 7.8.2008)
Näheres unter Funk/Fernsehen und das WWW, Geschichte des Rundfunks, Rundfunk im WWW, Rundfunkgesetze, Finanzierung des Rundfunkwesens.
Literatur
- Hans-Bredow-Institut für Medienforschung (2000): Internationales Handbuch für Hörfunk und Fernsehen 2000/2001
- Merten, K.; Schmidt, S.J.; Weischenberg, S. (Hrsg., 1994). Die Wirklichkeit der Medien. Eine Einführung in die Kommunikationswissenschaft. Opladen
Links
- Der Rundfunkstaatsvertrag. http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html, 7.8.08
- SWR-Medienforschung (2001): Medien-Glossar. http://www.mediendaten.de/gesamt/medienglossar/glossar_rf.html, 7.8.2008