Katalogisierung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Januar 2009, 10:58 Uhr
Kataloge sind systematische Verzeichnisse gleichartiger oder ähnlicher Objekte, die auf formalen Analysen der Objekte beruhen und der einfachen Suche nach bestimmten Objekten dienen. Beispiele sind Bibliothekskataloge, Versandhauskataloge oder Webkataloge. Die Katalogisierung von Objekten unterliegt jeweils vorgegebenen Richtlinien. Eine bekannte derartige Richtlinie ist RAK (Regeln zur Alphabetischen Katalogisierung) bei (deutschen) Bibliotheken. Wie in anderen Bereichen der Erschließung, kann auch hier manuell oder maschinell, d.h. durch den Menschen oder computergestützt, gearbeitet werden.
Literatur
- Krischker, Uta (1997). Formale Analyse von Dokumenten. In: Buder/Rehfeld/Seeger/Strauch (Hrsg., 1997): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation. München et al. K.G. Saur, 63-87
Links
- Einführung über Bibliothekskatalogen : http://www.biblio.tu-bs.de/allegro/formate/gz-1.htm
- Katalogisierungsrichtlinie für den Gemeinsamen Bibliotheksverbund (GBV): http://www.gbv.de/du/katricht/inhalt11.shtml
- Thun, Hans-Peter (1998): Eine Einführung in das Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland. Deutsches Bibliotheksinstitut, Berlin, 1998 http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelpu/thun_ein/thu_01.htm
- Verzeichnis von Bibliothekskatalogen: http://www.ib.hu-berlin.de/inf/biblio.htm
Verwandte Begriffe
… weitere Daten zur Seite „Katalogisierung“
Kataloge sind systematische Verzeichnisse gleichartiger oder ähnlicher Objekte, die auf formalen Analysen der Objekte beruhen und der einfachen Suche nach bestimmten Objekten dienen +