Katalogisierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 31. März 2009, 10:04 Uhr

Kataloge sind systematische Verzeichnisse gleichartiger oder ähnlicher Objekte, die auf formalen Analysen der Objekte beruhen und der einfachen Suche nach bestimmten Objekten dienen. Beispiele sind Bibliothekskataloge, Versandhauskataloge oder Webkataloge. Die Katalogisierung von Objekten unterliegt jeweils vorgegebenen Richtlinien. Eine bekannte derartige Richtlinie ist RAK (Regeln zur Alphabetischen Katalogisierung) bei (deutschen) Bibliotheken. Wie in anderen Bereichen der Erschließung, kann auch hier manuell oder maschinell, d.h. durch Menschen oder Computer, katalogisiert werden.

Eine "Verweisung" ist in diesem Zusammenhang eine Weiterleitung von einem Katalogobjekt zu einem anderen, mit "Ansetzungsform" wird die Konvention bezeichnet, nach der für die Katalogordnung wichtige Teile eines Objekts wie Titel oder Name normiert dargestellt werden, z. B. die Schreibweise "NACHNAME, VORNAME" für einen Autorennamen.

Literatur

  • Krischker, Uta (1997). Formale Analyse von Dokumenten. In: Buder/Rehfeld/Seeger/Strauch (Hrsg., 1997): Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation. München et al. K.G. Saur, 63-87

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Verwandte Begriffe

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Kataloge sind systematische Verzeichnisse gleichartiger oder ähnlicher Objekte, die auf formalen Analysen der Objekte beruhen und der einfachen Suche nach bestimmten Objekten dienen +