Medienrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Januar 2009, 11:10 Uhr

"Medienrecht" ist der Oberbegriff für die Rechte der einzelnen Medien (Presse, Rundfunk, Film) und hat sich zu einer eigenständigen und übergreifenden Rechtsdisziplin entwickelt (vgl. Definition von Löffler). Die Entwicklung des Medienrechts wurde stark beeinflusst durch den Fortschritt in der Kommunikationstechnik (z. B. Kabel- und Satellitentechnik, Bildschirmtext, sog. "Neue Medien"). Zum Medienrecht zählt heute eine große Anzahl unterschiedlichster Landes- und Bundesgesetze wie Landespressegesetze, Rundfunkgesetze, Rundfunkstaatsverträge, Staatsvertrag über Mediendienste, TKG, IuKDG etc. (siehe Webseite von Löffler).

Literatur

  • Paschke, Marian (2008): Medienrecht. Springer-Lehrbuch. (Taschenbuch)

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