Medienrecht: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K |
|||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
==Verwandte Begriffe== | ==Verwandte Begriffe== | ||
+ | * [[broader::Medien]] | ||
* [[narrower::Rundfunkrecht]] | * [[narrower::Rundfunkrecht]] | ||
* [[narrower::Presserecht]] | * [[narrower::Presserecht]] |
Version vom 15. Januar 2009, 11:10 Uhr
"Medienrecht" ist der Oberbegriff für die Rechte der einzelnen Medien (Presse, Rundfunk, Film) und hat sich zu einer eigenständigen und übergreifenden Rechtsdisziplin entwickelt (vgl. Definition von Löffler). Die Entwicklung des Medienrechts wurde stark beeinflusst durch den Fortschritt in der Kommunikationstechnik (z. B. Kabel- und Satellitentechnik, Bildschirmtext, sog. "Neue Medien"). Zum Medienrecht zählt heute eine große Anzahl unterschiedlichster Landes- und Bundesgesetze wie Landespressegesetze, Rundfunkgesetze, Rundfunkstaatsverträge, Staatsvertrag über Mediendienste, TKG, IuKDG etc. (siehe Webseite von Löffler).
Literatur
- Paschke, Marian (2008): Medienrecht. Springer-Lehrbuch. (Taschenbuch)
Links
- Löffler, Joachim: Medienrecht. Studiengang Betriebswirtschaft und Unternehmensführung, Hochschule Heilbronn. http://mitarbeiter.fh-heilbronn.de/~loeffler/angebote/index_angebote.htm, 29.7.2008
Verwandte Begriffe
… weitere Daten zur Seite „Medienrecht“
"Medienrecht" ist der Oberbegriff für die Rechte der einzelnen Medien (Presse, Rundfunk, Film) +