Informationstechnik: Unterschied zwischen den Versionen

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*mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind,
 
*mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind,
  
der Behörden der Bundesverwaltung gilt. <br/>(vgl. Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) vom 27.04.2002)
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der Behörden der Bundesverwaltung gilt. <br/>(vgl. [http://www.gesetze-im-internet.de/bitv/BJNR265400002.html Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)] vom 27.04.2002)
  
 
==Literatur==
 
==Literatur==

Version vom 3. November 2010, 11:19 Uhr

Im informationswissenschaftlichen Sinne werden unter "Informationstechnik" Werkzeuge und Verfahren verstanden, die dem Erwerb, der Speicherung und der Vermittlung von Wissen vorwiegend auf elektronischem Wege dienen.

Am 27.04.2002 trat die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft, die für:

  • Internetauftritte und -angebote,
  • Internetauftritte und -angebote, die öffentlich zugänglich sind, und,
  • mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind,

der Behörden der Bundesverwaltung gilt.
(vgl. Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) vom 27.04.2002)

Literatur

  • DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (1997): DIN-TERM Informationstechnik. Begriffe aus DIN-Normen. Beuth Verlag GmbH Berlin Wien Zürich , 1. Auflage 1997. ISBN 3-410-13755-6
  • Schneider, Hans-Jochen (Hrsg., 1998): Lexikon Informatik und Datenverarbeitung. München/Wien: Oldenbourg-Verlag

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Im informationswissenschaftlichen Sinne werden unter "Informationstechnik" Werkzeuge und Verfahren verstanden, die dem Erwerb, der Speicherung und der Vermittlung von Wissen vorwiegend auf elektronischem Wege dienen +