Monitor
Version vom 28. Mai 2009, 08:19 Uhr von Luckhardt (Diskussion | Beiträge)
Monitor im Sinne einer Hardwarekomponente bezeichnet einen Computerbildschirm und stellt somit ein Ausgabegerät der Datenverarbeitung dar.
Monitore lassen sich in Flachbildschirme und Röhrenmonitore unterteilen. Zur Größenangabe eines Monitors dient die Bildschirmdiagonale. Weitere Kennzeichen sind das "Seitenverhältnis, die maximale Vertikalfrequenz, aus der sich für eine bestimmte Bildauflösung (z. B. 1024×768 Pixel) eine Bildwiederholfrequenz (z. B. 80 Hertz (Hz) ergibt, die Helligkeit, der Kontrast, die Reaktionszeit sowie besonders bei Flüssigkristallbildschirmen die Anzahl der Pixel und der maximale Blickwinkel." (Wikipedia: Bildschirm)[1]
Die Kombination eines Monitors mit einer Tastatur wird auch als Datensichtgerät bezeichnet.
Weblinks
- Wikipedia: Bildschirm: http://de.wikipedia.org/wiki/Bildschirm (letzter Zugriff: 27. Mai 2009)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bildscharbv/ (letzter Zugriff: 27. Mai 2009)
- Luckhardt, Heinz Dirk: Kriterien für das Webpublishing In: Virtuelles Handbuch Informationswissenschaft (letzter Zugriff: 27. Mai 2009)
- InfoWissWiki: Ergonomische Kriterien zur Darstellung von Texten im Web(letzter Zugriff: 27. Mai 2009)
Verwandte Begriffe
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