Creative Commons

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Idee der Creative Commons

Wissen wird von den Creative Commons, einer ursprünglich amerikanischen Non-Profit-Gesellschaft, als Teil des menschlichen Erbes angesehen, die Gesellschaft vertritt die Auffassung, dass das heutige Wissen auf Basis des Wissens der Vergangenheit entsteht: „Creativity always builds on the past.“1

Sie wollen es ermöglichen, kreative Inhalte jeder Art (beispielsweise wissenschaftliche Publikationen, Filme, Literatur, Musik, Fotografie), der Öffentlichkeit im Internet frei zugänglich zu machen, um eine uneingeschränkte weltweite Kommunikation und Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Selbstbestimmung

Lizenzen können vom Urheber ausgewählt und deren verschiedene Eigenschaften miteinander kombiniert werden. Damit kann der Autor eines Werkes systematisch selbst entscheiden, welche Eigenheiten des Urheberrechts weiterhin gelten sollen, und über welche Aspekte er selbst bestimmen will. So kann sein Werk beispielsweise für die kommerzielle Nutzung freigegeben werden, jedoch nur unter der Bedingung, dass sein Name bei jeder weiteren Veröffentlichung genannt wird.

Für die Creative Commons ist diese Selbstbestimmung der Autoren über die Lizenzierung ihrer Werke elementar, denn sie bedeutet die Freiheit, sowohl über deren eigenes Werk entscheiden zu können, als auch anderen Nutzern das Recht einzuräumen, dieses Werk zu nutzen und eventuell zu verändern.

Remixen

Dank Creative Commons sollen digitale Inhalte nicht nur als Wissensbasis zum Lernen genutzt werden können, sondern es soll den Autoren ermöglicht werden, ihre Arbeiten als möglichen Bestandteil neuer Werke freizugeben.

Lawrence Lessig beschreibt den Widerspruch der Selbstverständlichkeit, mit der Autoren in Ihren Werken andere Publikationen zitieren können, es Ihnen aber oft nicht möglich gemacht wird, audiovisuelle Werke in Ihre Arbeiten zu übernehmen, da diese unter einem rigorosen Kopierschutz stehen. Diese Behinderungen schränken die Kreativität der Menschen ein und führen dazu, dass sich neues Wissen nur erschwert bilden lässt. Mit der Schaffung neuer qualitativ hochwertiger Werke auf der Basis bestehender Inhalte oder unter Verwendung und Veränderung dieser, würde die Technologie unterstützt und die Kreativität der Nutzer und der Erschaffenden von elektronischen audiovisuellen Medien gefördert werden.

Das Remixen, also das neue Abmischen von Inhalten, sieht Lessig als klare Errungenschaft des digitalen Zeitalters. Creative Commons sprechen sich daher deutlich für das Remixen aus, die Möglichkeit Inhalte Anderer als Basis eigener Werke zu nutzen (sei es durch direktes oder indirektes Einbinden dieser Werke) soll durch geeignete Lizensierung ermöglicht werden, wobei der Autor des verwendeten Werkes immer genannt werden muss.

Kreativität durch Austausch

Multimediale Publikationen aus unterschiedlichen Quellen werden benutzt, um ganzheitliche Informationen zu beziehen, die in ihrer Informationsdichte weit über etablierte Formen wie Zeitungen, Zeitschriften oder Fernsehen hinausgehen. Über das Internet kann ein Thema aus verschiedenen Blickwinkeln erschlossen werden, und durch die Beschaffenheit des Hypertextes kann der Detailgrad der Informationen oft selbst bestimmt werden, indem der Nutzer die Wahl hat, weiterführenden Links zu folgen oder nicht. Bei dem linearen Textfluss eines Buches oder einer Zeitung, bzw. bei der linearen Zeitabfolge des Fernsehprogramms ist dies undenkbar.

Die Technologie befähigt uns heute nicht nur vernetzt zu arbeiten, sondern auch vernetzt zu denken. Es ist eine Selbstverständlichkeit geworden (vor allem für jüngere Generationen), intermedial und interkulturell Informationen auszutauschen. Dieses Potential der neuen Medien gilt es auszuschöpfen. Die Lizenzen der Creative Commons ermöglichen es dem Autor, selbstbestimmt eine Lizenz auszuwählen, die individuell auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist, und anderen nur die Rechte gewährt, die er bereit ist, aufzugeben. Ein „reasonable copyright“, also eine vernünftige Zwischenlösung zwischen Public Domain und Copyright/Urheberrecht wird angestrebt.

Some Rights Reserved

Creative Commons versuchen im Gegensatz zu Copyright und Urheberrecht dem Autor nicht alle Rechte zu gewähren, sondern lediglich einige Rechte zu bewahren. Sie wollen dabei Copyright und Urherrecht nicht verletzten, sondern sich in deren gesetzlichem Rahmen bewegen. Es ist auch kein Ziel, alle Rechte abzugeben, wie es bei einer Freigabe in die Public Domain der Fall wäre. Diese Freigabe ist in Deutschland jedoch nicht möglich, da das Urheberpersönlichkeitsrecht automatisch gültig ist, und nicht abgegeben werden kann.

Möglichkeiten der Creative Commons-Lizenzgebung

Die Lizenzen der Creative Commons bestehen aus Bausteinen, die der Autor frei miteinander kombinieren kann. Der Sinn dieser Lizenz-Bausteine ist nicht etwa, dass bestehende Copyright/Urheberrecht zu umgehen, sondern in seinen Grenzen bestimmte Aspekte zu erlauben.

Basistypen

Es gibt folgende Basistypen:

  • Das Attribut Namensnennung (Attribution) ist das Basiselement der Creative Commons-Lizenztypen. Die Angabe des Namens des Autors ist immer Pflicht für Weiterverwendungen des ursprünglichen Werkes.
  • Zusätzlich dazu kann der Autor wählen, ob die kommerzielle Nutzung seines Werkes ausgeschlossen werden soll oder nicht (Non-Commercial). Er hat damit die Kontrolle über Remixe seines Werkes, die somit nicht ohne weiteres verkauft werden können.
  • Soll zudem jede Veränderung des Werkes ausgeschlossen werden, kann die Option Keine Bearbeitung (No Derivatives) aktiviert werden. Damit muss das Werk auch bei erneuter Veröffentlichung im Originalzustand belassen werden.
  • Der Autor kann außerdem entscheiden, ob für jede weitere Veröffentlichung dieselben Optionen gelten, die er bei der ersten Lizensierung des Werkes ausgewählt hat. Dafür kann er die Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Share Alike) auswählen.

Aus diesen Basistypen lassen sich sechs weitere sinnvolle Lizenztypen kombinieren. Alle Kombinationen beinhalten das obligatorische Attribut der Namensnennung, der Lizenzgeber kann dann die kommerzielle Nutzung beschränken, angeben ob Derivate angefertigt werden dürfen oder nicht, und ob die Veröffentlichung unter den gleichen Bedingungen erfolgen muss, die der Autor ursprünglich vorgesehen hat. Zudem entwickelt Creative Commons in Projekten eigene Lizenzen für verschiedene Anwendungen, beispielsweise Wikis, Musik-Sharing-Angebote, wissenschaftliche Publikationen und zahlreiche weitere Anwendungsgebiete. Diese Lizenzen basieren ebenfalls auf den vier Grundtypen, haben aber zum Teil landesspezifische Erweiterungen oder bestimmte Ergänzungen zu einem Dokumenttyp.

Ausgabe des Lizenzvertrags

Die Darstellung des Lizenzvertrages erscheint in drei Versionen:

  • „Commons Deed“- Allgemeinverständliche Ausführung mit Piktogrammen
  • „Legal Code“ - Juristische Ausführung des Lizenzvertrags
  • „Digital Code“ - Digitale, maschinenlesbare Ausführung

Die Lizenzerstellung mt Creative Commons ist durch die extreme Einfachheit und die intuitive Verständlichkeit der Webseite, die in mehreren Sprachen verfügbar ist, gegeben. Alle Lizenzen wurden verschiedenen internationalen Rechtsordnungen angepasst. Nach der Auswahl der Lizenz wird der HTML-Code zum Einbinden der Lizenz auf der eigenen Website (inkl. Icons) automatisch generiert.

Verbreitung

Die Creative Commons-Lizenzen haben einen sehr hohen Verbreitungsgrad im Internet. 140 Millionen Nutzer weltweit haben ihre Werke unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht. Davon sind rund eine Million Lizenzen unter der Deutschen Jurisdiktion publiziert worden.

Erfolgskonzept

Die sieben wichtigsten Erfolgsfaktoren der Creative Commons-Lizenzen (nach R. Kuhlen) sind:

  • Anpassung an länderspezifische Rechtssysteme
  • Verständlichkeit
  • Rechtliche Verbindlichkeit
  • Maschinelle Interpretierbarkeit
  • Einfache Handhabung und Flexibilität
  • Anpassung an weites Anwendungsspektrum
  • Aktualität und Praxisnähe

Integration in Software

Da oft auch Textdokumente der Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht werden, ohne eine zugehörige Website zu haben, ist ein Verweis auf Creative Commons direkt im Dokument vorteilhaft. Eine Möglichkeit ist es, den nach der Auswahl der Lizenz angegebenen maschinenlesbaren Code in ein PDF-Dokument einzubinden. Dies ist derzeit jedoch nur mit der kostenintensiven Vollversion von Adobe Acrobat und nur in Dokumenten im PDF-Format möglich.

Microsoft hat bietet seit 2006 ein Plug-In für die leichte Integration von Creative Commons-Lizenzen in Office-Dokumente der Anwendungen Microsoft Office Word, Microsoft Office PowerPoint, und Microsoft Office Excel an. Das Plug-In ist allerdings nur für ältere Office Produkte bis zur Version 2003 möglich. Für die neu erschienene Version Office 2007 ist noch kein solches Zusatzprogramm erhältlich. Allein durch der Möglichkeit, die Lizenzen in die Dokumente der absatzstärksten Textverarbeitungsprogramme zu integrieren, steigt die Anzahl der Nutzer erheblich.

Gültigkeit

Die Anpassung der Lizenzen an weltweite Rechtssysteme wird von Creative Commons gefördert, so dass bisher 36 in den jeweiligen Ländern rechtsgültige Versionen der Lizenzverträge abrufbar sind. Die Lizenzen bewegen sich immer innerhalb des in dem Land vorherrschenden Copyrights bzw. Urheberrechts, und gelten für dessen gesamte Dauer, soweit sie nicht vorher vom Autor aufgehoben werden. Die Gültigkeit wurde bereits in internationalen Gerichtsverfahren bewiesen.

Kritik

Trotz der hohen Verbreitung der Lizenzen gibt es noch einige Schwachstellen der Lizenzen, auf die die Benutzer von Creative Commons nicht ausreichend hingewiesen werden. Zunächst besteht die Inkompatibilität mit anderen Lizenzen und freien Wissensdatenbanken bei Verwendung spezifischer Creative Commons-Optionen.

Außerdem kann bisher noch nicht sichergestellt werden, ob es sich bei Verwendung eines Werkes um das originale, unveränderte Werk handelt, oder ob es bereits bearbeitet wurde. Hier könnte die Etablierung von digitalen Signaturen bei der Publikation von Inhalten hilfreich erscheinen.

Inkompatibilität

Mit anderen Lizenzen

Die Lizenzen der Creative Commons haben ein großes Manko: sie weisen Probleme bei der Veröffentlichung mit anderen Lizenzen auf. Versucht man andere Copyleft-Lizenzen mit Creative Commons-Lizenzen zu kombinieren, und das daraus resultierende Werk wiederum zu publizieren, schließen sich die Lizenzen in der Regel gegenseitig aus.

Mit Verwertungsgesellschaften

In Deutschland sind die lizenzierten Werke noch nicht kompatibel mit der Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), der deutschen Verwertungsgesellschaft für Musikstücke.

Probleme durch Share Alike

Auch die Lizenzierung dieses neu entstandenen Inhaltes unter einer neuen Lizenz kann problematisch sein, da die Creative Commons-Lizenzvariante Share Alike voraussetzt, dass alle Derivate unter gleichen Lizenzbedingungen veröffentlicht werden. Die GNU-Lizenz hat eine ähnliche Option, was bedeutet, dass sich beide Lizenzen ausschließen. Sie können nicht kombiniert werden.

Probleme durch Non-Commercial

Werden Inhalte mit nicht-kommerziellen Creative Commons-Lizenzen im World Wide Web veröffentlicht, können sie niemals mit kommerziellen Inhalten kombiniert werden. Bei großen Wissensdatenbanken wie Wikipedia wird dies problematisch, sollten sie beispielsweise eine Druckversion ihrer Artikel kommerziell anbieten wollen, um sich zu finanzieren. Rechtlich wäre es ihnen dann nicht erlaubt, Artikel unter der Nicht-Kommerziellen Creative Commons-Lizenz zu veröffentlichen. Die Betreiber von Wikipedia müssten also alle Artikel nach Lizenzierungen durchsuchen, und könnten diese dann nicht in der Druckversion integrieren.

Das von Lessig geförderte Remixen ist also gefährdet, wenn Inhalte als nicht-kommerziell deklariert wurden, denn die Lizenzen freier Wissensgemeinden und der Creative Commons-Werke schließen sich dann gegenseitig aus.

Problematisch ist es, dass der Urheber von Creative Commons vor der Lizenzwahl nicht ausreichend auf die Konsequenzen des Verbotes kommerzieller Nutzung hingewiesen wird. Es bedeutet meist auch für ihn, dass seine Website keinen kommerziellen Nutzen haben darf, dass heißt, dass beispielsweise ein Werbebanner, mit dem der Betreiber der Website Geld verdienen will, im Rahmen der Non-Commercial-Lizenz nicht zulässig ist.

Fehlende Digitale Signatur

Ein weiterer Schwachpunkt der Creative Commons ist die fehlende Signatur der Werke. So kann nicht ermittelt werden, wer genau der Autor ist, wann das Werk entstanden ist, wann es zuletzt geändert wurde, und in welcher Version es vorliegt: „Wissenschaftler müssen sicher sein können, dass auch im elektronischen Umfeld Authentizität, Integrität und die Eindeutigkeit des Veröffentlichungsdatums ihrer eigenen sowie die der referierten Dokumente gewährleistet sind.“18 Eine elektronische Signatur könnte Abhilfe schaffen, denn mit ihrer Hilfe lässt sich eindeutig feststellen, ob es sich beim vorliegenden Inhalt um die originale, unveränderte Publikation des Autors handelt, oder bereits ein Bearbeiter Veränderungen vorgenommen hat. Anhand des Zeitstempels, der mit der Signatur gespeichert wird, lässt sich genau erkennen, wann die Datei erstellt bzw. letztmalig verändert wurde.

Referenzen

Print

  • Brüning, Jochen; Kuhlen, Rainer: Creative Commons-Lizenzen für Open Access-Dokumente. In: Knowledge eXtended: Die Kooperation von Wissenschaftlern, Bibliothekaren und ITSpezialisten. Tagungsband der Konferenz. Jülich, 2. bis 4. November 2005.
  • Kuhlen, Rainer; Brüning, Jochen: Potenziale von Creative Commons-Lizenzen für Open Innovation. In: "In die Zukunft publizieren". Tagungsband der 11. IuK Jahrestagung, Bonn 2005.
  • Gillmor, Dan. We the Media. Grassroots Journalism by the People, for the People. First Edition. O’Reilly: Sebastopol, 2004.
  • Lessig, Lawrence. Free culture: how big media uses technology and the law to lock down culture and control creativity. The Penguin Press: New York, 2004.
  • St. Laurent, Andrew M. Understanding Open Source and Free Software Licensing. First Edition. O’Reilly: Sebastopol, 2004.

Online

(alle Webseiten zuletzt besucht am 18.04.2007)

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